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Informationen für Gutachterinnen und Gutachter
Als Gutachterin oder Gutachter im Promotionsverfahren erstellen Sie eine schriftliche Stellungnahme der Dissertation. Darin schlagen Sie entweder die Annahme oder die Ablehnung der Arbeit vor. In begründeten Ausnahmefällen können Sie auch die Rückgabe zur Änderung oder Ergänzung der Arbeit empfehlen. Sollten Sie die Annahme der Arbeit vorschlagen, bewerten Sie diese bitte nach folgendem Schema und geben die entsprechende Note (mit der entsprechenden Nachkommastelle) in Ihrem Gutachten an.
Notenschema gemäß neuem CMS:
Note
Bewertung
1,0 sehr gut
1,3 1,7 gut
2,0 2,3 2,7 befriedigend
3,0 3,3 3,7 ausreichend
4,0
bzw. in alternativer Darstellung (für normal Sehende)
Note
Bewertung 1,0 sehr gut 1,3 sehr gut 1,7 gut 2,0 gut 2,3 gut 2,7 befriedigend 3,0 befriedigend 3,3 befriedigend 3,7 ausreichend 4,0 ausreichend
Eine abgelehnte Arbeit wird mit der Note 5,0 (nicht ausreichend) bewertet. Falls Sie die Arbeit mit 1,0 bewerten, können Sie darüber hinaus in Ihrem Gutachten das Prädikat „ausgezeichnet (summa cum laude)“ vorschlagen. Über Vergabe des Prädikats wird erst nach der Disputation entschieden.
Ihr Gutachten sollte vier Wochen nach der Einreichung der Dissertation erstellt, auf dem offiziellen Briefpapier Ihrer Universität verfasst und original unterschrieben sein. Bitte senden Sie das Original per Post an das Prüfungsbüro. Zusätzlich können Sie uns Ihr Gutachten auch gerne eingescannt per E-Mail zukommen lassen.