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Äquivalenzbescheinigung
Nach erfolgreich abgeschlossenem Auslandsaufenthalt stellt die Gast-Universität basierend auf dem LA und den belegten Kursen ein Transcript of Records (ToR) aus. Das ToR listet die erzielten Noten und erfolgreich bestandenen ECTS Punkte. Weitere Details zum ToR stellt das Dezernat VI online zur Verfügung. Mit dem ToR muss nun eine Äquivalenzbescheinigung erstellt werden, damit das Prüfungsbüro die ausländisch erbrachten Noten anrechnen kann. Zu finden ist ein Vordruck für die Äquivalenzbescheinigung auf GitHub. Dabei müssen die Noten ggf. aus anderen Systemen in die Marburger Notenskala umgerechnet werden. Der Prozess zur Anrechnung der Noten sieht wie folgt aus:
- Übertrage die Einträge aus dem ToR in die Äquivalenzbescheinigung. Passe dabei auch die Metadaten (Name, Studiengang, Jahr etc.) entsprechend an. Durchgefallene Kurse werden nicht in die Äquivalenzbescheinigung aufgenommen.
- Mache einen Vorschlag für die Notenumrechnung. Dieser wird später geprüft. Für die meisten Umrechnungen gibt es Umrechnungstabellen online (z.B. die Umrechnungstabelle der RWTH) - diese mit anzugeben erleichtert den Auslandsbeauftragten die Prüfung der Äquivalenzbescheinigungen.
- Reiche die vorausgefüllte Äquivalenzbescheinigung (als Word-Dokument!), den ToR und das LA per Email bei den Auslandsbeauftragten des Fachbereichs ein. Ist damit alles ok, wird es unterschrieben zurückgeschickt.
- Reiche die unterschriebene Äquivalenzbescheinigung, den ToR und das LA nun per Email beim Prüfungsbüro ein, so dass die Noten eingetragen werden können.