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Informationen zum Wechsel in die neuen Prüfungsordnungen (B.Sc./M.Sc.)

Warum kann ein Wechsel der Prüfungsordnung interessant sein?

In einer Prüfungsordnung (PO) werden u.a. der inhaltliche Aufbau des Studiengangs, die in diesem Rahmen wählbaren Module sowie die Regelungen für die Ablegung von Studien- und Prüfungsleistungen definiert. Wenn eine neue PO in Kraft tritt, ändern sich also stets wichtige (Teil-)Aspekte des Studiums. Da der Fachbereich Mathematik und Informatik fortwährend darum bemüht ist, die Qualität seiner Studiengänge zu verbessern, sind neue POen mit aus Sicht des Fachbereichs sinnvollen Verbesserungen verbunden. Diese sind meist auch aus der Perspektive der Studierenden attraktiv. Der Wechsel der PO kann also interessant sein, kann aber in Einzelfällen auch einen Nachteil bedeuten. Wir haben für Sie deshalb die Studiengang-übergreifenden und -spezifischen Änderungen der neuen POen aus Sicht der alten POen zusammen gestellt.

Nach welcher Prüfungsordnung studiere ich derzeit?

Wie Sie diese Frage sowohl theoretisch als auch praktisch für sich beantworten können, erklären wir Ihnen auf einer separaten Seite.

Wer kann die Prüfungsordnung wechseln, in welche Prüfungsordnung kann gewechselt werden und wie funktioniert ein Wechsel?

Studierende, die ihr Studium vor dem Sommersemester 2018 aufgenommen haben, können auf Antrag an den Prüfungsausschuss in die neue Prüfungsordnung ihres Studiengangs wechseln. Das Antragsformular finden Sie auf der Formularseite des Prüfungsbüros. Bitte beachten Sie, dass der Antrag bis spätestens zwei Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraums für Modulprüfungen im Prüfungsbüro eingegangen sein muss. Andernfalls ist ein Wechsel vor der folgenden Prüfungsperiode, d.h. im laufenden Semester, nicht mehr möglich. Die Anmeldezeiträume der Modulprüfungen werden auf der Seite "Aktuelle Termine" bekannt gegeben.

Eine Umschreibung in eine ältere Prüfungsordnung ist ausgeschlossen, d.h. ein potentieller Wechsel ist unwiderruflich. Darüber hinaus ist ein Studium gemäß der Prüfungsordnungen, die bereits vor dem Wintersemester 2016/2017 in Kraft getreten sind, nur noch bis spätestens zum Ende des SoSe 2020 (Master) bzw. 2021 (Bachelor) möglich.

Wie bereits dargestellt, kann ein Wechsel kann je nach Studiengang und den bisher bereits erbrachten Leistungen Vorteile und in Einzelfällen auch Nachteile haben. Sollten Sie auch nach Lektüre der Änderungen der neuen POen nicht sicher sind, welche Konsequenzen der Wechsel der Prüfungsordnung in Ihrem konkreten Fall hätte, empfehlen wir vor einem möglichen Wechsel ein Gespräch mit der Studienberatung.