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Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt
Um Studierende und MitarbeiterInnen vor sexualisierten Übergriffen zu schützen, hat die Philipps-Universität u. a. einen Vertrauensrat eingesetzt und die Richtlinie zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt verabschiedet. Eine der Grundvoraussetzungen bei der Bekämpfung von sexualisierter Belästigung und Gewalt ist jedoch, dass alle Mitglieder der Universität über ihre Rechte und auch über die Möglichkeiten sich zu wehren informiert sind. Wir haben daher auf dieser Seite einige relevante Links zu diesem Thema zusammengestellt. Natürlich können sich Betroffene auch an uns wenden. Wir werden etwaige Beschwerden selbstverständlich vertraulich behandeln.
- Richtlinie der Philipps-Universität zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt
- Vertrauensrat der Philipps-Universität zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt
Sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz oder am Arbeitsplatz liegt vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten gegen den Willen einer Person erfolgt. Das Büro des Vertrauensrates der Philipps-Universität Marburg setzt sich dafür ein, dass das Recht einer Person auf Schutz vor Diskriminierung aufgrund der individuellen sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität respektiert und gewahrt wird.
Auf den Seiten der zentralen Frauenbeauftragten der Universität Marburg finden Sie weitere Informationen zu Rechten und Förderung von Frauen, Links zu Beratungs- und Anlaufstellen innerhalb und außerhalb der Universität.