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Prüfungsbestimmungen in den Basis-/Grundmodulen zur Linearen Algebra und zur Analysis

Bachelor Mathematik und Wirtschaftsmathematik

Im Rahmen der Änderung der Prüfungsordnungen in den Bachelorstudiengängen Mathematik und Wirtschaftsmathematik wurden die bisher zweisemestrigen Grundmodule Lineare Algebra (24 LP) und Analysis (18 LP), bestehend aus den Modulteilen Lineare Algebra I und II sowie Analysis I und II in vier einsemestrige Basismodule Lineare Algebra I (9 LP), Lineare Algebra II (9 LP), Analysis I (9 LP) sowie Analysis II (9 LP) aufgeteilt. Nach der Prüfungsordnung von 2016 war außerdem entweder die Lineare Algebra I oder die Analysis I mit den Grundlagen der Mathematik zu kombinieren, dadurch erhöhte sich die LP-Anzahl von 9 auf 15. Nach der Prüfungsordnung von 2018 sind die Grundlagen der Mathematik ein eigenständiges Modul (6 LP). Dadurch ergeben sich je nach Prüfungsordnung verschiedene Modulprüfungsformen und -bestimmungen. Nachfolgend finden Sie die – je nach der für Sie gültigen Prüfungsordnung – geltenden Regeln.

Prüfungsordnung von 2010

Das Grundmodul Lineare Algebra besteht aus den beiden Modulteilen Lineare Algebra I und Lineare Algebra II sowie einer mündlichen Prüfung. In beiden Modulteilen ist eine Klausur über den Inhalt des Modulteils zu schreiben. In der mündlichen Prüfung ist der Inhalt beider Modulteile relevant. Die Modulnote ergibt sich aus den Noten der Klausuren (jeweils 25%) sowie der mündlichen Prüfung (50%).

Die selben Regelungen gelten für das Grundmodul Analysis. Für die mündliche Abschlussprüfung in Analysis siehe unten*).

Prüfungsordnungen von 2016 und 2018

Das Basismodul Lineare Algebra I wird mit einer Klausur abgeschlossen. Die Modulnote ist die Note der Klausur. Das Basismodul Lineare Algebra II wird mit einer mündlichen Prüfung über den Inhalt dieses Moduls abgeschlossen. Die Modulnote ist die Note der mündlichen Prüfung.

Das Basismodul Analysis I wird mit einer Klausur abgeschlossen. Die Modulnote ist die Note der Klausur. Das Basismodul Analysis II wird mit einer mündlichen Prüfung über den Inhalt beider Analysis-Module abgeschlossen.*) Um für die mündliche Prüfung zugelassen zu werden, ist das Bestehen einer Klausur zur Analysis II notwendig. Die Modulnote ist die Note der mündlichen Prüfung.

Lehramt an Gymnasien - Mathematik

Das Basismodul Lineare Algebra beinhaltet lediglich die einsemestrige Vorlesung zur Linearen Algebra I, die mit einer mündlichen Prüfung abgeschlossen wird. Um für die mündliche Prüfung zugelassen zu werden, ist das Bestehen einer Klausur zur Linearen Algebra I notwendig. Die Modulnote ist die Note der mündlichen Prüfung.

Das Basismodul Analysis I wird mit einer Klausur abgeschlossen. Die Modulnote ist die Note der Klausur. Das Basismodul Analysis II wird mit einer mündlichen Prüfung über den Inhalt beider Analysis-Module abgeschlossen.*) Um für die mündliche Prüfung zugelassen zu werden, ist das Bestehen des Moduls Analysis I sowie einer Klausur zur Analysis II notwendig. Die Modulnote ist die Note der mündlichen Prüfung.

Tabellarische Übersicht

Tabellarische Darstellung der Prüfungsabwicklung nach Studiengang und Prüfungsordnung (PO): Bachelor gemäß PO 2010: Lineare Algebra (LinAlg) - Klausur in LinAlg I, Klausur in LinAlg II, Mündl. Prüfung über LinAlg I und II Bachelor gemäß PO 2010: Analysis (Ana) - Klausur in Ana I, Klausur in Ana II, Mündl. Prüfung über Ana I und II Bachelor gemäß PO 2016 und PO 2018: Lineare Algebra (LinAlg) - Klausur in LinAlg I, Mündl. Prüfung in LinAlg II Bachelor gemäß PO 2010 und PO 2018: Analysis (Ana) - Klausur in Ana I, Klausur als Studienleistung in Ana II, Mündl. Prüfung über Ana I und II Lehramt gemäß PO 2013 und PO 2018: Lineare Algebra (LinAlg) - Klausur als Studienleistung in LinAlg I sowie Mündl. Prüfung in LinAlg I (keine LinAlg II zu absolvieren) Lehramt gemäß PO 2013 und PO 2018: Analysis (Ana) - Klausur in Ana I, Klausur als Studienleistung in Ana II, Mündl. Prüfung über Ana I und II

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*) Die Anmeldung zur mündlichen Prüfung in Analysis erfolgt bei der Dozentin/dem Dozenten, bei der/dem die Klausur zur Analysis II bestanden wurde (für die ersten beiden Versuche). Sollte das Modul nach diesen beiden Versuchen nicht bestanden sein, so muss die/der Prüfer/in gewechselt werden. Wurde die Klausur zur Analysis I bei einer/m anderen Prüfer/in bestanden, so ist dies die/der Prüfer/in für den dritten und vierten Versuch der mündlichen Prüfung. Wurden die Klausuren zur Analysis I und II bei der/dem selben Prüfer/in bestanden, so muss die/der Studierende sich für den dritten und vierten Versuch der mündlichen Prüfung bei der/dem Dozentin/en anmelden, welche/r die Analysis I in dem Semester gelesen hat, das auf das Semester folgt, in dem die Klausur zur Analysis II bestanden wurde.