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Fachbereichsrat (FBR)

Der Fachbereichsrat ist nach dem Dekanat das wichtigste Gremium des Fachbereichs und zugleich das höchste, in dem auch Studierende Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte haben. Er berät nach dem Hessischen Hochschulgesetz HHG „Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs“ und hier wird ein wesentlicher Teil der Hochschulpolitik am Fachbereich entschieden. Dazu zählen u. a. der Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen sowie Vorschläge über die Einrichtung bzw. Abschaffung von Studiengängen und wissenschaftlichen bzw. technischen Einrichtungen, aber auch die Feststellung des Strukturplans (Finanzen!), die Abstimmung von Forschungsvorhaben und Entscheidungen über Berufungsvorschläge sowie die Einrichtung bzw. Auflösung von Arbeitsgruppen. Daneben wählt der Fachbereichsrat mit der Zustimmung der Uni-Präsidentin bzw. des Uni-Präsidenten die Mitglieder des Dekanats, außerdem kann er Resolutionen als offizielle Stellungnahmen des Fachbereichs verabschieden.

Vorsitzender ist die Dekanin bzw. der Dekan. Die ProfessorInnen haben - wie in fast allen Gremien der Uni - mit 7 Sitzen die absolute Mehrheit, daneben sind die Studierenden mit 3 Sitzen, die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen mit 2 Sitzen und die administrativ-technischen MitarbeiterInnen mit 1 Sitz vertreten. Desweiteren nimmt die Fachbereichs-Frauenbeauftragte an den Sitzungen teil.

Alle 2 Jahre wählt jede der 4 Gruppen bei den Uni-Wahlen im SoSe ihre Vertreter aus den eigenen Reihen, lediglich die studentischen Vertreter werden jährlich neu gewählt. Sofern sich genügend Personen zur Wahl gestellt haben, hat jedes Mitglied 1 persönlichen Vertreter bzw. eine persönliche Vertreterin. Für die studentischen Sitze dürfen alle Studierenden des Fachbereichs kandidieren. Die Sitzung erfolgt öffentlich, ausgenommen sind Personalangelegenheiten.

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