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Prozessorientierte Gefährdungsbeurteilungen

Jede Leitungsperson muss die prozessorientierte Gefährdungsbeurteilung für ihren Zuständigkeitsbereich durchführen. Dazu stehen Vorlagen zur Verfügung (Gefährdungsbeurteilungen (Link zur Hauptseite "Sicherheit)).

Für die Gefährdungsbeurteilung ist mindestens das Deckblatt, die Dokumentationsvorlage für alle Tätigkeitsbereiche mit Fragestellungen zur Organisation der Ersten Hilfe, zur ergonomischen Einrichtung der Bildschirmarbeitsplätze, zur Veranlassung besonderer Sicherheitsschulungen, zur Festlegung der persönlichen Schutzausrüstung u.v.a.m. sowie die Prüfliste für Arbeitsmittel zu bearbeiten und adäquate Schutzmaßnahmen festzulegen. Auf dem Deckblatt sind der verantwortliche Bereich, die Anzahl der Personen im Bereich und das Datum der Erstellung bzw. Aktualisierung zu vermerken. Die Tätigkeiten bzw. experimentellen Verfahren des Bereichs werden als kurzer Freitext dargestellt. Für jede der Schutzmaßnahmen muss festgelegt werden, wer diese verantwortlich zu veranlassen hat und bis wann diese umzusetzen sind. Falls für den Bereich zutreffend, sind für den Umgang mit Gefahrstoffen, Biostoffen, optischen Geräten, im Eigenbau hergestellte Geräte oder Versuchsanlagen mit elektrischer Energie sowie für Feldforschungen und Exkursionen zusätzlich die jeweiligen Dokumentationsvorlagen zu nutzten, die ebenfalls zur Verfügung stehen.

In regelmäßigen, mindestens aber jährlichen Zeitabständen sind die getroffenen Schutzmaßnahmen auf Ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Diese  Überprüfung umfasst ebenfalls, ob Unterweisungen oder Schulungen stattgefunden haben und wann diese zu wiederholen sind. Datum und Ergebnis der Überprüfungen sind konkret darzustellen. Ergibt sich aus der Wirksamkeitsüberprüfung der Schutzmaßnahmen ein Nachbesserungsbedarf, so resultiert daraus zwingend eine neue oder geänderte Schutzmaßnahme, die in dem Dokument zu ergänzen ist.

Bei der Gefährdungsbeurteilung handelt es sich um ein „lebendes Dokument“, das regelmäßig überprüft, angepasst und ggf. erweitert werden muss. Weitere Dokumente des Bereichs wie Prüfprotokolle, Substitutionsprüfungen beim Umgang mit Gefahrstoffen oder experimentellen Verfahren, Unterweisungsdokumente, Arbeitsanweisungen mit Festlegung von Schutzmaßnahmen sowie Ihre Betriebsanweisungen vervollständigen die prozessorientierte Gefährdungsbeurteilung.

Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bieten Sicherheitsreferentin oder die Beauftragten für Arbeitssicherheit, die zuständigen Fachkräfte für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt oder die zentrale Sicherheitsreferentin.

Allgemeine Betriebsanweisungen (Gefahrstoffe, Arbeitsmittel; Link zur Haupseite "Sicherheit")

Sicherheitsbegehungen

Sicherheitsbegehungen durch das Arbeitsschutzdezernat des RP Gießen, durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt werden von den Sicherheitsreferentin begleitet. Die Begehungsprotokolle gibt die Sicherheitsreferentin im Fachbereich Physik an die Arbeitsgruppenleitungen weiter und meldet erbetene Antworten zu umgesetzten Schutzmaßnahmen an die Zentrale Sicherheitsreferentin. Das Vorgehen gilt analog für Nachbegehungen bei erfolgten Arbeits- oder Wegeunfällen