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Änderungen in den neuen Prüfungsordnungen: Studiengang-übergreifend

Welche Änderungen an den Prüfungsordnungen (POen) für Sie relevant sind, hängt davon ab, gemäß welcher PO Sie bislang studieren. Wenn Sie schon vor dem WS 2016/17 (aber nach dem Sommer 2010) Ihr Studium im aktuellen Fach und Abschluss aufgenommen haben und seither nicht die PO gewechselt haben, dann studieren Sie nach einer PO von 2010. In diesem Fall sind zahlreiche Änderungen für Sie von Bedeutung, die unter "Wechsel von PO 2010" aufgeführt werden. Wenn Sie hingegen bereits nach einer neueren PO studieren, sind nur die unter "Wechsel von PO 2016" genannten Änderungen für Sie relevant. Bitte beachten Sie, dass neben diesen allgemeinen auch weitere (Studiengang-spezifische) Änderungen existieren (s.u.).

  • Wechsel von PO 2010

    • Ab den POen von 2016 kann bei den Prüfungen frei zwischen dem ersten und zweiten Termin gewählt werden, d.h. eine Anmeldung zum zweiten Termin ohne Anmeldung zum ersten Termin ist möglich. Eine nicht bestandene Prüfung am ersten Termin kann (wie früher bereits) am zweiten Ter­min wiederholt werden. Eine nicht bestandene Prüfung am zwei­ten Termin kann in diesem Semester nicht mehr wiederholt werden (für jede Prüfung werden nur zwei Termine angeboten). Die entsprechenden Anmeldefristen werden auf den Seiten des Prüfungsbüros rechtzeitig bekannt gegeben.
    • Im Fall eines Nichtantritts oder des Nichtbestehens einer Prüfung ist zur Teilnahme an der Wiederholungsprüfung eine erneute Anmeldung not­wendig (es findet keine automatische Anmeldung mehr statt, wie nach den POen vor 2016).
    • Nichtbestandene Wahlpflichtmodule können nur höchstens dreimal wiederholt werden (nach der 2010er PO war dies nur bei den Pflichtmodulen der Fall). Sollte ein Wahlpflichtmodul viermal nicht bestanden werden („endgültig nicht bestanden“), so kann dieses einmal gewechselt werden.
    • Die gemäß den POen vor 2016 bestehende Möglichkeit in den Bachelorstudiengängen, die zwei notenschlechtesten Module zu streichen, entfällt. Die Gesamtnote wird aus den Bewertungen aller Module gebildet ein.
    • Die unbenotete Präsentation der Masterarbeit wird ab den 2016er POen  als „Disputation“ benotet und geht mit 3 LP in die Gesamtnote der Masterarbeit (30 LP) ein.
    • Mit Einführung der POen ab dem Wintersemester 2016/17 gab es auch Änderungen am Modulangebot, die z.T. über reine Namensänderungen hinausgehen. Diese betreffen insbesondere die Informatik-Basismodule. Die Module gemäß den alten Prüfungsordnungen und die Module gemäß den neuen Prüfungsordnungen, die als Ersatz für die alten Module anerkannt werden, haben wir zur besseren Übersicht in einer Tabelle zusammengestellt.
  • Wechsel von PO 2016

     
    • Während in Mathematik und Wirtschaftsmathematik sogenannte generische Module schon länger möglich sind, wurden diese Module erst 2018 auch in Bereichen Data Science, Informatik und Wirtschaftsinformatik vorgesehen. Durch diese "Platzhaltermodule" (z.B. Kleines/Großes Aufbaumodul bzw. Kleines/Großes Vertiefungsmodul) können neue und aktuelle Themen in das Studium eingebracht werden, die in den POen nicht ausdrücklich vorgesehen sind. Wer Veranstaltungen in diesen generischen Modulen belegen möchte, kann dies nur gemäß den 2018er Prüfungsordnungen machen.

Änderungen in den neuen Prüfungsordnungen: Studiengang-spezifisch

Neben diesen generellen Änderungen, die alle Bachelor- und Masterstudiengänge betreffen, gibt es auch noch Änderungen, die nur die einzelnen Studiengänge betreffen: