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Unterweisungen
Neue Mitarbeiter*innen müssen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit sowie danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden. Themen der Unterweisungen sollen u.a. die notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen, Biostoffen, Lasern oder anderen gesundheitsgefährdenden Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen sowie das Verhalten bei Unfällen sein.
Weitere Themen der Unterweisungen sollten die Entsorgung gefährlicher Abfälle, die Benutzung und Auswahl Persönlicher Schutzausrüstung, die Bedienung kritischer Maschinen und Geräte, die Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen, die Erste-Hilfe-Versorgung, das Unfallmeldeverfahren, Informationen zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge, der Brandschutz, die Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, Hilfen bei psychischen Belastungen, oder die frühzeitige Meldung von Schwangerschaften zur Veranlassung adäquater Schutzmaßnahmen sein.
Die Verantwortung für die Durchführung einer Unterweisung liegt bei der vorgesetzten Person. Diese hat jedoch die Möglichkeit, die Sicherheitsreferentin, Beauftragten für Arbeitssicherheit oder andere Personen zur Unterstützung hinzuzuziehen.
Darüber hinaus werden durch den Brandschutzbeauftragten der Universität Unterweisungen zum Thema Brandschutz angeboten. Wenn Sie dazu eine Unterweisung in Ihrer Arbeitsgruppe anbieten möchten, sprechen Sie bitte Ihre Sicherheitsreferentin an.
Die durchgeführte Unterweisung muss dokumentiert werden. Dabei müssen folgende Punkte dokumentiert werden:
- Name der unterweisenden Person
- Datum und Themen
- Unterschrift der unterwiesenen Mitarbeiter*innen bzw. Student*innen
Unterweisungshilfen
Siehe hierfür die Unterweisungshilfen (Link zur Hauptseite "Sicherheit")
Hier sind u.a. auch Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe und Arbeitsmittel verlinkt.