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Studienanforderungen

Foto: Felix Wesch

  • Vorausgesetzter Hochschulabschluss

    Nachweis über den Abschluss

    eines fachlich einschlägigen Bachelorstudiengangs im Bereich Physik oder
    eines Physik-nahen Bachelorstudiengangs oder
    eines vergleichbaren in- oder ausländischen berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses

    Der Bachelorabschluss bzw. vergleichbare Hochschulabschluss muss mind. 240 Leistungspunkte (ECTS) bzw. ein Studium mit einer Regelstudienzeit von 8 Semestern bzw. 4 Jahren umfassen.

    Ein Studiengang ist Physik-nah, wenn mind. 90 Leistungspunkte in physikalischen Fächern erbracht worden sind. Der Prüfungsausschuss (§ 16) kann die Zulassung mit der Auflage verbinden, dass zusätzliche Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen von höchstens 30 Leistungspunkten erbracht werden. In diesem Fall kann sich das Studium entsprechend verlängern.

  • Vor der Zulasung nachzuweisende studiengangsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten

    Keine.
    Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des „Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen“ werden empfohlen.

  • Zulassungsmodus

    Bei vollständiger Erfüllung der Zulassungsbedingungen erfolgt eine direkte Zulassung.