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Prüfungsbestimmungen in den Basismodulen zur Linearen Algebra und zur Analysis

Bachelor Mathematik und Wirtschaftsmathematik

Die Prüfungsordnungen in den Bachelorstudiengängen Mathematik und Wirtschaftsmathematik sehen die vier einsemestrigen Basismodule Lineare Algebra I (9 LP), Lineare Algebra II (9 LP), Analysis I (9 LP) sowie Analysis II (9 LP) vor. Nach den Prüfungsordnungen von 2016 war außerdem entweder die Lineare Algebra I oder die Analysis I mit den Grundlagen der Mathematik zu kombinieren, wodurch sich die LP-Anzahl von 9 auf 15 erhöhte. Nach den Prüfungsordnungen seit 2018 sind die Grundlagen der Mathematik ein eigenständiges Modul (6 LP). Die Prüfungsformen der Module unterscheiden sich. Es gelten die folgenden Bestimmungen und Regeln.

Das Basismodul Lineare Algebra I wird mit einer Klausur abgeschlossen. Die Modulnote ist die Note der Klausur. Das Basismodul Lineare Algebra II wird mit einer mündlichen Prüfung über den Inhalt dieses Moduls abgeschlossen. Die Modulnote ist die Note der mündlichen Prüfung.

Das Basismodul Analysis I wird mit einer Klausur abgeschlossen. Die Modulnote ist die Note der Klausur. Das Basismodul Analysis II wird mit einer mündlichen Prüfung über den Inhalt beider Analysis-Module abgeschlossen.*) Um für die mündliche Prüfung zugelassen zu werden, ist das Bestehen einer Klausur zur Analysis II notwendig. Die Modulnote ist die Note der mündlichen Prüfung.

Lehramt an Gymnasien - Mathematik

Das Basismodul Lineare Algebra beinhaltet lediglich die einsemestrige Vorlesung zur Linearen Algebra I, die mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen wird. Um für die mündliche Prüfung zugelassen zu werden, ist das Bestehen einer Klausur zur Linearen Algebra I notwendig. Die Modulnote ist die Note der mündlichen Prüfung.

Das Basismodul Analysis I wird mit einer Klausur abgeschlossen. Die Modulnote ist die Note der Klausur. Das Basismodul Analysis II wird mit einer mündlichen Prüfung über den Inhalt beider Analysis-Module abgeschlossen.*) Um für die mündliche Prüfung zugelassen zu werden, ist das Bestehen des Moduls Analysis I sowie einer Klausur zur Analysis II notwendig. Die Modulnote ist die Note der mündlichen Prüfung.

Tabellarische Übersicht

Tabellarische Darstellung der Prüfungsabwicklung nach Studiengang und Prüfungsordnung (PO): Bachelor gemäß PO 2016, PO 2018 und PO 2023: Lineare Algebra (LinAlg) - Klausur in LinAlg I, Mündl. Prüfung in LinAlg II Bachelor gemäß PO 2010, PO 2018 und PO 2023: Analysis (Ana) - Klausur in Ana I, Klausur als Studienleistung in Ana II, Mündl. Prüfung über Ana I und II Lehramt gemäß PO 2013, PO 2018 und PO 2023: Lineare Algebra (LinAlg) - Klausur als Studienleistung in LinAlg I sowie Mündl. Prüfung in LinAlg I (keine LinAlg II zu absolvieren) Lehramt gemäß PO 2013, PO 2018 und PO 2023: Analysis (Ana) - Klausur in Ana I, Klausur als Studienleistung in Ana II, Mündl. Prüfung über Ana I und II

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*) Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung in Analysis erfolgt bei der Dozentin/dem Dozenten, bei der/dem die Klausur zur Analysis II bestanden wurde (für die ersten beiden Versuche). Sollte das Modul nach diesen beiden Versuchen nicht bestanden sein, so muss die/der Prüfer/in gewechselt werden. Wurde die Klausur zur Analysis I bei einer/m anderen Prüfer/in bestanden, so ist dies die/der Prüfer/in für den dritten und ggf. vierten Versuch der mündlichen Prüfung. Wurden die Klausuren zur Analysis I und II bei der/dem selben Prüfer/in bestanden, so muss die/der Studierende sich für den dritten und vierten Versuch der mündlichen Prüfung bei der/dem Dozentin/en anmelden, welche/r die Analysis I in dem Semester gelesen hat, das auf das Semester folgt, in dem die Klausur zur Analysis II bestanden wurde.