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Beratungs- und Mitteilungsstelle für schwangere Studentinnen

Das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (Mutterschutzgesetz - MuSchG) schützt die Gesundheit der Frau und ihres Kindes während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und während der Stillzeit. Es gilt am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz (für den Mutterschutz von Beamtinnen und Soldatinnen gelten besondere, aber inhaltlich dem Mutterschutzgesetz vergleichbare Mutterschutzverordnungen).

Das neu gefasste „Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium“ (vom 23. Mai 2017) ist zum 01. Januar 2018 mit zwei zentralen Neuerungen in Kraft getreten:

  1. Erstmals werden nun auch schwangere und stillende Studentinnen während des Studiums explizit in das Mutterschutzrecht einbezogen.
  2. Ausdrückliches Ziel des neuen Mutterschutzgesetzes ist es, schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinnen sowie schwangeren oder stillenden Studentinnen die Fortsetzung ihrer Beschäftigung oder ihres Studiums ohne Gefährdung ihrer Gesundheit oder der ihres Kindes zu ermöglichen.
     

Ansprechpartnerin für schwangere Studentinnen im Fachbereich Mathematik und Informatik:

Prof. Dr. habil Ilka Agricola
Telefon: 06421/28 - 25453
Telefax: 06421/28 - 28986
Email: *
Raum 08A10 (Aufgang A, Ebene 8)

* Um eine richtige E-Mail-Adresse zu erhalten, fügen Sie bitte ".uni-marburg.de" an.

Dokumentationsvorlagen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung:

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