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Studienanforderungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Vorausgesetzter Hochschulabschluss
Nachweis über den Abschluss
• eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs im Bereich Physik oder
• eines Physik-nahen Bachelorstudiengangs oder
• eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden HochschulabschlussesDer Bachelorabschluss bzw. vergleichbare Hochschulabschluss muss mind. 240 Leistungspunkte (ECTS) bzw. ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern bzw. 4 Jahren umfassen.
Ein Studiengang ist Physik-nah, wenn mind. 90 Leistungspunkte in physikalischen Fächern erbracht worden sind. Der Prüfungsausschuss (§ 16) kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 30 Leistungspunkten erbracht werden. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Vor der Zulasung nachzuweisende studiengangsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten
Keine.
Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ werden empfohlen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zulassungsmodus
Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.