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Zwischenprüfung

Im Studiengang Lehramt an Gymnasien soll bis zum Ende des vierten, in besonders begründeten Ausnahmefällen bis zum Ende des sechsten Fachsemesters, das erfolgreiche Bestehen der kumulativen Zwischenprüfung nachgewiesen werden. Hierfür sind im Studienfach Informatik die Module Objektorientierte Programmierung (9 LP), Algorithmen und Datenstrukturen für Lehramt an Gymnasien-Studierende (9 LP), eines der Module Grundlagen der Linearen Algebra, Grundlagen der Analysis oder Logik (9 LP) sowie eines der Module Deklarative Programmierung für Lehramt an Gymnasien-Studierende, Datenbanksysteme oder Theoretische Informatik für Lehramt an Gymnasien-Studierende (9 LP) im Gesamtumfang von 36 LP erfolgreich zu absolvieren.

1. Staatsprüfung

Die 1. Staatsprüfung ist in der Regel für das 9. Fachsemester angesetzt und schließt das Lehramtsstudium ab. Sie besteht aus einer wissenschaftlichen Hausarbeit (Examensarbeit) sowie je zwei Klausuren und mündlichen Prüfungen.

Für Staatsexamensprüfungen ist nicht die Universität zuständig, sondern die Prüfungsstelle des staatlichen Schulamts in Marburg. Hier melden Sie sich zur 1. Staatsprüfung und erhalten Ihre Zulassung. In der Prüfungsstelle erhalten Sie auch eine Liste aller Prüfungsberechtigten für Ihre Staatsexamensprüfung.

Weitere Informationen zur 1. Staatsprüfung und Ansprechpartner finden Sie bei dem staatlichen Schulamt in Marburg.

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