Die Diffraktometer der Abteilung Kristallstrukturanalyse dürfen nur betrieben werden, wenn ein Strahlenschutzbeauftragter kurzfristig erreichbar ist. Die Mitglieder der Abteilung fungieren als Strahlenschutzbeauftragte.
Mitarbeiter und Studenten, die selbst an Röntgengeräten arbeiten (sollen/wollen), sind nach der Röntgenverordnung verpflichtet, an den halbjährlich zu Semesterbeginn stattfindenden Strahlenschutzunterweisungen teilzunehmen. Ausserdem benötigen diese einmalig eine Einweisung an dem Gerät durch eine dazu befugte Person ("Ersteinweiser"). Eine Filmüberwachung ist nicht notwendig.
Für den Bereich Kristallstrukturanalyse wurde von der Universitätsleitung eine Strahlenschutzanweisung erlassen.