Hauptinhalt
Erste Hilfe und Unfälle
Erste-Hilfe:
Notrufplan zum Verhalten im Notfall
Notrufplan mit Ersthelfer*innen Fachbereich Physik (kommt in Kürze)
Erste-Hilfe Aushang (zum Ausfüllen)
Zusammen mit der Zentralen Sicherheitsreferentin sorgt die Sicherheitsreferentin für eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten betrieblichen Ersthelfern im Fachbereich Physik sowie für die regelmäßige Auffrischungsschulung. Die Erste-Hilfe-Grundausbildung sowie der Auffrischungskurs betragen jeweils 9 Unterrichtseinheiten (1 Tag). Ein Auffrischungskurs soll alle 24 Monate absolviert werden.
Die Ersthelfer*innen sind für die Ergänzung und Erneuerung des Erste-Hilfe Materials verantwortlich. Verbandkästen bzw. zu ergänzendes Erste-Hilfe Material kann die Sicherheitsreferentin über die Zentrale Sicherheitsreferentin beziehen.
Defibrillatoren (AED)
Anleitungen sowie Standorte (Link zur Hauptseite "Sicherheit")
Unfälle
Meldungen von Arbeits- und Wegeunfällen werden von der Sicherheitsreferentin gegengezeichnet. Bei nachgehenden Ursachenermittlungen durch das RP Gießen, die Unfallkasse Hessen oder den Fachkräften für Arbeitssicherheit wirken sie mit.
Unfallanzeigen (Link zur Hauptseite "Sicherheit")
Unfallanzeige ist erst ab Feld 4 auszufüllen.
Unfallmeldeverfahren
Die Unfallanzeige sollte die verunfallte Person oder alternativ der oder die Vorgesetzte möglichst zeitnah nach dem Unfallereignis ausfüllen und anschließend zur Unterzeichnung an die zuständige Sicherheitsreferentin übergeben. Die Sicherheitsreferentin leitet die Unfallanzeige dann an die Zentrale Sicherheitsreferentin weiter. Die Zentrale Sicherheitsreferentin nimmt die Meldeaufgaben des Arbeitgebers für Arbeits- und Wegeunfälle gegenüber Personalrat, Unfallkasse Hessen und Regierungspräsidium Gießen wahr.
Je nach Unfallereignis, insbesondere bei allen Arbeitsunfällen, prüfen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die Unfallkasse Hessen oder das Arbeitschutzdezernat des Regierungspräsidiums Gießen, ob eine Unfallnachuntersuchung erforderlich ist. Diese verfolgt das Ziel, ggf. Schutzmaßnahmen zu etablieren oder zu verbessern, um ähnliche Unfälle zukünftig vermeiden zu können. Bei Arbeitsunfällen mit Personenschäden kann u.U. die Polizei strafrechtliche Belange prüfen.
Arbeits- oder Wegeunfälle von Studierenden sind ebenfalls zu dokumentieren. Hier ist die Unfallanzeige für Studierende auszufüllen und das Studentenwerk zu kontaktieren. Die Meldepflichten an die Unfallkasse Hessen nimmt das Studentenwerk wahr.