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Studienanforderungen
Zulassungsbedingungen:
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Vorbildungsnachweis gemäß § 54 Abs. 2 Satz 1 HHG
Allgemeine Hochschulreife oder Fachgebundene Hochschulreife1 oder Fachhochschulreife oder Meisterprüfung sowie vergleichbare Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung oder beruflich Qualifizierte
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen vor der Zulassung nachzuweisende studiengangspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten
Englischkenntnisse auf dem Niveau B2. In der Regel reicht es als Nachweis, wenn Sie in Ihrer Schullaufbahn mindestens 5 Jahre Englisch mit mindestens 5 Punkten absolviert haben. Für mehr Information zum Nachweis des Niveau B2 können Sie hier schauen.
Kenntnisse in Programmiersprachen werden empfohlen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Aufnahmebeschränkung
Frei (kein NC)