In allen Modulen ist eine verbindliche Anmeldung zu den Studienleistungen und Modulprüfungen notwendig. Die An- und Abmeldefristen enden i.d.R. zweieinhalb Wochen vor Ende der Vorlesungszeit. Die konkreten Fristen werden in jedem Semester auf der Seite "Aktuelle Termine" bekannt gegeben. Während der Anmeldefrist ist eine Abmeldung einer bereits angemeldeten Prüfung jederzeit möglich.
In Seminaren und Praktika findet die Anmeldung direkt in den Veranstaltungen statt.
Nachträgliche Anmeldungen nach dem Ende der An- und Abmeldefrist sind ausgeschlossen.
Werden Studienleistungen, die zur Zulassung für eine Modulprüfung vorausgesetzt werden, nicht erfüllt, so werden Studierende vom Veranstaltungsleiter auch nach der o.g. Frist von der Prüfung abgemeldet.
Ein Rücktritt von einer angemeldeten Prüfung nach Ende des An-/Abmeldezeitraums ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Siehe hierzu auch Rücktritt von Prüfungen.
Die Anmeldung zu Studienleistungen und Prüfungen erfolgt online über MARVIN.
Wer sich aufgrund von Problemen nicht anmelden kann, muss dies innerhalb der An- und Abmeldefrist dem Prüfungsbüro schriftlich mitteilen, z.B. per E-Mail. Neben dem Namen sind auch die Matrikelnummer anzugeben, die Prüfungen, die an- oder abgemeldet werden sollen, und warum dies nicht per Online-Anmeldung möglich war (z.B. eine Fehlermeldung des Systems).
Sie können in MARVIN in Ihren Studierendendaten jederzeit kontrollieren, für welche Studienleistungen und Prüfungen Sie aktuell angemeldet sind.
Regelungen für Bachelor- und Masterstudiengänge
Studierende können bei den Prüfungen des Fachbereichs 12 frei zwischen dem ersten und zweiten Prüfungstermin wählen, d.h. eine Anmeldung zum zweiten Termin ohne Anmeldung zum ersten Termin ist möglich. Eine nicht bestandene Prüfung im ersten Termin kann im zweiten Termin wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfung im zweiten Termin kann in diesem Semester nicht mehr wiederholt werden (für jede Prüfung werden nur zwei Termine angeboten). Die entsprechenden Anmeldefristen werden auf der Seite "Aktuelle Termine" bekannt gegeben.
Im Fall eines Nichtantritts oder des Nichtbestehens einer Prüfung ist zur Teilnahme an der Wiederholungsprüfung eine erneute Anmeldung notwendig.
Die Regelungen für den ersten und zweiten Prüfungstermin gelten auch an den Fachbereiche 02 (Wirtschaftswissenschaften) und 19 (Geographie). Bei den Prüfungen anderer Fachbereiche und Einrichtungen (z.B. für MarSkills, Nebenfach, Profile Area oder Application Area) gelten jedoch sonst i.d.R. andere Regelungen: meist ist dort nur eine Anmeldung für den ersten Termin zulässig, der zweite Termin ist dann nur für Studierende mit nicht bestandener Prüfung im ersten Termin vorgesehen (und eventuell für nicht angetretene Prüfungen).
Bitte beachten Sie: Für alle nicht vom Fachbereich 12 durchgeführten Prüfungen werden die An- und Abmeldefristen und die sonstigen Regelungen auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs dargestellt, aus dem die Module exportiert werden. Auskünfte erteilt das Prüfungsbüro des jeweiligen Fachbereichs bzw. der jeweiligen Einrichtung, von denen die entsprechende Prüfung angeboten wird.
Regelungen für das Studium für das Lehramt an Gymnasien
Studierende können frei zwischen dem ersten und zweiten Prüfungstermin wählen, d.h. eine Anmeldung zum zweiten Termin ohne Anmeldung zum ersten Termin ist möglich. Eine nicht bestandene Prüfung im ersten Termin kann im zweiten Termin wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfung im zweiten Termin kann in diesem Semester nicht mehr wiederholt werden (für jede Prüfung werden nur zwei Termine angeboten). Die entsprechenden Anmeldefristen werden auf der Seite "Aktuelle Termine" bekannt gegeben.
Im Fall eines Nichtantritts oder des Nichtbestehens einer Prüfung ist zur Teilnahme an der Wiederholungsprüfung eine erneute Anmeldung notwendig.
Aufgrund der hohen Nachfrage für die Fachdidaktik-Seminare hat der Modulprüfungsausschuss hier eine verbindliche Anmeldung vor Beginn des Seminars beschlossen.