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Annahme als Doktorandin oder Doktorand

Nach Ihrer Selbstregistrierung bei MARVIN müssen Sie einen schriftlichen Antrag mit folgenden Unterlagen im Dekanat einreichen:

Nach Prüfung der Unterlagen durch das Dekanat erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über Ihre Annahme.
Sind Sie als Doktorandin bzw. Doktorand angenommen, können Sie später zum Prüfungsverfahren zugelassen werden.

Eine Einschreibung als Promotionsstudierende an der Philipps-Universität ist dagegen nicht zwingend erforderlich.