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Learning Agreement

Das Learning Agreement (LA) beschreibt den Studienplan für das Austauschsemester und wie dieser auf Lehrinhalte der Heimatuniversität abgebildet werden kann. Im LA sichert die Gastuniversität die Studierbarkeit der aufgelisteten Kurse zu, die Heimatuniversität sichert die Anrechenbarkeit der Kurse zu und die Austauschstudent*in sichert zu, dass die gelisteten Kurse belegt und studiert werden im Auslandsaufenthalt. Das Volumen der Kurse sollte 30 ECTS Punkten entsprechen. Mindestens 20 ECTS müssen für die meisten Stipendien erfolgreich bestanden werden (für manche Stipendien sogar 30 ECTS). Bei der Umrechnung der ECTS Punkte muss ggf. der Umrechnungsfaktor der Credits der Partneruniversität in die ECTS der Heimatuniversität gefunden werden. Hier kann die Bayrische Formel manchmal helfen. Um in Marburg kein Semester zu verlieren, müssen mindestens 30 ECTS Punkte in solchen Kursen bestanden werden, die passend zum jeweiligen Studienverlaufsplan angerechnet werden können - dies ist also noch etwas genauer zu planen als nur die Erfüllung der Stipendiumsvoraussetzungen. Das Learning Agreement wird in absehbarer Zeit über Mobility Online digital ausführbar sein. Solange dies technisch noch nicht möglich ist, kann ein Vordruck des Learning Agreements von GitHub heruntergeladen werden. Bei der Erstellung der LAs können die Auslandsbeauftragten bei Fragen der Anrechenbarkeit und Auswahl der Kurse unterstützen. Ein erster Vorschlag sollte aber immer von den Student*innen kommen. Der allgemeine Ablauf zur Erstellung des LAs ist wie folgt:

  • Recherchiere den aktuellen Kurs- oder Modulkatalog der Gasthochschule. Dieser ist meistens auf der Uni-Website zu finden. Im Zweifelsfall sind die Auslandsbeauftragten der Gasthochschule zu kontaktieren.
  • Wähle die Kurse, die an der Gasthochschule belegt werden sollen. Bei der Auswahl ist zu berücksichtigen, ob die Kurse im geplanten Semester überhaupt gehalten werden, ob sie in den Studienverlaufsplan passen (falls man kein Semester verlieren möchte) und dass insgesamt mindestens 30 ECTS gewählt werden.
  • Entwickle einen ersten Vorschlag für die Zuordnung der Gast-Kurse zu Heimat-Kursen. Wichtig ist, dass die ECTS Punkte äquivalent sind und eine gewisse thematische Überlappung gegeben ist. Es können auch n:1 und 1:m Kurse angerechnet werden, also z.B. zwei 3 ECTS Kurse für einen 6 ECTS Kurs (Noten werden ggf. gemittelt).
  • Fertige das LA Dokument an. Je nach Stand der Technik ist dies entweder in Papierform oder schon online möglich. Der Erasmus Code der Uni Marburg ist ”D MARBURG 01”. Hier auch die eigene Unterschrift nicht vergessen! Um Schreibarbeit zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Kurse und Anrechnungen zuerst per Email mit den Auslandsbeauftragten der Universität(en) abzuklären, so dass der LA sofort unterschriftsbereit ist.
  • Versende das LA zur Prüfung und Unterschrift an die Auslandsbeauftragten der Heimat-Universität. Falls die Kurse zuvor schon abgesprochen wurden, muss dabei kein Feedback mehr eingearbeitet werden und der LA kommt schnellstmöglich unterschrieben zurück.
  • Versende das LA mit der studentischen und Heimat-Universität Unterschrift zur Prüfung und Unterschrift an die Gast-Universität. Der von allen drei Parteien unterschriebene LA kann anschließend eingereicht werden.

Die Rolle des Learning Agreements ändert sich über den Verlauf des Auslandsaufenthaltes. Dabei sind dann auch Anpassungen notwendig, wenn beispielsweise geplante Kurse nicht stattfinden. Das International assoziiert die LAs in etwa wie folgt: 

  • LA (before mobility) ≈ Absichtserklärung, Anlage zum GA
  • LA (during mobility) ≈ Belegliste
  • LA (after mobility) ≈ ToR

Weitere Details und Instruktionen für das LA finden sich auch auf der Website des International Office zur Verfassung des Learning Agreements.