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Prüfung von Arbeitsmitteln

In Absprache mit der Fachbereichsleitung organisiert die Sicherheitsreferentin die Prüfung von Arbeitsmitteln in ihren Zuständigkeitsbereichen. In Bereichen mit vorwiegend Bildschirmarbeitsplätzen betrifft dies v.a. die Prüfungen der Leiter und Tritte sowie die Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte. In Bereichen mit Gefahrstoffumgang muss darüber hinaus u.a. die Prüfung der Sicherheitsschränke und Laborabzüge, bei Umgang mit Biostoffen u.a. die Prüfung von Sicherheitswerkbänken und Autoklaven organisiert werden. 

WICHTIG: Alle technischen Arbeitsmittel, Geräte oder Anlagen, deren Betriebsanweisungen oder Sicherheitsdatenblätter eine Prüfpflicht ausweisen, müssen bei Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit Angabe des nächsten Prüfdatums gelistet werden.

Prüfliste aller Arbeitsmittel und Geräte (pdf) Prüfliste aller Arbeitsmittel und Geräte (word)

Prüfung von Leitern und Tritte

Durch Abnutzungen können Standfestigkeit o.ä. nicht mehr vorhanden und Stürze mit schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen die Folge sein. Deshalb müssen alle Leitern und Tritte einmal jährlich einer Sicht- und Sicherheitsfunktionsprüfung unterzogen werden. Zur Durchführung und Dokumentation der Prüfung kann das Leiterkontrollblatt (siehe Kapitel 6.18) wiederkehrend genutzt werden. Jeder Bereich benennt eine befähigte Person, die die Leiterprüfungen durchführt.

Kontrollblatt für Leitern und Tritte (pdf)

Prüfung der ortsveränderlichen elektrischen Geräte

Elektrogeräte in Bürobereichen sind in einem Abstand von drei Jahren einer Wiederholungsprüfung zu unterziehen. Für PCs/Laptops und Monitore reicht eine regelmäßige Sichtprüfung aus; die Zuleitungskabel müssen jedoch messtechnisch überprüft werden.
Ortsveränderliche Elektrogeräte in Messräumen und Werkstätten sind alle zwei Jahre messtechnisch zu prüfen.

Elektrotechnisch unterwiesene Personen können die Messungen durchführen. Für Schulungen können Sie sich an Herr Smyrek, zuständige Elektrofachkraft der Universität, Telefon: 28- 26493 wenden.

Alle ortsveränderlichen elektrischen Geräte müssen über das Menü des Prüfgerätes erfasst werden, damit das Prüfergebnis zunächst digital gespeichert und anschließend ausgewertet und allen Verantwortlichen der Bereiche zur Verfügung gestellt werden kann. Die Kennzeichnung der bestandenen Prüfung erfolgt durch Anbringung einer Prüfplakette, auf der der Termin der nächsten Prüfung angegeben wird.

Prüfgeräte können bei der Elektronikwerkstatt oder der Sicherheitsreferentin ausgeliehen werden von elektrotechnisch unterwiesenen Personen (hier wird KEINE Einweisung zur Funktion der Geräte gegeben).

Prüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen mit angeschlossener Abluft

Die Prüfungen der sicherheitstechnischen Einrichtungen mit angeschlossener Abluft werden von den Nutzer*innen sowie Mitarbeiter*innen der Betriebstechnik einmal jährlich durchgeführt. Die Mitarbeiter*innen der Betriebstechnik legen für jeden Bereich einen Prüfmonat fest. Dieser Prüfkalender wird von der Zentralen Sicherheitsreferentin zu Anfang jeden Jahres an die Sicherheitsreferent*innen verschickt. Für jeden Abzug, jeden Sicherheitsschrank und jede Rüsselabsaugung ist ein separates Prüfprotokoll anzulegen.

Den Teil I der Prüfprotokolle mit allgemeiner Sichtkontrolle oder mechanischen Prüfungen u.ä. führen die Laborverantwortlichen aus. Liegen keine Mängel vor, ist das jeweilige Prüfprotokoll sowie die Prüfplakette im ersten Teil zu unterzeichnen. Die Prüfplakette wird auf Abzug, Sicherheitsschrank oder Rüsselabsaugung angebracht. Danach führen die Mitarbeiter*innen der Betriebstechnik den lüftungstechnischen Teil der Prüfungen durch und unterzeichnen das Prüfprotokoll Teil II. Abschließend bringen diese auf der Prüfplakette die kleine Plakette mit Termin der nächsten lüftungstechnischen Prüfung an. Die Prüfprotokolle werden entweder direkt in dem Laborbereich gesammelt oder bei der Sicherheitsreferentin aufbewahrt.

Prüfung von Laborabzügen mit Prüfprotokoll (pdf)
Prüfung von Sicherheitsschränken mit Prüfprotokoll (pdf)