Hauptinhalt

FAQ

Bitte beachten Sie die studiengangspezifischen Info-Broschüren des Fachbereichs, die Ihnen viele weitere Fragen beantworten!

Fragen zum Studium allgemein:

  • An wen kann ich mich bei Fragen zum Studium wenden?

    Bitte kommen Sie mit Ihren Anliegen ins Studiendekanat Biologie (Räume 1088a und 1089 an der Empore hinter dem Elefanten Jack). Wir sind in der Vorlesungszeit jeden Tag für sie zu sprechen. Wenn Sie zu den Sprechzeiten nicht herkommen können, schicken Sie einfach eine E-Mail, damit wir einen individuellen Termin mit Ihnen vereinbaren können. Bei speziellen Fragen zu Prüfungen (u.a.: Noteneinträge, Atteste, Anerkennungen... ) ist Frau Dr. Ka. Schuster im BSc/MSc Prüfungsbüro die geeignete Ansprechperson. 

    Alle Ansprechpartner/innen, Sprechzeiten und E-Mail-Adressen finden Sie unter Beratung & Service.

  • Mir wächst alles über den Kopf - was tun?

    Mit diesem Problem sind Sie nicht allein - vielen Kommiliton/inn/en geht es ebenso. Ein Studium ist eine große Herausforderung, insbesondere dann, wenn Sie auch noch Geld verdienen, sich um Familienangehörige kümmern oder mit eigenen physischen oder psychischen Beeinträchtigungen zurechtkommen müssen. Bitte kommen Sie ins Studiendekanat Biologie (Räume 1088a und 1089 an der Empore hinter dem Elefanten Jack) und besprechen Sie Ihre Situation mit uns. Wir können in vielen Fällen Unterstützung geben, sei es, indem wir mit Ihnen einen reduzierten/individuellen Studienverlauf abstimmen oder Sie an andere kompetente Ansprechpersonen weiter vermitteln.  

    Vielleicht lohnt sich für Sie ein Blick auf diese sehr informative Seite zu "Mental Health".

  • Ich leide unter einer physischen/psychischen Erkrankung und möchte einen "Nachteilsausgleich" beantragen

    Studierenden mit einer Behinderung oder mit chronischen oder psychischen Erkrankungen raten wir dringend zu einem Gespräch im Studiendekanat Biologie. Zu diesem bringen Sie bitte ein fachärztlichen Attest mit, in welchem aufgeführt sein sollte, welche studienrelevanten Einschränkungen bei Ihnen bestehen (die Diagnose muss nicht ausgewiesen sein). Auf dieser Grundlage überlegen mit Ihnen, ggf. unter Einbeziehung der Servicestelle für behinderte Studierende (SBS), ob und in welcher Weise Sie im Rahmen eines "Nachteilsausgleichs" Unterstützung auf dem Weg durch das Studium erhalten können.

  • Wie melde ich mich für ein Modul an?

    Anmeldezeiträume sind üblicherweise der 15. Februar bis 15. März für das nachfolgende Sommersemester und der 15. Juli bis 15. August für das Wintersemester. Dies gilt nicht für "neue" Studierende, die ins 1. Semester einsteigen und deren Moduleinwahl üblicherweise in der OE-Woche erfolgt.
    Detailinformationen finden Sie unter Modulanmeldung.
    Bitte beachten Sie: Mit der Zulassung zum Modul sind Studierende automatisch zu allen enthaltenen Veranstaltungen sowie für alle Studien- und Prüfungsleistungen inklusive ggf. anfallender Wiederholungsleistungen angemeldet (implizite Prüfungsanmeldung).

  • Wie erfahre ich, ob ich einen Modulplatz erhalten habe?

    Die Modulzulassung erfolgt über die Modulverantwortlichen (V) nach Maßgabe freier Plätze und evtl. über modulspezifische Zulassungskriterien (s. Modulbuch).

    Die Zulassungslisten für Basismodule, Fach-/ bzw. Aufbaumodule (BSc und MSc) und die Fachwissenschaftlichen Aufbaumodule (L3) hinterlegen wir auf dem „virtuellen Schwarzen Brett“ im Internet unter „Zulassung zu Modulen“.

    Über Ihre Zulassung zu Profil-, Vertiefungs- und Praxismodulen informiert Sie der/die Modulverantwortliche.

  • Darf ich mehr Module belegen, als im Studienverlauf vorgesehen sind?

    Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Studierende aller Studiengänge Wahlpflicht­module gemäß Vorgabe der Hochschulleitung nur in der im Studienverlauf vor­gesehenen Anzahl belegen dürfen. Aber: Wenn in Aufbau-/Profilmodulen Plätze frei bleiben, können interessierte Studierende diese  nach Rücksprache mit der/dem Modulverantwortlichen als „Zusatzmodul“ absolvieren. Zusatzmodule werden im Transcript of Records nicht ausgewiesen. Für bestandene Zusatzmodule erhalten Studierende eine schriftliche Bescheinigung direkt von der/dem Modulverantwortliche/n.

  • Was passiert, wenn ich bei einer Lehrveranstaltung oder Prüfung fehle?

    Wenn Sie erkrankt sind und deshalb fehlen, kümmern Sie sich unbedingt um ein ärztliches Attest und legen dieses binnen dreier Werktage der/dem Modulverantwortlichen vor. Das Attest kann, wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können, postalisch geschickt werden. Bei Versand per Einschreiben gilt das Datum des Absendens, andernfalls gilt das Datum des Posteingangs. Liegen mehrere Lehrveranstaltungen/Prüfungen in Ihrer Krankheitszeit, reichen Sie das Attest bitte innerhalb von drei Werktagen zusammen mit dem Beiblatt zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Prüfungsbüro ein. 

    Wenn attestierte Krankheit nicht der Grund für Ihr Fehlen ist, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Studiendekanat auf.

  • Kann ich von einem Modul wieder zurücktreten?

    Von einem Modul können Sie im ersten Drittel zurücktreten, sofern bis dahin noch keine Leistungsnachweise erbracht wurden. Die Abmeldung erfolgt bei der/dem Modulverantwortlichen (in der Modulbeschreibung und im online-Vorlesungsverzeichnis gekennzeichnet).

  • Wie melde ich mich für Prüfungen an?

    Mit der Zulassung zum Modul sind Sie automatisch zur ersten regulären Prüfung angemeldet. Wenn Sie eine Prüfung nicht bestanden haben, müssen Sie diese zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholen (i.d.R. zum angesetzten Wiederholungstermin). Mit Nicht-Bestehen der ersten Prüfung sind Sie automatisch zur Wiederholungsprüfung angemeldet.

    Zu beachten ist, dass Sie für alle Prüfungen einen zweiten Wiederholungsversuch haben. Sie sind automatisch zur zweiten Wiederholungsprüfung angemeldet, wenn Sie die erste Wiederholung nicht bestanden haben. Da es für jede reguläre Prüfung i.d.R. nur einen Wiederholungstermin im gleichen Semester gibt, ist eine zweite Wiederholung normalerweise erst im Folgejahr möglich.

    Ganz wichtig: Wer unentschuldigt nicht zu Prüfungen/Wiederholungsprüfungen erscheint, ist durchgefallen. Die Prüfung wird dann mit „0“ Notenpunkten in Ihr Transcript eingehen.

  • Muss ich direkt an den Prüfungen teilnehmen oder kann ich "aufschieben"?

    „Aufschieben“ geht nicht! Wenn Sie ein Modul belegen, müssen Sie auch die zugehörigen Prüfungstermine wahrnehmen, es sei denn, Sie sind krank. In diesem Falle legen Sie binnen drei Arbeitstagen ein ärztliches Attest bei der/dem Modulverantwortlichen vor. Wenn Sie diese Frist nicht einhalten oder aber bei einer Prüfung bzw. Wiederholungsprüfung unentschuldigt fehlen, sind Sie durchgefallen.

    Sofern es zu einer nachgewiesenen Überschneidung mit einer Prüfung am gleichen Tag in einem anderen Modul / im anderen Studienfach (für L3-Studierende)  kommt, haben Sie die Möglichkeit, sich bis zwei Wochen vor einer Modulprüfung bei der/dem Modulverantwortlichen abzumelden.
    Im Bachelor kann es, wenn man vom regulären Studienverlauf abweicht, zur Überschneidung einer Basismodul- mit einer Aufbaumodulklausur kommen. In diesem Fall hat immer die Basismodulklausur Vorrang!

  • Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?

    Eine nicht-bestandene Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Dabei müssen Sie immer den nächstmöglichen Termin nutzen, an dem die entsprechende Prüfung angeboten wird. Bitte beachten Sie: Die zweite Wiederholungsprüfung ist dann i.d.R. der reguläre Klausurtermin im folgenden Jahr.

    Eine (auch durch Notenausgleich) bestandene Prüfung darf nicht wiederholt werden.

  • Wo kann ich meine erbrachten Leistungen einsehen?

    Alle Studien- und Prüfungsleistungen werden in MARVIN erfasst. Wenn Sie sich mit Ihrem students-Account in MARVIN einloggen, können Sie alle erfassten Leistungen im Menüpunkt "Leistungen" (zu finden unter "Mein Studium" >> "Meine Studiengänge") einsehen und ein rechtsgültiges Transcript of Records (ToR) ausdrucken.
    Sollte Ihnen dort ein Eintrag fehlen, oder sollten Sie Noteneinträge im globalen Überlaufkonto (gÜK) vorfinden, bitten wir um eine Rückmeldung per mail ans Prüfungsbüro.

  • Was ist ein Transcript of Records (ToR) und wo bekomme ich es?

    Das Transcript of Records ist eine Aufstellung Ihrer bisher am Fachbereich Biologie erbrachten Leistungen. Im ToR erscheinen alle vollständig abgeschlossenen  Module. 
    Sie haben jederzeit die Möglichkeit, sich über Ihren Account in das Portal MARVIN einzuloggen und von dort aus Ihr Transcript auszudrucken. Dieser Ausdruck enthält unten einen Verifizierungscode, über den man die Rechtsgültigkeit prüfen kann und muss daher nicht unterschrieben werden. Sollten Sie ein Transcript mit offiziellem Stempel benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsbüro.

  • Wie werden meine Vorleistungen bei einem Studiengangs- oder Studienortwechsel angerechnet?

    Module, die Sie in einem anderen Studiengang und/oder an einem anderen Studienort erworben haben, können Sie sich ggf. anerkennen und damit für Ihren jetzigen Studiengang anrechnen lassen. Die Anerkennung erfolgt basierend auf den Inhalten bzw. den ausgewiesenen Qualifikationszielen der von Ihnen besuchten Module und deren Semester-Wochenstunden bzw. Leistungspunkten. Das bedeutet, dass Sie Ihr Transcript of Records sowie die Modulbeschreibungen der absolvierten Module (wenn möglich) vorlegen. Ihre Ansprechpartner sind

    ·         bei Einstufung in den Bachelor- oder Master-Studiengang: Dr. K.-H. Rexer

    ·         bei Einstufung in den Lehramts-Studiengang: Dr. Anne Rolbetzki

  • Wann kann ich den Studiengang wechseln?

    Wir bitten Sie, sich bei einem geplanten Studienfachwechsel frühzeitig im Studierendensekretariat der Universität (Biegenstr. 10) zu informieren. Allgemeine Informationen zum Procedere und den Formalia finden Sie auf der homepage der Universität.

  • Wie lange reicht mein Studierendenstatus nach Abgabe der Abschlussarbeit?

    Sie behalten den Studierendenstatus bis zum Ende des Semesters, in dem das Zeugnis ausgestellt wird, es sei denn, Sie exmatrikulieren sich selbst.

Spezielle Infos für BSc-Studierende:

  • Was ist beim Aufbaumodul "Berufspraktikum" zu beachten?

    Eines Ihrer vier Aufbaumodule kann ein mindestens sechswöchiges Berufspraktikum sein, welches Sie außerhalb des Fachbereiches Biologie belegen. Ihr Berufspraktikum organisieren Sie selbst. Was Sie dabei dringend beachten sollten, entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung im Modulbuch unter "Aufbaumodule" und der Praktikumsordnung als Anlage Ihrer Prüfungsordnung. 

  • Wann ist der geeignete Zeitraum für ein Berufspraktikum?

    Wenn Sie sich für das Aufbaumodul "Berufspraktikum" entscheiden raten wir Ihnen, dieses in der VL-freien Zeit nach dem 2. oder 4. Semester zu absolvieren. Im Zeitraum von Anfang August bis Mitte September finden nur wenige Lehrveranstaltungen und Prüfungen statt (es kann in der ersten Augustwoche noch vereinzelt Prüfungen geben, wenn die VL-Zeit des SoSe bis Ende Juli reicht). Ggf. findet das Berufspraktikum bei Ihnen - abhängig von der Modulwahl - auch in der VL-freien Zeit nach dem 3. Semester Platz.

  • Welche MarSkills kann ich belegen?

    Die Suche nach den geeigneten MarSkill-Modulen ist eine größere Herausforderung für Sie, denn die Auswahl ist groß! Leider kann das Studiendekanat Biologie hier wenig Unterstützung bieten, denn zu den Angebote außerhalb der Biologie können wir nicht beraten. Es ist viel Eigeninitiative gefragt - ggf. müssen Sie die Studiendekanate der Fachbereiche um Rat bitten, bei denen Sie ein MarSkill-Modul absolvieren möchten. Hier ein Merkblatt zur Belegung/Anmeldung zu MarSkills.

  • Wer unterschreibt die Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (sog. Formblatt 5) und wie viele LP benötige ich für einen positiven Bescheid?

    Mit dem vorausgefüllten Formblatt kommen Sie bitte ins Studiendekanat Biologie (zu Frau Dr. B. Maier, Raum 1089). Für einen positiven Bescheid müssen Sie am Ende des 4. Fachsemesters 102 LP erreicht haben.

  • Welche Voraussetzungen muss ich für die Belegung eines Vertiefungsmoduls erfüllen?

    Mit dem Eintritt in das Vertiefungsmodul, i.d.R. zu Beginn des 5. Semesters, sind die Weichen für die thematische Ausrichtung Ihres Praxismoduls und der BSc-Arbeit gesellt. Es ist wichtig, dass Sie sich bereits frühzeitig mit den Modulbeschreibungen der für Sie in Frage kommenden Vertiefungsmodule beschäftigen, denn in der Regel sind eines/mehrere definierte Aufbaumodule als Voraussetzung gefordert.
    Wichtig ist: Sie müssen vor Belegung des Vertiefungsmoduls alle Basismodule erfolgreich abgeschlossen haben. Sie sollten nach Möglichkeit 4,  mindestens aber 3 Aufbaumodule erfolgreich absolviert haben.

  • Wie ist das Vorgehen bei der Wahl des Vertiefungsmoduls?

    Im Laufe des 4. Semesters werden Sie sich bei „normalem“ Studienverlauf“ um den VM Platz für das WiSe kümmern müssen. Zu diesem Zweck werden wir Ihre Wünsche (Erst-, Zweit- und Ersatzwunsch) Ende Mai/Anfang Juni in einer Ilias-Umfrage abfragen. Nutzen Sie die Möglichkeit, in Ihren Aufbaumodulen mit den Modulverantwortlichen ins Gespräch zu kommen, sich über deren Vertiefungsmodulangebote zu informieren und ggf. auch schon einmal Interesse zu bekunden, so dass man Sie "auf dem Schirm" hat. Verbindliche Zu-/Absagen von Seiten der Lehrenden, die sich für die Platzvergabe am Ergebnis der Ilias-Umfrage orientieren, wird es ab dem 1. Juli geben.
    Zum Zeitpunkt der  Vertiefungsmoduleinwahl haben Sie ggf. noch nicht alles Basismodule des SoSe  abgeschlossen, da die Klausurphasen noch bevorstehen. In dem Fall würden Sie Ihren Vertiefungsmodulplatz unter dem Vorbehalt bekommen, dass mit Beginn des Vertiefungsmoduls alle Basismodule abgeschlossen sind - Sie können auch noch die Wiederholungsklausuren im September nutzen, um dieses Ziel zu erreichen.  Allerdings gibt es eine Ausnahme:  Das VM Mikrobiologie startet bereits Anfang September - Sie müssen vorher alle Basismodule abgeschlossen haben.

  • Was kann ich tun, wenn ich nicht alle Basismdodule rechtzeitig zur Vertiefungsmodulwahl abgeschlossen habe?

    Dann sollten Sie wissen: Einige Vertiefungsmodule haben ein für alle Studierenden verbindliches  Kurs-/Veranstaltungsangebot im WiSe - diese Module stehen Ihnen daher nicht offen. Allerdings gibt es Arbeitsgruppen, die Sie auch zum SoSe ins Vertiefungsmodul aufnehmen könnten, sofern Sie die Basismodule bis dahin abgeschlossen haben. In der Ilias-Umfrage zur Modulwahl (Ende Mai/Anfang Juni) vermerken Sie bitte, wenn Sie wegen nachzuholender Basismodulprüfungen im WiSe einen Vertiefungsmodulplatz für das SoSe suchen.
    Wenn noch Basismodule des SoSe nachzuholen sind, müssen Sie mit der Belegung des Vertiefungsmoduls ein Jahr warten. Genau aus diesem Grund betonen wir immer wieder, dass die Basismodule nicht aufgeschoben werden sollen, wie es der ein oder andere gerne wünscht, ohne die Konsequenzen im Blick zu haben!

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die BSc-Arbeit anmelden zu können und wo finde ich die Anmeldeunterlagen?

    Alle Informationen und Unterlagen zur Anmeldung der Abschlussarbeit finden Sie auf den Seiten des BSc-/MSc-Prüfungsbüros. Grundsätzlich gilt, dass zur Anmeldung der BSc-Arbeit 150 LP aus den Pflicht- und Wahlpflichtmodulen des Studiengangs nachzuweisen sind.

  • In welchem Zeitumfang wird die Bachelorarbeit geprüft, gibt es hier einen Mindestzeitrahmen?

    Die Begutachtung soll bis längstens vier Wochen nach Abgabe der Abschlussarbeit vorliegen (s. Allg. Bestimmungen für BSc-Studiengänge, § 23, Abs. 10).

  • Wann und wo erfahre ich, ob ich die Abschlussprüfung bestanden habe?

    Das System (iCM/marvin) sollte eine Benachrichtigung per E-Mail an die betreffende Person schicken. 
    Mögliche PROBLEME:
    1. Die Studierenden-E-Mail-Adresse, i.d.R. die einzige, die im System vorliegt, wird 14 Tage nach Exmatrikulation für die Studierenden unzugänglich. Das System sendet aber nur an diese E-Mail-Adresse Nachrichten. Sollte kein aktives Nachfragen (z.B. telefonisch oder von einer privaten E-Mail aus) im Prüfungsbüro stattfinden, kann es zu längeren Sendepausen zwischen Absolvent/in und Prüfungsbüro kommen.
    2. Im System ist ein Nachsehen nach Exmatrikulation ebenfalls nicht mehr möglich.
    3. Wenn der/die Absolvent/in zwar noch immatrikuliert, aber nicht mehr am Fachbereich ist, ist eine Einwahl ins System von außerhalb nur mit funktionierendem vpn-Client möglich. 

    Bitte melden Sie sich im Zweifel im BSc-Prüfungsbüro!

  • Wann wird das Bachelorzeugnis ausgestellt?

    Nach Eingang der letzten Prüfungsleistung werden die Zeugnisunterlagen (Zeugnis, Diploma Supplement, aktuelles Transcript) im Prüfungsbüro erstellt und vom Prüfungsausschussvorsitzenden und dem Dekan unterschrieben. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit der relevanten Personen dauert das zwei Tage bis zwei Wochen.

  • Welches Datum steht am Ende auf meinem Bachelorzeugnis?

    Auf dem Bachelorzeugnis erscheint das Datum der letzten Prüfungsleistung. Dies ist meistens der Abgabetermin der Bachelorarbeit. In Einzelfällen kann es aber auch sein, dass im Nachgang noch eine Profilmodul abgeschlossen und eingetragen wird. Dann wertet das System das Eintragungsdatum der letzten Prüfungsleistung als Abschlussdatum. (s. Prüfungsordnung BSc Biologie, § 23, Abs. 4)

  • Wann und wie wird dem/der Absolvent*in mitgeteilt, dass das Zeugnis abgeholt werden kann?

    In der Regel erhalten die Absolvent*innen ein persönliches Anschreiben, sobald die vollständig  unterschriebenen Abschlussdokumente vorliegen. In Hochphasen kann das auch mal eine Woche dauern.

Spezielle Infos für L3-Studierende im Teilstudiengang "Biologie":

Spezielle Infos für MSc-Studierende:

  • Was ist beim Aufbaumodul "Berufspraktikum" zu beachten?

    Eines Ihrer vier Aufbaumodule kann ein mindestens sechswöchiges Berufspraktikum sein, welches Sie außerhalb des Fachbereiches Biologie belegen.

    Ihr Berufspraktikum organisieren Sie selbst. Was Sie dabei dringend beachten sollten, entnehmen Sie bitte der Modulbeschreibung zum Aufbaumodul "Berufspraktikum" und der Praktikumsordnung als Anlage Ihrer Prüfungsordnung.

  • Wie komme ich an meinen Vertiefungsmodulplatz?

    Ihren Vertiefungsmodulplatz organisieren Sie selbständig. Sie werden in den Aufbaumodulen die Themengebiete und Arbeitstechniken der beteiligten Arbeitsgruppen kennenlernen und sicherlich schnell merken, in welcher Richtung Sie gerne vertiefen möchten.
    Sprechen Sie die entsprechenden AG-Leiter/innen an und fragen Sie nach der Möglichkeit, das  Vertiefungsmodul dort anzutreten. Vereinbaren Sie, wenn es für beide Seiten passt, alles Weitere direkt mit ihm/ihr.

    Eine zusätzliche Anmeldung im Studiendekanat ist nicht erforderlich.