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FAQs

MARVIN, Vorlesungen und Praktika (VL und Praktika)

  • Was ist MARVIN?

    Bis vor kurzem gab es noch mehrere Managementsysteme an der Universität, die einzelne Aspekte organisiert haben (z. B. Raummanagement, Mitarbeiterdaten, Studierendendaten, Vorlesungsverzeichnis, usw.). Für diese Systeme gab es keine guten Schnittstellen, obwohl sie miteinander verwoben sind. Daher hat die Philipps-Universität ein integriertes Campusmanagement eingeführt, welches alles managen kann. Dieses hat den Namen: MARVIN.

    MARVIN besteht aus unterschiedlichen Modulen und ist das Managementsystem der Universität. Raummanagement, Mitarbeiterdaten, Studierendendaten, Vorlesungsverzeichnis, Prüfungsverwaltung usw. laufen über MARVIN.

  • Wie läuft die Anmeldung für Praktika ab?

    Zur besseren Planbarkeit erfolgen Anmeldungen zu den Praktika über MARVIN. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass Anmeldefristen in MARVIN häufig schon mehrere Wochen vor Praktikumsbeginn enden. Wenn Sie zum Praktikum zugelassen sind, müssen Sie sich zusätzlich noch separat zu allen Studien- und Prüfungsleistungen des Praktikums in Marvin anmelden.

  • Wie läuft die Anmeldung für Vorlesungen, Übungen und Seminare ab?

    Zur besseren Planbarkeit erfolgen Anmeldungen zu den Vorlesungen, Übungen und Seminaren über MARVIN. Die Anmeldefristen in MARVIN beginnen häufig schon mehrere Wochen vor Veranstaltungsbeginn und enden zumeist in der ersten Vorlesungswoche. Sie müssen sich zusätzlich noch separat zu allen Studien- und Prüfungsleistungen in MARVIN anmelden. Beachten Sie auch hierfür die Fristen.

  • Was muss ich bei der Anmeldung in MARVIN beachten?

    In MARVIN  melden Sie sich für alle Veranstaltungen, Studien- und Prüfungsleistungen an oder auch ab. Bitte beachten Sie, dass es Module gibt, bei denen Sie sich separat zu einer oder mehreren Studienleistungen und einer Prüfungsleistung anmelden müssen. Um sich an- oder abzumelden benötigen Sie eine gültige Tan-Nummer aus Ihrer aktuellen Tan-Liste. Bitte beachten Sie die Anmeldefristen für die einzelnen Module/Veranstaltungen/Studienleistungen/Prüfungsleistungen.

MARVIN, Studien- und Prüfungsleistungen (Prüfungen)

  • Was ist eine Studien-/Prüfungsleistung?

    Pro Modul müssen Sie mindestens eine Studienleistung (z. B. Anwesenheit, Referat, Protokoll, Hausarbeit, ...) und/oder Prüfungsleistung (z. B. Klausur, mündliche Prüfung, Portfolio, ...) erbringen. Studienleistungen sind unbenotet. Prüfungsleistungen können unbenotet sein. Entsprechende Informationen entnehmen Sie den Prüfungsordnungen (Bachelor und Master) und Modulbeschreibungen (Bachelor und Master). Erst wenn alle Leistungen des Moduls durch die verantwortliche Dozentin oder den verantwortlichen Dozenten beziehungsweise das Prüfungsbüro verbucht wurden, haben Sie das Modul abgeschlossen. Dann werden Ihnen die ECTS-Punkte auf Ihrem Konto gutgeschrieben und die Notenpunkte entsprechend verrechnet.

    Wichtig: Für einige Module wurden sowohl Studien- als auch Prüfungsleistungen definiert (insbesondere in den Praktika). Sie müssen sich für diese jeweils separat anmelden, ansonsten können die Verantwortlichen die erbrachten Leistungen nicht eintragen und Sie können das Modul nicht abschließen. Beachten Sie hierfür unbedingt die Fristen.

  • Was ist die verbindliche Prüfungsanmeldung in MARVIN?

    Die Allgemeinen Bestimmungen, die allen Bachelor- und Masterprüfungsordnungen zugrunde liegen, besagen: "Zur Teilnahme an einer Prüfung ist eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Der Prüfungsausschuss gibt die Fristen und die Form der Anmeldung spätestens 4 Wochen vor Beginn des Anmeldezeitraums in geeigneter Weise bekannt. Die Zulassung zur Prüfung ist zu versagen, wenn die Anmeldefrist nicht eingehalten wird oder wenn Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind."

    Sie müssen sich rechtzeitig innerhalb der gesetzten Fristen zu Studien- und Prüfungsleistungen anmelden.

  • Ich kann mich in MARVIN nicht anmelden. Was kann ich tun?

    Bitte erkundigen Sie sich, ob die Fristen bereits abgelaufen sind. Sollte dies der Fall sein, müssen Sie sich erst mit der oder dem Modulverantwortlichen besprechen, ob Sie noch zugelassen werden können. Mit einem Schreiben zur nachträglichen Zulassung wenden Sie, bzw. ihr Prüfer/ihre Prüferin, sich dann an das Prüfungsbüro. Hier können Sie nachgemeldet werden. Dieses Vorgehen ist die absolute Ausnahme. Fristen sind da, um verlässlich arbeiten zu können.
    Sollten die Fristen in MARVIN noch nicht abgelaufen sein, schauen Sie bitte nach, ob Sie sich in Ihrem Gesamtkonto befinden. In den einzelnen Teilbereichen Ihres Kontos können Sie sich nicht anmelden.
    Sollte es ein grundsätzliches Problem geben (das Semester lässt sich nicht umschalten, es wird nichts angezeigt, ...), empfehlen wir Ihnen erstmal: Abwarten und ein Getränk der eigenen Wahl zu sich nehmen. Globale Systemprobleme werden in den meisten Fällen im Laufe des Tages oder über Nacht gelöst.
    Sollten einer der oben genannten Fälle nicht zutreffen, dann wenden Sie sich bitte ans Prüfungsbüro. Die Modulverantwortlichen oder deren Sekretariate können Ihnen nicht helfen.

  • Was gilt allgemein für die Anmeldungsfristen für Prüfungen und Studienleistungen?

    Die Fristen für die Studienleistungen beginnen zumeist ab 1. April bzw. 1. Oktober und laufen bis zur Mitte der Vorlesungszeit. Die Anmeldung für Prüfungsleistungen beginnt mit dem Semesterstart und läuft bis zwei Wochen vor Prüfungstermin. Die Abmeldung von Prüfungsleistungen ist zurzeit bis einen Tag vor der Prüfung möglich. Das Nichtantreten ohne Abmeldung oder Attest ist ein Fehlversuch. Sie haben die Anmeldung versäumt: Eine nachträgliche Aufnahme über das Prüfungsbüro in Rücksprache mit der oder dem Modulverantwortlichen ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich! Bei fehlender Anmeldung für Studien- und/oder Prüfungsleistungen ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

Wichtig: Module, TAN, Attest, Wahlpflicht und ECTS

  • Wie viele angefangene Module muss ich erfolgreich abschließen?

    Sie müssen alle angefangenen Module auch erfolgreich abschließen. Im Bachelor/Master gibt es die Möglichkeit einmalig ein begonnenes Modul (im Wahlpflichtbereich) zu wechseln. Das Modul muss zuvor aber endgültig "nicht bestanden" worden sein. Das gilt auch für den nicht-chemischen Wahlpflichtbereich. Module gelten als angefangen oder begonnen, wenn eine Prüfungsanmeldung besteht, bzw. diese nicht mehr innerhalb der Frist regulär abgemeldet wurde. Bei einer Krankmeldung oder nicht-erscheinen zu einer Prüfung gilt ein Modul als begonnen.

  • Was gilt bezüglich des Einbringens nicht-chemischer Wahlpflichtfächer?

    Mit anderen Fachbereichen existieren Import-Vereinbarungen für Module, die als nicht-chemische Wahlpflichtfächer automatisch anerkannt werden. Diese werden explizit in der Prüfungsordnung, in der Sie selbst eingeschrieben sind, aufgelistet. Sollten Sie ein nicht-chemisches Wahlpflichtfach belegen wollen, dass in der Prüfungsordnung nicht explizit genannt wird, so ist das zur Zeit nur möglich, wenn dies individuell mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden des Master/Bachelor Studiengang Chemie und dem anbietenden Fachbereich besprochen und genehmigt wurde. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die Studienberatung.
    Bezahlte Sprachkurse dürfen zurzeit nicht als nicht-chemische Module anerkannt werden. Eine Lösung dieses Problems ist in Arbeit.

  • Was ist eine Tan-Liste und wo bekomme ich diese?

    Sie brauchen die Tan-Liste mit personalisierten Tan-Nummern, um sich in MARVIN zu Studien- und Prüfungsleistungen an- und abzumelden. Bitte beachten Sie die Fristen. Ihre erste Tan-Liste erhalten Sie mit der Post über das HRZ. Weitere TAN-Listen können Sie über das Selbstbedienungsportal generieren.  Bitte beachten Sie, dass Sie hierfür noch mindestens zwei Tan-Nummern Ihrer alten Tan-Liste brauchen. Alle Informationen finden Sie über das HRZ.

  • Was gilt für Krankmeldungen/Atteste und wo gebe ich diese ab?

    Krankmeldungen/Atteste von Chemiestudierenden für Prüfungen müssen spätestens einen Werktag nach Ablauf der Krankschreibung im Prüfungsbüro abgegeben werden. Erst dann kann ein anerkannter Rücktritt für die Prüfung eingetragen werden. Bitte auch die ausgefallene Prüfung angeben.

  • Was passiert, wenn ich zuviele ECTS habe?

    Wenn Sie mehr ECTS-Punkte als nötig haben, wird das letzte eingebrachte Modul um die "überschüssigen" ECTS-Punkte gekürzt. Sie haben hier keine Wahlmöglichkeit, welches Modul gekürzt werden soll.

  • Kann ich bereits während des Bachelorstudiengangs Mastermodule belegen?

    Wenn Sie als Studierende/r bis zum Ende des 5. Semesters 159 ECTS-Punkte erworben haben und zu den leistungsbesten 20 v.H. gehören, dürfen Sie bereits Mastermodule im Umfang von 12 ECTS-Punkten belegen.

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