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Röntgen
Strahlenschutz

Die Diffraktometer der Abteilung Kristallstrukturanalyse dürfen nur betrieben werden, wenn ein Strahlenschutzbeauftragter kurzfristig erreichbar ist. Die Mitglieder der Abteilung fungieren als Strahlenschutzbeauftragte.

Mitarbeiter und Studenten, die selbst an Röntgengeräten arbeiten (sollen/wollen), sind nach der Röntgenverordnung verpflichtet, an den halbjährlich zu Semesterbeginn stattfindenden Strahlenschutzunterweisungen teilzunehmen. Ausserdem benötigen diese einmalig eine Einweisung an dem Gerät durch eine dazu befugte Person ("Ersteinweiser"). Eine Filmüberwachung ist nicht notwendig.

Für den Bereich Kristallstrukturanalyse wurde von der Universitätsleitung eine Strahlenschutzanweisung erlassen.

  • Neues Strahlenschutzgesetz ab 2019  [Link]
  • Neue Strahlenschutzverordnung ab 2019 [Link]
  • Informationen zum Strahlenschutz Uni-Marburg [Link]
  • Strahlenschutzunterweisung für die Abteilung Kristallstrukturanalyse 2019 [Link]
  • Strahlenschutzanweisung für die Abteilung Kristallstrukturanalyse 2019 [Link]

(Links funktionieren teilweise nur im Netz .uni-marburg.de).

Externe Informationen:

JES Strahlenschutz (Strahlenschutzkurse)
Strahlenschutzkurse am IRS
Bundesamt für Strahlenschutz Bfs
Strahlenschutz Hessisches Ministerium für Umwelt