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Promotion und Habilitation
Promotion
Besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen können nach Abschluss eines einschlägigen wissenschaflichen Studiums eine Promotion am Fachbereich anschließen. Eine Promotion in den von uns angebotenen Fächern dauert i.d.R. drei Jahre. Für die Annahme als Doktorandin oder Doktorand an unserem Fachbereich sind i.d.R. folgende formale Voraussetzungen zu erfüllen:
- der erfolgreiche Abschluss eines Studiums an einer wissenschaftlichen Hochschule mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit (Diplom, Magister, Staatsexamen, achtsemestriger Bachelorabschluss) in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung oder
- ein Masterabschluss (120 Leistungspunkte) in einer für die Dissertation erforderlichen Fachrichtung oder
- ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Verbindung mit einer Eignungsfeststellung für Bewerberinnen und Bewerber, die
- ein Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule in einem anderen Fachgebiet als dem des promotionsführenden Fachbereichs abgeschlossen haben,
- einen Master-Abschluss an einer Fachhochschule erworben haben, oder
- ein Bachelorstudium mit einer mindestens sechssemestrigen Regelstudienzeit abgeschlossen haben (fast track).
Eine Aufnahmeprüfung oder ein verbindlich zu absolvierendes PhD-Programm, wie z.T. in anderen Staaten üblich, gibt es nicht. Näheres zu den Aufnahmevoraussetzungen regelt die Promotionsordnung.
Um als Doktorandin oder Doktorand angenommen zu werden, müssen Sie einen Antrag mit den nötigen Unterlagen und der Einverständniserklärung der Betreuerin bzw. des Betreuers an die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Promotionsausschusses des Fachbereichs Mathematik und Informatik richten. Dem Antrag ist das Abschlusszeugnis des Studiums beizufügen.
Bitte beachten Sie bei der Terminplanung der Disputation, dass die Einladefrist hierzu mindestens eine Woche beträgt und erst nach Ende der Auslagefrist (vgl. § 12 der Promotionsordnung) beginnen kann. Genauer: Nach Ablauf der Auslagefrist wird die Bewertung der Dissertation durch die/den Vorsitzenden der Prüfungskommission festgestellt und diese ggf. angenommen, danach lädt die/der Vorsitzende der Prüfungskommission mit mindestens einwöchiger Frist zur Disputation ein.
Habilitation
Die Habilitation ist ein Nachweis der Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Forschung und Lehre. Die Zulassung zur Habilitation ist bei der Dekanin bzw. beim Dekan zu beantragen. Näheres hierzu liefert die gültige Habilitationsordnung.