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Anmeldung und Zulassung von Bachelor- und Masterarbeiten

Jede/r Studierende muss vor Beginn der Abschlussarbeit eine schriftliche Zulassung zur Bachelor- oder Masterarbeit im Prüfungsbüro beantragen.
Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Ablauf auf unserer Corona-Info-Seite

Erst nach dortiger Überprüfung auf Berechtigung und entsprechender Bestätigung auf dem Formular darf die/der Studierende diesen Antrag von der gewählten Betreuerin/ dem gewählten Betreuer unterschreiben lassen und wieder an das Prüfungsbüro zurückgeben.

Betreuer/in sowie Studierende/r werden daraufhin über die Fristsetzung zur Abgabe der Abschlussarbeit per E-Mail informiert.

 Anträge für die neuen Studiengänge ab WS 2018/19 bitte per Mail anfordern!

Beantragung einer externen Bachelor- / Masterarbeit

 In § 11, Absatz 2 der Studien- und Prüfungsordnungen heißt es,:

Die Bachelorarbeit kann wahlweise in einer Arbeitsgruppe des Fachbereichs Physik oder entsprechend der Schwerpunktsetzung auch in anderen naturwissenschaftlichen Fachbereichen, der Medizin und außeruniversitären Forschungseinrichtungen oder der Industrie absolviert werden, sofern physikalische Methoden in erheblichem Umfang zur Anwendung kommen. Sie kann auch in der Form eines selbst konzipierten Projektes durchgeführt werden.

Die Masterarbeit kann in einer Arbeitsgruppe des Fachbereichs Physik oder entsprechend der Schwerpunktsetzung auch in anderen naturwissenschaftlichen Fachbereichen, der Medizin oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen absolviert werden, sofern physikalische Methoden in überwiegendem Umfang zur Anwendung kommen.

Unter diesen Gesichtspunkten und wenn ein Betreuer am Fachbereich Physik (§ 11, Absatz 3) gefunden wird, kann im Prüfungsbüro ein Antrag auf externe Bachelor- / Masterarbeit gestellt werden. Diesen Antrag müssen der Studierende sowie der Betreuer am Fachbereich Physik unterzeichnen.

Studierende des M.Sc. Functional Materials schauen bitte hier!