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FAQs
Häufig gestellte Fragen rund um das Studium am Fachbereich Geographie.
Allgemeines
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich verstehe nicht richtig, was genau mit „Modulen“, „Leistungspunkten“, „Studien- und Prüfungsordnung“, „ECTS“ usw. gemeint ist. Kann mir das jemand erklären?
Ein paar grundsätzliche Erläuterungen zu diesen und anderen im Studium üblicherweise verwendeten Begriffen finden Sie hier.
Zur wichtigen Unterscheidung zwischen den Begriffen „Modul“ und „Lehrveranstaltung“ lesen Sie bitte auch die Antwort auf die Frage „Was ist der Unterschied zwischen einer Lehrveranstaltung und einem Modul?“ (siehe unten).Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe organisatorische und/oder inhaltliche Fragen zum Studium. An wen wende ich mich?
Erste Informationen zu den am Fachbereich Geographie angebotenen Studiengängen sowie die jeweils gültigen Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie auf den allgemeinen Webseiten der Universität und auf denjenigen des Fachbereichs Geographie (Informationen zu Studiengängen am Fachbereich Geographie, Informationen zu Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge am Fachbereich Geographie). Bei konkreten inhaltlichen und organisatorischen Fragen zu Ihrem Studium wenden Sie sich an die Studienberatung. Für Fragen rund um die Prüfungsverwaltung können Sie das Prüfungsbüro kontaktieren. Übrigens: Die Antwort auf viele Fragen erschließt sich bereits aus der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung - sich mit dieser eingehend zu beschäftigen (d.h.: diese durchzulesen!) sollte für jede*n Studierende*n selbstverständlich sein!
Bei Fragen zu Einschreibung/Rückmeldung/Exmatrikulation/Umschreibung, zum Semesterticket oder zur Studienbescheinigung ist das zentrale Studierendensekretariat der Universität zuständig.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist eine Studien- und Prüfungsordnung und wozu brauche ich diese?
Für jeden an der Philipps-Universität Marburg und damit auch am Fachbereich Geographie angebotenen Studiengänge gibt es eine Studien- und Prüfungsordnung (Abkürzung: StPO). Diese fachspezifische Studien- und Prüfungsordnung regelt den Inhalt, die Anforderungen und das Verfahren für die im Rahmen des Studiengangs zu erbringenden Leistungen. Ein wichtiger Bestandteil der Studien- und Prüfungsordnung ist z.B. auch ein darin abgebildeter exemplarischer (d.h. beispielhafter) Studienverlaufsplan. Aus diesem geht hervor, welche Module Sie in welchem Fachsemester absolvieren sollen/können, um den Studiengang in der sogenannten Regelstudienzeit abzuschließen. Die Befolgung des exemplarischen Studienverlaufsplans ermöglicht Ihnen also die Absolvierung des Studiums in der Regelstudienzeit. Natürlich ist der abgebildete exemplarische Studienverlaufsplan aber nicht bindend - Sie können sich also frei entscheiden, wann Sie welche Module absolvieren möchten
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Studien- und Prüfungsordnung gilt für mich?
In der Regel wird das Studium Ihres gewählten Studiengangs in der Studien- und Prüfungsordnung absolviert, die zum Zeitpunkt Ihrer Einschreibung (Immatrikulation) gültig ist. Diese Studien- und Prüfungsordnung ist damit für Ihr Studium verbindlich. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie während Ihres Studiums aus einer älteren Studien- und Prüfungsordnung auch in eine neuere Studien- und Prüfungsordnung wechseln, die z.B. erst nach Ihrem Studiumsbeginn verabschiedet wurde. Für Lehramtsstudierende gilt: insbesondere bei einem Fachwechsel im höheren Fachsemester muss häufig automatisch auch ein Wechsel der Studien- und Prüfungsordnung erfolgen, da die Einschreibung im Studiengang „Lehramt“ immer in einer Studien- und Prüfungsordnung erfolgen muss. Im Studiengang „Lehramt“ gibt es daher nur eine einzige Studien- und Prüfungsordnung, die gemeinsam das Lehramtsstudium aller an der Philipps-Universität Marburg angebotenen Lehramtsstudienfächer regelt. Wurde im Laufe Ihres Lehramtsstudiums also eine neue gemeinsame Studien- und Prüfungsordnung erlassen und wechseln Sie nach dem Erlass dieser neuen Studien- und Prüfungsordnung z.B. Ihr Lehramtsstudienfach, müssen Sie damit in der Regel automatisch auch in die neue Studien- und Prüfungsordnung wechseln.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist das Modulhandbuch? Wozu brauche ich es?
Im sogenannten Modulhandbuch finden sich weitere Informationen zum Studiengang. Das Modulhandbuch ist zwar nicht Bestandteil der Studien- und Prüfungsordnung, es dient jedoch der laufenden Information der Studierenden. So enthält es zum Beispiel ausführliche Modulbeschreibungen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist der Unterschied zwischen einer Lehrveranstaltung und einem Modul?
Die Begriffe „Lehrveranstaltung“ und „Modul“ meinen nicht dasselbe, werden aber oft miteinander verwechselt.
Modul: Stellen Sie sich ihren Studiengang vor als eine strukturierte Zusammenstellung aus Lehrinhalten, die auf verschiedene Container verteilt werden. Jeder Container nimmt in Ihrem Studiengang eine spezielle inhaltliche Funktion ein und unterschiedliche Container unterscheiden sich in ihren Inhalten voneinander. Erst gemeinsam bilden die Container alle notwendigen Lehrinhalte ab, die Sie absolvieren müssen, um das Studium erfolgreich abzuschließen. Diese Container nennen wir Module. Wie viel Arbeitsaufwand Sie für die Absolvierung eines Containers (Moduls) aufbringen müssen, können Sie den Leistungspunkten entnehmen, die dem jeweiligen Container zugewiesenen sind. Ein Leistungspunkt entspricht dabei in der Regel 30 Zeitstunden Workload (= Arbeitsumfang). Ein Container (Modul) mit 6 zugewiesenen Leistungspunkten verlangt also auf Seiten der Studierenden in der Regel einen Arbeitsaufwand in Höhe von 180 Zeitstunden, um das Modul erfolgreich abschließen zu können. Um ein Modul erfolgreich abschließen zu können, müssen in der Regel Studienleistungen und Prüfungsleistungen erbracht werden.
Lehrveranstaltung: Als Lehrveranstaltung wird eine ganz konkrete strukturierte Lehreinheit bezeichnet, die zum Beispiel innerhalb eines Semesters angeboten wird und im Rahmen wöchentlicher Sitzungen stattfindet.
Diese Lehrveranstaltungen tauchen in den Studien- und Prüfungsordnungen aber kaum auf und/oder werden dort auch nur manchmal am Rande benannt, da dort hauptsächlich von „Modulen“ die Rede ist. Lehrveranstaltungen und Module haben aber etwas miteinander zu tun, denn das Bestehen eines Moduls wird in der Regel daran geknüpft, dass gewisse Lehrveranstaltungen (manchmal auch nur eine einzige) erfolgreich absolviert werden. Ein Modul kann also in der Regel nicht bestanden werden, ohne eine Lehrveranstaltung zu absolvieren. Module benötigen also in der Regel Lehrveranstaltungen, die von den Studierenden belegt und absolviert werden können. Daher werden Modulprüfungen (d.h. Studienleistungen und Prüfungsleistungen, deren erfolgreiches Bestehen Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls ist) in der Regel in denjenigen Lehrveranstaltungen erbracht, die für den erfolgreichen Abschluss eines Moduls belegt werden können bzw. belegt werden müssen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie hängen Module und Lehrveranstaltungen konkret miteinander zusammen? Kann mir das jemand vielleicht einmal anhand eines Beispiels erklären?
Die Fachbereiche können für jedes Modul entscheiden, wie viele und welche Lehrveranstaltungen belegt und erfolgreich absolviert werden müssen, um ein Modul bestehen zu können. Dabei gilt häufig (aber nicht immer!), dass die Fachbereiche entscheiden, dass prinzipiell mehrere unterschiedliche Lehrveranstaltungen belegt werden können, deren Bestehen dann entweder jeweils einzeln oder auch gemeinsam zu einer erfolgreichen Absolvierung eines Moduls führt.
Beispiel 1:
Im Bachelorstudiengang Geographie gibt es in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung den Studienbereich „Projekte der Geographie“, innerhalb dessen Studierende mehrere Module anwählen und belegen können, z.B. das Modul „Projekt Physische Geographie I“. Das Bestehen dieses Moduls ist am Fachbereich Geographie in der Regel daran geknüpft, dass Studierende lediglich an einer Lehrveranstaltung teilnehmen. Damit ist das Bestehen des Moduls „Projekt Physische Geographie I“ in der Regel daran geknüpft, dass nur eine einzige Lehrveranstaltung erfolgreich absolviert werden muss.
Beispiel 2:
Im Bachelorstudiengang Geographie gibt es in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung den Studienbereich „Themen der Geographie“. Innerhalb des Studienbereichs „Themen der Geographie“ sind 15 verschiedene Module anwählbar. Für einzelne dieser Module hat der Fachbereich Geographie entschieden, dass zwei Lehrveranstaltungen erfolgreich belegt werden müssen, um das Modul erfolgreich abzuschließen: Möchten Sie z.B. das Modul „Grundkompetenz Bodengeographie“ erfolgreich absolvieren, sind die am Fachbereich Geographie hierfür vorgesehenen und angebotenen Lehrveranstaltungen die „Vorlesung Bodengeographie“ und das zugehörige „Seminar Bodengeographie“. Damit ist das Bestehen des Moduls „Grundkompetenz Bodengeographie“ daran geknüpft, dass zwei Lehrveranstaltungen erfolgreich absolviert werden müssen. Für die erfolgreiche Absolvierung des Moduls „Fachwissen der Geographie I“ müssen die Studierenden z.B. ebenfalls zwei Lehrveranstaltungen, nämlich zwei unterschiedliche fachthematische Vorlesungen besuchen und erfolgreich absolvieren.
Insbesondere die hinsichtlich ihrer Bezeichnung relativ allgemein gehaltenen Module (wie z.B. im B.Sc. Geographie diejenigen in den Studienbereichen „Projekte der Geographie“ oder „Methoden der Geographie“) müssen dabei nicht jedes Semester immer mit exakt denselben Lehrveranstaltungen verknüpft sein.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist der Unterschied zwischen Studienleistungen und Prüfungsleistungen?
Prüfungsleistungen sind Prüfungen (z.B. in Form einer Hausarbeit oder einer Klausur), die absolviert werden müssen, um ein Modul erfolgreich abschließen zu können. Prüfungsleistungen werden in der Regel benotet. Für bestandene Prüfungsleistungen werden Leistungspunkte in dem für das entsprechende Modul vorgesehenen Umfang vergeben. Prüfungsleistungen sind nur in begrenztem Umfang wiederholbar (in der Regel sind Prüfungsleistungen zweimal wiederholbar [d.h. insgesamt können sie dreimal absolviert werden]), Näheres regelt die jeweilige Studien- und Prüfungsordnung.
Studienleistungen sind im Gegensatz zu Prüfungsleistungen dadurch gekennzeichnet, dass für sie im Bestehensfall keine Leistungspunkte vergeben werden. Sie bleiben unbenotet, können aber im Falle des Nichtbestehens beliebig oft wiederholt werden. Bei Studienleistungen kann es sich z.B. um Übungsaufgaben handeln, die Studierende im Rahmen einer Lehrveranstaltung absolvieren müssen. Diese sollen dann z.B. erbracht werden, damit die Studierenden den Lehrveranstaltungsstoff verinnerlichen und z.B. besser auf die Prüfungsleistung vorbereitet sind. Die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen gilt regelmäßig nicht als Studienleistung. Studienleistungen können Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung sein. Findet die Modulprüfung (also die eigentliche Prüfungsleistung) zeitlich vor der Erbringung der Studienleistung statt, so ist die Vergabe der Leistungspunkte für die erfolgreich absolvierte Prüfungsleistung davon abhängig, dass auch die Studienleistung erbracht wird.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Module darf/muss ich absolvieren, welche Kurse sollte ich wann belegen?
Dies ist verbindlich in der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung geregelt (s.o.) und kann dort dem beigefügten exemplarischen Studienverlaufsplan entnommen werden. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie Ihr Studium am besten organisieren, wenden Sie sich an die Studienberatung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich benötige ein Transcript of Records (ToR)/einen vollständigen Leistungsnachweis. Wo bekomme ich diesen?
Beide Bescheinigungen stehen in MARVIN für Studierende in Selbstbedienungsfunktion zum Herunterladen zur Verfügung.
Im Transcript of Records werden ausschließlich die bestandenen Prüfungen aufgelistet.
Der vollständige Leistungsnachweis beinhaltet alle bestandenen und nicht bestandenen Prüfungen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Darf ich auch freiwillig Module absolvieren, die nicht zu meiner Studien- und Prüfungsordnung gehören? Und können diese freiwillig absolvierten Module in meinem Transcript of Records aufgelistet werden?
Kurzversion:
Ja, das dürfen Sie. Ob und inwiefern diese Module dann aber für Ihr Studium anerkannt werden können, regeln die Fachbereiche z.B. in den jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen.
Langversion:
Grundsätzlich gilt, dass Sie frei entscheiden können, welche Lehrveranstaltungen Sie an der Philipps-Universität belegen wollen. Lehrveranstaltungen können aber für Ihr eigenes Studium nur dann für Module angerechnet werden, wenn Sie hierfür im Rahmen der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung auch tatsächlich anrechenbar sind, d.h. wenn die Fachbereiche die entsprechenden Lehrveranstaltungen für eine Anrechenbarkeit für spezifische Module Ihres Studiengangs vorgesehen und freigegeben haben. Sieht Ihre Studien- und Prüfungsordnung eine Anrechenbarkeit einzelner Lehrveranstaltungen nicht vor bzw. legt der Fachbereich Geographie keine entsprechende Anrechenbarkeit fest, können Sie diese Lehrveranstaltungen (falls Sie darin einen Platz erhalten) natürlich dennoch belegen und absolvieren – dies geschieht dann aber auf freiwilliger Basis, d.h. eine Anrechenbarkeit einer solchen ggfs. erfolgreich belegten Lehrveranstaltung für die erfolgreiche Absolvierung eines Moduls ist dann nicht möglich. In Ihrem Transcript of Records, d.h. in Ihrer Übersicht über die während Ihres Studiums absolvierten Leistungen, dürfen aber nur diejenigen Leistungen genannt werden, die Sie gemäß Ihrer Studien- und Prüfungsordnung absolvieren können (d.h. die im Rahmen der vorgesehenen Module anrechenbar sind) und dann auch erfolgreich absolviert haben. Freiwillig erbrachte Leistungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen, die nicht für Ihr Studium anrechenbar sind, können bzw. dürfen auf dem Transcript of Records nicht genannt werden. Klären Sie daher bitte individuell mit dem Prüfungsbüro ab, inwiefern Ihnen für die erbrachten Leistungen ein entsprechender Nachweis ausgestellt werden kann.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Module aus anderen Studiengängen darf ich im Rahmen meines Studiums belegen?
Dies können Sie der Anlage „Importmodulliste“ der für Sie geltenden Studien- und Prüfungsordnung entnehmen sowie Ihrem Modulplaner in MARVIN. Da Importmodullisten durch die Prüfungsausschüsse der Fachbereiche aber geändert werden können und die online in der Regel als pdf-Dateien hinterlegten Studien- und Prüfungsordnungen dann nicht immer sofort aktualisiert werden, können Sie entsprechenden Informationen auf den Webseiten der jeweiligen Fachbereiche häufig schneller entnehmen, ob darüber hinaus weitere Module für Ihren Studiengang importierbar sind. Im Zweifelsfall können Sie sich hinsichtlich der Frage der Importierbarkeit einzelner Module auch an die Studienberatung wenden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erstelle ich mir einen Stundenplan?
In der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung ist ein exemplarischer Studienverlaufsplan abgebildet, an dem Sie sich hinsichtlich der Gestaltung Ihrer Stundenpläne für die einzelnen Semester orientieren können. Der exemplarische Studienverlaufsplan lässt sich allerdings - vor allem im Lehramt aufgrund des zweiten und/oder ggfs. dritten Fachs - nicht immer zu 100% umsetzen. Planen Sie rechtzeitig, welche Module Sie wann absolvieren wollen/müssen und achten Sie darauf, angefangene Module abzuschließen. Auf diese Weise können sich Stundenpläne von Studierenden auch voneinander unterscheiden, obwohl diese vielleicht sogar den gleichen Studiengang in demselben Semester studieren. Nutzen Sie für Ihre Planungen und Orientierung auch die Angebote der Fachschaft (z.B. in der Orientierungseinheit) oder kontaktieren Sie Ihre Studienberatung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich benötige eine BAföG-Bestätigung. Wo bekomme ich diese?
Bachelor: Sie erhalten eine entsprechende Bestätigung, wenn Sie nach dem 4. Fachsemester 78 LP erbracht haben. Legen Sie hierfür das im oberen Teil ausgefüllte Formblatt „05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ im Prüfungsbüro des Fachbereichs Geographie vor.
Lehramt: Legen Sie das im oberen Teil ausgefüllte Formblatt „05 – Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ bei Herrn Sebastian Müller (Leiter des Zentralen Prüfungsbüros für das Lehramt) vor.
Rund um Lehrveranstaltungen und Prüfungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie läuft das Anmeldeverfahren für Lehrveranstaltungen ab?
Für alle Lehrveranstaltungen, die Sie im beginnenden Semester belegen möchten, müssen Sie sich online über das Marburger Verwaltungs- und Informationssystem der Philipps-Universität (MARVIN) anmelden. Sollten Sie grundsätzliche Fragen zu MARVIN haben, finden Sie eine gute Übersicht über häufig gestellte Fragen hier.
Nachdem Sie sich in MARVIN zu den von Ihnen ausgewählten Lehrveranstaltungen erfolgreich angemeldet haben, erhalten Sie innerhalb der Lehrveranstaltungen den Status „angemeldet“. Die eigentliche Platzverteilung (und damit die verbindliche Entscheidung über eine Zulassung zu den Lehrveranstaltungen) erfolgt dann erst nach Ablauf der Anmeldefrist. Erst nach Ablauf der Anmeldefrist können Sie daher überprüfen, ob Sie einen Platz in den von Ihnen ausgewählten Lehrveranstaltungen bekommen haben (Status „zugelassen“), ob Sie keinen Platz erhalten haben (Status „abgelehnt“ oder „storniert“) oder ob eine Teilnahme ggfs. noch möglich ist, obwohl Sie zunächst keinen Platz erhalten haben (Status „Warteliste“). Für Lehrveranstaltungen, bei denen keine Platzbegrenzung besteht, werden Sie direkt zugelassen (Status „zugelassen“).
Falls Sie Fragen zur Platzverteilung in einzelnen Lehrveranstaltungen haben, wenden Sie sich bitte an die Leitungspersonen der jeweiligen Lehrveranstaltungen.
Wichtig: Wenn Sie zu einer Lehrveranstaltung angemeldet sind, sind Sie nicht automatisch zu den für diese Lehrveranstaltung definierten Studien- oder Prüfungsleistungen angemeldet! Die Anmeldung zu den Studien- und/oder Prüfungsleistungen müssen Sie innerhalb der gültigen Anmeldefristen gesondert vornehmen. Bitte lesen Sie hierzu auch die Antwort auf die Frage „Worin besteht der Unterschied zwischen Veranstaltungsan/-abmeldung und Prüfungsan/-abmeldung?“.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich kann mich für eine Lehrveranstaltung nicht anmelden, bekomme immer eine Fehlermeldung oder sehe keinen Button. Was kann ich tun?
Die Gründe, die dazu führen können, dass Sie sich in MARVIN zu Lehrveranstaltungen nicht anmelden können, sind vielfältig und nicht immer ad hoc zu beantworten. In der Regel können Ihnen die Kolleginnen im Prüfungsbüro oder im Studiendekanat bei der Ursachenfindung behilflich sein. Unabhängig davon wenden Sie sich bitte immer dann, wenn Sie sich in MARVIN nicht zu einer Lehrveranstaltung anmelden können, direkt an die Lehrveranstaltungsleitung, schildern dieser die aufgetretenen Probleme und teilen dieser Ihren Teilnahmewunsch an der Lehrveranstaltung mit (am besten per E-Mail).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe einen Platz in einer Lehrveranstaltung bekommen, möchte oder kann diesen aber doch nicht wahrnehmen. Was muss ich tun?
Melden Sie sich in MARVIN von dem entsprechenden Kurs unbedingt wieder ab. Sollte dies nicht mehr möglich sein, z.B. weil die diesbezügliche Frist abgelaufen ist, wenden Sie sich per E-Mail an die zuständige(n) Lehrperson(en) und bitten diese, Sie von der Lehrveranstaltung abzumelden und in MARVIN entsprechend auszutragen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe es versäumt, mich während des Anmeldezeitraums für Lehrveranstaltungen anzumelden. Was nun?
Sofern seitens der Fachbereiche, denen die von Ihnen gewünschten Lehrveranstaltungen zugeordnet sind, in MARVIN zusätzliche Anmeldezeiträume für Restplatzvergaben (z.B. über ein sogenanntes Windhundverfahren) definiert wurden, können Sie sich innerhalb dieser Anmeldezeiträume noch für die Belegung ggfs. vorhandener Restplätze bewerben. Falls solche zusätzliche Anmeldezeiträume nicht angeboten werden oder Sie auch diese verpasst haben, wenden Sie sich direkt an die betreffende(n) Lehrperson(en) und klären Sie dort, ob Sie noch in die jeweiligen Lehrveranstaltungen aufgenommen werden können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich muss im kommenden Semester unbedingt an einer bestimmten Veranstaltung teilnehmen (z.B. weil ich ansonsten definitiv Studienverzögerungen erleide), habe aber keinen Platz bekommen. Was kann ich tun?
In aller Regel wird in diesem Fall die Teilnahme dennoch ermöglicht. Wenden Sie sich bitte direkt an die betreffende(n) Lehrperson(en), erklären Sie Ihre Situation und begründen Sie nachvollziehbar, warum Sie unbedingt einen Platz benötigen. Sollte dann der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass Sie immer noch keinen Platz erhalten, obwohl Sie diesen nachweislich zwingend benötigen, wenden Sie sich bitte an das Studiendekanat.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist der Unterschied zwischen einer Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung und einer Anmeldung zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen?
Kurzversion:
Mit der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung in MARVIN dokumentieren Sie gegenüber der Lehrperson Ihren Teilnahmewunsch an der entsprechende Lehrveranstaltung. Dies ist wichtig, damit die Lehrperson die inhaltliche Gestaltung der Lehrveranstaltung adressatengerecht planen kann und auch ausreichend dimensionierte Räumlichkeiten gebucht werden können. Da eine erfolgreiche Absolvierung einer Lehrveranstaltung in der Regel aber daran geknüpft ist, dass Sie darin gewisse Leistungen erbringen, ist eine zusätzliche Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen zwingend erforderlich, um die von Ihnen erbrachten Leistungen letztendlich auch erfolgreich in MARVIN erfassen und verbuchen zu können.
Wenn Sie zu einer Lehrveranstaltung angemeldet/zugelassen sind, sind Sie aber nicht automatisch zu den für diese Lehrveranstaltung definierten Studien- oder Prüfungsleistungen angemeldet! Die Anmeldung zu den Studien- und/oder Prüfungsleistungen müssen Sie innerhalb der gültigen Anmeldefristen gesondert vornehmen.
Langversion:
Wenn Sie bei Sichtung des Vorlesungsverzeichnisses entschieden haben, dass Sie an einer Lehrveranstaltung teilnehmen möchten, melden Sie sich in den gültigen Anmeldezeiträumen in MARVIN zu dieser Lehrveranstaltung an. Nach erfolgter Zulassung zur jeweiligen Lehrveranstaltung werden Sie formal Teilnehmer an der Lehrveranstaltung. Die Dozierenden sehen in ihren Teilnahmelisten nun ihren Namen und wissen, dass Sie grundsätzlich an der Lehrveranstaltung teilnehmen möchten. Für die Fachbereiche ist es sehr wichtig, dass interessierte Studierende sich fristgerecht anmelden, um zu erfahren, ob Lehrveranstaltungen zu viele oder zu wenige Teilnehmende haben. Wenn auf diese Weise absehbar ist, dass einzelne Lehrveranstaltungen sehr stark nachgefragt sind, kann es sein, dass nachträglich entschieden wird, eine Lehrveranstaltung doppelt anzubieten, um der Nachfrage gerecht zu werden. Die Anmeldung der Studierenden zu Lehrveranstaltungen ist für die Fachbereiche also unabdingbar, um ihre Lehrangebote planen und hierfür auch angemessen dimensionierte Räume (z.B. mit ausreichend Sitzplätzen) vorhalten und buchen zu können.
Wenn Sie nun für eine Lehrveranstaltung angemeldet und zugelassen sind, sind Sie aber nicht automatisch für die Leistungen, die Sie innerhalb der Lehrveranstaltung für einen erfolgreichen Modulabschluss erbringen müssen (Studien- und/oder Prüfungsleistungen wie z.B. Übungsaufgaben, Hausarbeiten, Klausuren, Projektarbeiten, ...), angemeldet. Vielmehr müssen Sie sich in den Lehrveranstaltungen, sofern Sie Leistungen absolvieren möchten, gesondert zu den angebotenen Studien- und/oder Prüfungsleistungen anmelden. Achten Sie bitte immer darauf, dass Sie diese Anmeldungen innerhalb der gültigen Anmeldefristen vornehmen, denn außerhalb der Anmeldefristen sind Anmeldungen unzulässig. Es gibt übrigens keinen Zwang, die Studien- oder Prüfungsleistungen im Semester der Veranstaltungsteilnahme erbringen zu müssen: So können Sie durchaus an einer Lehrveranstaltung teilnehmen und die Studienleistung erbringen, aber auf die Absolvierung der Prüfungsleistung im laufenden Semester verzichten (d.h. sie melden sich dann also zur Studienleistung an, nicht aber zur Prüfungsleistung). Inhaltlich ist es aber in der Regel sehr sinnvoll, im Semester der Veranstaltungsteilnahme auch alle erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen zu absolvieren (und sich demzufolge zu den Studien- und Prüfungsleistungen auch anzumelden).
Analog dazu führt eine Abmeldung von einer Lehrveranstaltung auch nicht automatisch zur Abmeldung von einer Studien- und/oder Prüfungsleistung, zu der Sie sich vorher bereits angemeldet hatten. Auch die Abmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen muss daher explizit innerhalb der hierfür gültigen Fristen geschehen – innerhalb dieser Fristen müssen Sie die Abmeldung also eigenständig vornehmen.
Hinweis: Eine Anmeldung für Studien- und Prüfungsleistung(en) ist in MARVIN auch ohne Anmeldung/Zulassung zur entsprechenden Lehrveranstaltung im aktuellen Semester technisch möglich. Die erfolgreiche Absolvierung einer Studien- und Prüfungsleistung ist damit prinzipiell zumindest theoretisch auch ohne Teilnahme an der zugehörigen Lehrveranstaltung machbar. Ob es allerdings inhaltlich sinnvoll und aussichtsreich ist, Studien- und Prüfungsleistungen ohne Teilnahme an der zugehörigen Lehrveranstaltung erfolgreich erbringen zu wollen, müssen Sie selbst beurteilen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie läuft das Anmeldeverfahren für Studienleistungen und für Prüfungsleistungen ab?
Die Anmeldung zu nahezu allen Studienleistungen und Prüfungsleistungen nehmen die Studierenden eigenständig in MARVIN vor. Es gibt jedoch einzelne Ausnahmen: Für Abschlussarbeiten (z.B. Bachelorarbeiten, Masterarbeiten) erfolgt die Anmeldung nicht in MARVIN, sondern unter Zuhilfenahme des entsprechenden Anmeldeformulars direkt im Prüfungsbüro (zu den Anmeldeformularen gelangen Sie hier). Für die in den berufspraktischen Modulen vorgesehenen Modulprüfungen (d.h. für Praktika) ist ebenfalls keine Anmeldung in MARVIN möglich, vielmehr wird die Anmeldung automatisch miterfasst, sobald Sie das Praktikum abgeschlossen, den Praktikumsbericht verfasst und bei einer Betreuungsperson eingereicht haben.
WICHTIG: auch in Modulen, in denen Studierende die notwendigen Prüfungsleistungen bereits zweimal erfolglos erbracht haben (d.h. bereits zweimal nicht bestanden haben), kann die notwendige Anmeldung zum dritten Prüfungsversuch nur im Prüfungsbüro vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür jeweils innerhalb der gültigen Anmeldefristen an das Prüfungsbüro. Dort wird die Anmeldung für den Drittversuch vorgenommen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wenn ich mich zu einer Studien- und/oder Prüfungsleistung anmelde: werden diese einer Lehrveranstaltung zugeordnet oder einem Modul?
Wenn Sie sich für Studien- und/oder Prüfungsleistungen anmelden, dann erbringen Sie diese zwar im Rahmen einer konkreten Lehrveranstaltung. Da in Studien- und Prüfungsordnungen aber keine Lehrveranstaltungen adressiert werden, sondern nur Module, werden Studien- und Prüfungsleistungen stets einem in der für Sie gültigen Studien- und Prüfungsordnung benannten Modul zugeordnet. Wenn Sie sich zu einer Studien- und Prüfungsleistung anmelden, wird diese also immer einem Modul zugeordnet. Es handelt sich dabei um dasjenige Modul, für dessen Absolvierung die von Ihnen belegte Lehrveranstaltung seitens der Fachbereiche bestimmt wurde.
Bitte lesen Sie hierzu und zu den daraus resultierenden Folgen auch die Antworten auf die Fragen „Was ist der Unterschied zwischen einer Lehrveranstaltung und einem Modul?“, „Was ist der Unterschied zwischen einer Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung und einer Anmeldung zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen?“, „Ich habe mich innerhalb einer Lehrveranstaltung erfolgreich für die notwendigen Studien- und Prüfungsleistungen angemeldet. Was passiert, wenn ich sie nicht bestehe (durch sie durchfalle)?“ und „Ich kann mich zu einer Leistung (Studien- oder Prüfungsleitung) nicht anmelden und bekomme eine Fehlermeldung. Was soll ich tun?“ (siehe oben bzw. unten).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe mich innerhalb einer Lehrveranstaltung erfolgreich für die notwendigen Studien- und Prüfungsleistungen angemeldet. Was passiert, wenn ich sie nicht bestehe (d.h. durch sie durchfalle)?
Kurzversion:
Grundsätzlich können Sie Studienleistungen beliebig oft wiederholen. Die Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen ist allerdings begrenzt: in der Regel kann eine Prüfungsleistung zweimal wiederholt werden (d.h. insgesamt dreimal absolviert werden). Für die Wiederholung von Studien- und Prüfungsleistungen bestehen ggfs. unterschiedliche Möglichkeiten. Wenn Sie sich sicher sind, dass sie unbedingt eine konkrete Lehrveranstaltung erfolgreich absolvieren wollen, müssen Sie auch die ggfs. nicht bestandenen Studien- oder Prüfungsleistungen in ebendieser Lehrveranstaltung wiederholen. Wenn es Ihnen aber zuvorderst um die erfolgreiche Absolvierung eines Moduls geht, können Sie Ihre Studien- und Prüfungsleistungsversuche ggfs. auch auf unterschiedliche Lehrveranstaltungen verteilen, die seitens der Fachbereiche für eine erfolgreiche Absolvierung des Moduls bestimmt wurden.
Langversion:
Grundsätzlich können Sie Studienleistungen beliebig oft wiederholen. Ihre Anmeldung zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen wird in MARVIN aber nicht der jeweiligen Lehrveranstaltung zugeordnet, sondern dem Modul ihrer Studien- und Prüfungsordnung, für dessen Absolvierung die entsprechende Lehrveranstaltung durch die Fachbereiche freigeschaltet wurde. Dies liegt daran, dass in den Studien- und Prüfungsordnungen nur Module erwähnt werden, aber keine Lehrveranstaltungen. Wenn ein Fachbereich dann also z.B. festgelegt hat, dass für die Absolvierung eines Moduls drei unterschiedliche Lehrveranstaltungen herangezogen werden können (also das erfolgreiche Absolvieren einer dieser drei Lehrveranstaltungen ausreicht, um das gesamte Modul zu bestehen), ist es möglich, dass Studierende ihre in der Regel insgesamt drei möglichen Versuche zur Absolvierung einer Modul-Prüfungsleistung auf die drei angebotenen Lehrveranstaltungen verteilen. Wenn Sie in einem Semester also die Prüfungsleistung in der ersten Lehrveranstaltung nicht bestehen, können sie ihren Zweitversuch im Folgesemester in der zweiten Lehrveranstaltung nehmen – und im Falle des abermaligen Nichtbestehens im Folgesemester den Drittversuch in der dritten Lehrveranstaltung. Wenn Sie diesen Drittversuch dann bestehen, haben Sie auch das gesamte Modul bestanden, obwohl sie in drei unterschiedlichen Semestern an drei unterschiedlichen Lehrveranstaltungen und auch an drei unterschiedlichen Prüfungen teilgenommen haben. Voraussetzung für die Verteilung ihrer insgesamt pro Modul zur Verfügung stehenden drei Prüfungsversuche auf unterschiedliche Lehrveranstaltungen ist aber, dass die Lehrenden in MARVIN ein Nichtbestehen der von Ihnen bereits absolvierten Prüfungen erfassen (= in MARVIN eintragen). Wenn sich Studierende zu einer Studien- und/oder Prüfungsleistung angemeldet haben, diese dann nicht bestehen und das Nichtbestehen durch die Lehrenden nicht in MARVIN vermerkt wird, können sich Studierende in diesem Modul nicht erneut zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen anmelden. Dies funktioniert erst dann wieder, wenn die Lehrenden die zuvor bereits nicht bestandene Studien- und/oder Prüfungsleistung in MARVIN erfasst (= in MARVIN eingetragen) haben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich Module, die ich bereits einmal belegt habe, wechseln?
Die Studien- und Prüfungsordnungen am Fachbereich Geographie sehen Wechselmöglichkeiten bei der Belegung von Modulen nur in sehr eingeschränktem Umfang vor. Grundsätzlich gilt daher, dass lediglich ein einmaliger Wechsel eines endgültig nicht bestandenen Wahlpflichtmoduls zulässig ist. Haben Sie also ein Wahlpflichtmodul endgültig nicht bestanden, können Sie stattdessen einmalig ein anderes Wahlpflichtmodul neu belegen. Darüber hinaus sehen die Studien- und Prüfungsordnungen am Fachbereich Geographie vor, dass einmal begonnene Module auch abgeschlossen werden. Das Beginnen eines Moduls kommt dabei dadurch zustande, dass eine Anmeldung zu einer Prüfungsleistung vollzogen wird (die Anmeldung zu einer Studienleistung stellt formal kein „Beginnen eines Moduls“ dar). Wenn Sie sich in einem Modul also zu einer Prüfungsleistung angemeldet haben und diese nicht innerhalb der gültigen Anmeldefristen stornieren, müssen Sie dieses Modul auch abschließen, d.h. sämtliche Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, ggfs. auch erst in einem Folgesemester. In einem Folgesemester können Sie ggfs. auch eine andere Lehrveranstaltung belegen, sofern deren erfolgreiche Absolvierung für den erfolgreichen Abschluss des Moduls ebenfalls vorgesehen ist.
Wichtig: Da die Studien- und Prüfungsordnungen regelmäßig nur Module, nicht aber Lehrveranstaltungen erwähnen, beziehen sich die oben genannte Informationen nur auf den Wechsel von Modulen, nicht aber auf den Wechsel von Lehrveranstaltungen. Der Wechsel von Lehrveranstaltungen ist daher in der Regel unproblematisch, nicht aber der Wechsel von Modulen. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie grundsätzlich an so vielen Lehrveranstaltungen teilnehmen können, wie Sie möchten (sofern Sie hierzu zugelassen werden), und Sie können diese auch wechseln, wie Sie möchten. Wenn Sie in MARVIN für eine Lehrveranstaltung aber eine Prüfungsleistung anmelden, dann wird diese stets einem Modul zugeordnet und in dem Moment der Anmeldung zur Prüfungsleistung melden Sie sich verbindlich für das Modul an. Ab dem Moment der Anmeldung für eine Prüfungsleistung in einem Modul gilt bzgl. eines Wechsels von Modulen also das im vorigen Absatz Geschriebene.
Bitte lesen Sie hierzu auch die Antworten auf die Fragen „Was ist der Unterschied zwischen einer Lehrveranstaltung und einem Modul?“, „Was ist der Unterschied zwischen einer Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung und einer Anmeldung zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen?, „Ich kann mich zu einer Leistung (Studien- oder Prüfungsleistung) nicht anmelden und bekomme eine Fehlermeldung. Was soll ich tun?“, „Ich habe mich innerhalb einer Lehrveranstaltung erfolgreich für die notwendigen Studien- und Prüfungsleistungen angemeldet. Was passiert, wenn ich sie nicht bestehe (durch sie durchfalle)?“ und „Wenn ich mich zu einer Studien- und/oder Prüfungsleistung anmelde: werden diese einer Lehrveranstaltung zugeordnet oder einem Modul?“ (siehe oben bzw. unten).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich eine Lehrveranstaltung wiederholt belegen, wenn ich z. B. die Prüfung nicht bestanden habe?
Das kommt darauf an, mit welcher Absicht Sie die Lehrveranstaltung erneut belegen wollen:
Wenn Sie in MARVIN bereits zuvor zu einer Lehrveranstaltung zugelassen waren, an dieser folglich auch teilgenommen haben und alle notwendigen Studien- und Prüfungsleistungen erbracht haben (damit also diese Lehrveranstaltung erfolgreich absolviert haben), und möchten Sie an derselben Lehrveranstaltung z.B. nochmals aus reinem Interesse teilnehmen, um Ihr Wissen aufzufrischen, so ist eine erneute Teilnahme an der Lehrveranstaltung nach vorheriger Absprache mit der Lehrveranstaltungsleitung grundsätzlich möglich. In diesem Fall ist eine Anmeldung via MARVIN aber in der Regel nicht notwendig und ggfs. auch technisch nicht machbar. Sie ist auch nicht zu empfehlen, da Lehrende in der Regel davon ausgehen, dass die in MARVIN zu einer Lehrveranstaltung angemeldeten Studierenden auch tatsächlich regulär an der Lehrveranstaltung teilnehmen wollen, um z.B. Studien- und/oder Prüfungsleistungen zu erbringen. Da Sie dies im geschilderten Fall aber nicht vorhaben, würden Sie durch ihre Anmeldung in MARVIN anderen Studierenden, die dringend einen Platz in der Lehrveranstaltung benötigen, ggfs. einen Platz wegnehmen. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall frühzeitig die Lehrveranstaltungsleitung und teilen Sie dieser Ihren erneuten Teilnahmewunsch als stiller Zuhörer/als stille Zuhörerin mit. In der Regel dürfte diesem Wunsch dann entsprochen werden.
Wenn Sie in MARVIN bereits zuvor zu einer Lehrveranstaltung zugelassen waren, an dieser aber gar nicht teilgenommen haben und/oder im Rahmen dieser Lehrveranstaltung keinerlei Studien- und/oder Prüfungsleistungen erbracht haben, sollten Sie sich in MARVIN in einem späteren Semester in der Regel problemlos erneut zu dieser Lehrveranstaltung anmelden können. In manchen Fällen verhindert MARVIN diese erneute Anmeldung zur Lehrveranstaltung aber dennoch. Tritt dieser Fall bei Ihnen ein, wenden Sie sich bitte frühzeitig und innerhalb der gültigen Anmeldefrist an die Lehrperson und bitten diese darum, ohne Anmeldung in MARVIN an der Lehrveranstaltung teilnehmen zu können. Zu etwaigen zur Lehrveranstaltung zugehörigen Studien- und/oder Prüfungsleistungen werden Sie sich unabhängig davon in der Regel problemlos anmelden können.
Wenn Sie in MARVIN bereits zuvor zu einer Lehrveranstaltung zugelassen waren, dort auch zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen angemeldet waren, aber im Rahmen dieser Lehrveranstaltung die Studienleistungen z.B. nur teilweise oder Prüfungsleistungen gar nicht bzw. nicht erfolgreich absolviert haben, ist in einem späteren Semester eine erneute Anmeldung zu derselben Lehrveranstaltung in MARVIN ggfs. technisch nicht möglich. Fehlt Ihnen für einen erfolgreichen Lehrveranstaltungsabschluss in einer von Ihnen bereits in der Vergangenheit belegten Lehrveranstaltung beispielsweise lediglich die erfolgreiche Absolvierung der Prüfungsleistung und haben Sie hierfür alle notwendigen Voraussetzungen schon in einem vorigen Semester erbracht, ist in der Regel auch keine erneute Anmeldung zur Lehrveranstaltung in MARVIN notwendig – die Anmeldung zur Prüfungsleistung werden Sie auch ohne Anmeldung zur Lehrveranstaltung im vorgesehenen Anmeldezeitraum problemlos vornehmen können. Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie lediglich noch Studienleistungen erbringen müssen, um die Lehrveranstaltung erfolgreich abzuschließen. Ob in diesen beiden Fällen ihre tatsächliche Anwesenheit in der Lehrveranstaltung sinnvoll ist, weil sich Lehrinhalte oder Art und Form der Studienleistungen gegenüber ihrer ehemals schon belegten Lehrveranstaltung geändert haben und Ihre Anwesenheit notwendig ist, um von diesen Änderungen Kenntnis zu erlangen, klären Sie bitte im Vorfeld und rechtzeitig während der Anmeldefrist mit der Lehrperson ab. Dies dient auch dem Zweck, dass die Lehrperson davon in Kenntnis gesetzt wird, dass Sie, auch wenn Sie in MARVIN nicht als Teilnehmer/-in in der Lehrveranstaltung geführt werden, dennoch Studienleistungen und/oder Prüfungsleistungen erbringen möchten. Sollte die Lehrperson Ihnen dann mitteilen, dass hierfür in MARVIN eine Anmeldung zur Lehrveranstaltung vorzunehmen ist, so nehmen Sie diese Anmeldung bitte vor. Sollte dies technisch nicht möglich sein, teilen Sie dies der Lehrperson bitte mit und bitten diese darum, ohne Anmeldung in MARVIN an der Lehrveranstaltung teilnehmen zu können.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Warum ist eine Anmeldung zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen zwingend notwendig?
Grundlage für diese Regelung ist die für Ihren Studiengang gültige Studien- und Prüfungsordnung. Diese regelt, dass zur Teilnahme an einer Leistung stets eine verbindliche Anmeldung erforderlich ist. In diesem Sinne bestätigen Sie mit der verbindlichen Anmeldung ihren Willen, die betreffende Studien- und/oder Prüfungsleistung im aktuellen Semester zu absolvieren. Ohne erfolgte Anmeldung zu einer Studien- oder Prüfungsleistung sind Sie nicht berechtigt, die Studien- oder Prüfungsleistung zu erbringen. Vielmehr ist Ihnen die Zulassung zur Studien- oder Prüfungsleistung sogar zu versagen, wenn die Anmeldefrist nicht eingehalten wird - oder wenn Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann kann ich mich zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen anmelden?
Die gültigen Fristen für die An- und Abmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen werden für jedes Semester jeweils rechtzeitig auf der Webseite des Prüfungsbüros bekannt gegeben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo, wie und für welche Leistungen muss ich mich anmelden?
Die Anmeldung erfolgt stets in MARVIN und dort über den "Studienplaner mit Modulplan“. Wählen Sie zu diesem Zweck "Alle" Fachsemester aus und "klappen" Sie so viel wie möglich "auf". Nun müssen Sie jede Leistung (Studienleistung und Prüfungsleistung), die Sie erbringen wollen, einzeln anmelden. Für jede Anmeldung ist eine TAN notwendig. Eine "Anleitung für die Prüfungsanmeldung" finden Sie auf ILIAS (Magazin → Philipps-Universität Marburg → integriertes Campus Management (iCM) → Marvin-Anleitungen → Anleitung für Studierende).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist eine Prüfungsnummer und wo finde ich die richtige(n) Nummer(n)?
Alle in Marvin abgebildeten Leistungen (Studienleistungen und Prüfungsleistungen) haben eine bestimmte Nummer, die sogenannte „Prüfungsnummer“ (die wiederum dem entsprechenden Modul zugeordnet ist). Beachten Sie, dass es sich dabei um Nummern für die in der Studien- und Prüfungsordnung für das jeweilige Modul vorgesehenen Leistungen/Prüfungen handelt, und nicht um Nummern für die aktuell in einem Semester stattfindenden Lehrveranstaltungen – für Letzteres gibt es die „Veranstaltungsnummern“. Prüfungsnummern und Veranstaltungsnummern sind demzufolge nicht dasselbe, werden aber gerne miteinander verwechselt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist eine TAN-Liste? Woher bekomme ich sie?
In Marvin ist die Anmeldung zu Studien- und Prüfungslisten über die sog. Zwei-Faktor-Authentisierung abgesichert (ähnlich wie z. B. beim Online-Banking) und erfolgt über den zentralen 2FA-Dienst. Informationen dazu und wie Sie eine (neue) TAN-Liste erhalten, finden Sie auf der Website des HRZ.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich kann mich zu einer Leistung (Studien- oder Prüfungsleistung) nicht anmelden und bekomme eine Fehlermeldung. Was soll ich tun?
Tatsächlich können vielfältige (und nicht immer unmittelbar nachvollziehbare) Gründe dazu führen, dass Sie bei einem Anmeldeversuch zu einer Studien- oder Prüfungsleistung eine Fehlermeldung erhalten. In der Regel sind diese in einem der folgenden Umstände begründet:
Falls die Frist für die Anmeldung bereits abgelaufen ist, sind Sie zu spät dran und können sich für Studien- und Prüfungsleistungen im laufenden Semester leider nicht mehr anmelden.
Falls Ihnen beim Versuch der Anmeldung zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen ein "Voraussetzungsfehler" angezeigt wird, bedeutet dies, dass Ihre Anmeldung zu einer Studien- oder Prüfungsleistung nur möglich ist, wenn andere Leistungen zuvor erbracht wurden und entsprechend auch schon in MARVIN erfasst bzw. verbucht wurden – genau dies ist bei einem angezeigten „Voraussetzungsfehler“ dann meistens nicht der Fall. Sollten Sie diese notwendige Voraussetzung durch die erfolgreiche Absolvierung einer entsprechenden Studien- und/oder Prüfungsleistung bereits erfüllt haben, überprüfen Sie daher im Falle eines angezeigten Voraussetzungsfehlers bitte zunächst im Online-Notenspiegel, ob die notwendige Voraussetzung (d.h. die vorausgesetzte Studien- und/oder Prüfungsleistung) auch schon in MARVIN erfasst wurde. Ist dies nicht der Fall, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Lehrperson und bitten diese um umgehenden Eintrag der entsprechenden Studien- und/oder Prüfungsleistung in MARVIN. Sollten Sie die notwendige Voraussetzung nicht erfüllt haben, können Sie an der Studien- und/oder Prüfungsleistung auch nicht teilnehmen.
Die Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen kann auch deswegen fehlschlagen, weil Sie den Studienbereich, dem die gewünschte Lehrveranstaltung zugeordnet ist, schon durch aktuell oder in der Vergangenheit belegte Lehrveranstaltungen vollständig gefüllt haben und eine zusätzliche Belegung einer weiteren Lehrveranstaltung dann zu einer „Überfüllung“ (Überbuchung) des Studienbereichs führen würde. Die diesbezüglichen Hintergründe erfordern eine etwas ausführlichere Darstellung. Damit verbundene Konsequenzen und Handlungsoptionen möchten wir Ihnen anhand des folgenden Beispiels erläutern:
Beispiel für fehlende Anmeldemöglichkeit zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen aufgrund einer bereits vollständigen Belegung eines Studienbereichs:
Im Bachelorstudiengang Geographie gibt es in der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung den Studienbereich „Projekte der Geographie“, in dem Studierende maximal 24 LP erbringen können (d.h. vier Module zu je 6 Leistungspunkten abschließen können). Für die Auswahl der vier Module stehen insgesamt 15 in der Studien- und Prüfungsordnung benannte Module (alle mit jeweils 6 LP) zur Verfügung.
Wenn Studierende in den vorausgegangenen Semestern bereits drei der insgesamt 15 Module aus dem Studienbereich „Projekte der Geographie“ zu je 6 LP (= 3 Module mit insgesamt 18 LP) durch Absolvierung entsprechender Lehrveranstaltungen erfolgreich abgeschlossen haben und im laufenden Semester bereits zu Studien- und Prüfungsleistungen in einem vierten Modul aus dem Studienbereich „Projekte der Geographie“ angemeldet sind (6 LP), ist der Studienbereich „Projekte der Geographie“ mit insgesamt 24 LP vollständig belegt = ausgebucht. Die Anmeldung zu einer Studien- und/oder Prüfungsleistung in einem fünften Modul aus dem Studienbereich „Projekte der Geographie“ wird dann durch MARVIN automatisch unterbunden, da MARVIN keine Überbuchung eines Studienbereichs vorsieht.
Grundsätzlich geht MARVIN auch davon aus, dass einmal begonnene Module (begonnen bedeutet, dass eine Anmeldung zu einer Prüfungsleistung vorliegt – die Anmeldung nur zu einer Studienleistung wird nicht als „Beginnen eines Moduls“ gewertet) abgeschlossen und damit auch die angemeldeten Leistungen erbracht werden (vgl. hierzu auch weiter oben die Hinweise zu den sehr eingeschränkten Möglichkeiten des Wechsels von einmal begonnenen Modulen). Im obigen Beispiel würde MARVIN die Anmeldung zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen in einem fünften Modul aus dem Studienbereich „Projekte der Geographie“ also auch dann verweigern, wenn Sie gar nicht mehr vorhaben, die bereits angemeldeten Studien- und Prüfungsleistungen in dem vierten Modul aus dem Bereich „Projekte der Geographie“ zu erbringen: so lange im vierten Modul aus dem Studienbereich „Projekt der Geographie“ noch eine angemeldete Studien- und/oder Prüfungsleistung offen ist und diese nicht storniert/abgemeldet wurde oder nicht vermerkt wurde, dass diese z.B. nicht angetreten = nicht bestanden wurde, wird MARVIN die Anmeldung zur Studien- und/oder Prüfungsleistungen im fünften Modul aus dem Studienbereich „Projekte der Geographie“ nicht zulassen.
Welche Lösungsmöglichkeiten bestehen nun in diesem Beispiel?
Lösungsmöglichkeit 1: Sie werden selbst tätig. Die einfachste Möglichkeit, um erfolgreich eine Anmeldung zu den Studien- und Prüfungsleistungen im fünften Modul aus dem Studienbereich „Projekte der Geographie“ realisieren zu können, besteht nun darin, dass Studierende die Anmeldungen für die Studien- und Prüfungsleistungen in dem vierten Modul aus dem Studienbereich „Projekte der Geographie“ stornieren/abmelden. Nach erfolgter Stornierung/Abmeldung wäre in MARVIN dann die Anmeldung zur Studien- und/oder Prüfungsleistung im fünften Modul aus dem Studienbereich „Projekte der Geographie“ wieder möglich.
Lösungsmöglichkeit 2: Sofern noch nicht geschehen, müssen die Lehrenden des vierten Moduls aus dem Studienbereich „Projekte der Geographie“ tätig werden. In der Praxis ist es zwar so, dass Studierende die Stornierung/Abmeldung bereits angemeldeter Studien- oder Prüfungsleistungen tatsächlich auch während der gültigen Anmeldefristen für Studien- und Prüfungsleistungen eigenständig vornehmen können, außerhalb dieser Anmeldefristen ist dies Studierenden allerdings nicht möglich. Wurden diese Fristen verpasst (und bleiben die angemeldeten Studien- und Prüfungsleistungen im geschilderten Beispiel folgend im vierten Modul des Studienbereichs „Projekte der Geographie“ damit bestehen), sind diese angemeldeten Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen (und MARVIN geht auch davon aus, dass Sie diese erbringen möchten, da MARVIN davon ausgeht, dass einmal begonnene Module auch abgeschlossen werden). Wenn Sie nun allerdings gar nicht mehr vorhaben, die Studien- und/oder Prüfungsleistungen zu erbringen, müssen Sie akzeptieren, dass Ihnen für diese nicht erbrachten Studien- und/oder Prüfungsleistungen in MARVIN ein „nicht angetreten“ (= Fehlversuch = nicht bestanden) eingetragen wird. Erst wenn dieser Fehlversuch in MARVIN vermerkt ist, ist dann wieder eine Anmeldung zum Zweitversuch im vierten Modul des Studienbereichs „Projekte der Geographie“ möglich. Sofern dieser Eintrag in MARVIN durch die Lehrperson des vierten Moduls noch nicht vorgenommen wurde, kontaktieren Sie diese bitte per E-Mail und bitten Sie die Lehrperson darum, diesen Eintrag zeitnah vorzunehmen.
Den Zweitversuch für die Studien- und/oder Prüfungsleistung können Sie dann natürlich in der bereits belegten Lehrveranstaltung nehmen, in der Sie den Erstversuch nicht bestanden haben. Wenn in einem Folgesemester aber auch eine weitere (d.h. eine andere) Lehrveranstaltung angeboten wird, deren erfolgreiche Absolvierung entsprechend der fachbereichsspezifischen Festlegungen auch für das Bestehen ihres vierten Moduls im Studienbereich „Projekte der Geographie“ herangezogen werden kann, können Sie auch an dieser anderen Lehrveranstaltung teilnehmen, sich darin für die Studien- und/oder Prüfungsleistung anmelden und damit den Zweitversuch für ihr viertes Modul im Studienbereich „Projekte der Geographie“ in der anderen Lehrveranstaltung des Folgesemesters nehmen.
Bitte lesen Sie hierzu auch die Antworten auf die Fragen „Was ist der Unterschied zwischen einer Lehrveranstaltung und einem Modul?“, „Was ist der Unterschied zwischen einer Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung und einer Anmeldung zu Studien- und/oder Prüfungsleistungen?“ und „Ich habe mich innerhalb einer Lehrveranstaltung erfolgreich für die notwendigen Studien- und Prüfungsleistungen angemeldet. Was passiert, wenn ich sie nicht bestehe (durch sie durchfalle)?“ (siehe oben).
Falls dies alles nicht auf Ihre Situation zutrifft und demzufolge vermutlich ein anderer (technischer?) Fehler vorliegt, schicken Sie umgehend und innerhalb der für Studien- und Prüfungsleistungen gültigen Anmeldefristen eine E-Mail an das Prüfungsbüro. Geben Sie dabei unbedingt an:
– Ihren Namen und Vornamen
– Ihre Matrikelnummer
– Ihren Studiengang und die Version der für Ihren Studiengang gültigen Studien- und Prüfungsordnung
– den Namen des Moduls und der Prüfungsnummer
– den Namen der/des Prüfenden
– eine genaue Problembeschreibung/ein Screenshot der Fehlermeldung („es klappt nicht“ reicht nicht aus!).Der Zeitstempel Ihrer E-Mail (= Absendedatum und –uhrzeit Ihrer E-Mail) ist dabei entscheidend und gilt, sofern die E-Mail in der gültigen Anmeldefrist für Studien- und Prüfungsleistungen versendet wird, als Nachweis dafür, dass Sie sich rechtzeitig anmelden wollten. Rechtzeitig (d. h. innerhalb der gültigen Anmeldefrist für Studien- und Prüfungsleistungen) eingegangene E-Mails werden auch rückwirkend bzw. nachträglich noch bearbeitet. Ist der Fehler nachvollziehbar und nicht auf einen Bedienfehler Ihrerseits zurückzuführen, werden Sie über das Prüfungsbüro zu der fraglichen Studien- oder Prüfungsleistung angemeldet = zugelassen.
Wichtig: Wenn die Anmeldefristen für Studien- und Prüfungsleistungen abgelaufen sind, sind Anmeldungen grundsätzlich nicht mehr möglich, auch nicht über das Prüfungsbüro! Kümmern Sie sich also rechtzeitig um die Anmeldungen zu Ihren Studien- und Prüfungsleistungen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann/Muss ich mich von einer Studien- und/oder Prüfungsleistung wieder abmelden, wenn ich sie nicht ablegen will (oder z.B. aus Krankheitsgründen nicht ablegen kann)?
Ja, Sie MÜSSEN sich sogar wieder abmelden, denn ohne Abmeldung muss Ihnen für die Studien- und/oder Prüfungsleistung ein „nicht angetreten“ = Fehlversuch = „nicht bestanden“ vermerkt werden (es sei denn, Sie sind am Prüfungstermin krank, s. u.). Auch die Abmeldung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen kann nur innerhalb der jeweils gültigen Frist geschehen. Das bedeutet: Bis zum Ende der jeweiligen Frist müssen Sie sich verbindlich entscheiden, ob Sie die Studien-/Prüfungsleistung ablegen wollen oder nicht. Durch die entsprechende Anmeldung bzw. Abmeldung wird Ihr diesbezüglicher Wille verbindlich geäußert. Achten Sie bitte selbst darauf, dass auch Ihre Abmeldung korrekt erfasst wird. Dies erkennen Sie daran, dass die angemeldete Studien- oder Prüfungsleistung nicht mehr auftaucht und auch in Ihrer Leistungsübersicht nicht mehr sichtbar ist.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin am festgelegten Prüfungstermin krank und kann an der Prüfungsleistung nicht teilnehmen. Was muss ich tun?
Eine eigenständige Abmeldung von einer Studien- und/oder Prüfungsleistung ist nach Ablauf der Anmeldefrist nur aus triftigem Grund möglich. Eine vorliegende Erkrankung ist natürlich ein solcher triftiger Grund (auch Unfälle auf dem Weg zur Prüfung oder während der Prüfung zählen z.B. regelmäßig dazu). Bitte melden Sie diesen triftigen Grund unverzüglich und schriftlich per E-Mail dem Prüfungsbüro und fügen Sie der entsprechenden Nachricht die notwendigen Belege (z.B. ärztliches Attest) bei. Sollte auf MARVIN die Leistung, an der Sie nicht teilnehmen konnten, trotz eingereichtem Attest dann mit einem „nicht bestanden“ vermerkt werden, so kann dies daran liegen, dass Ihr eingereichter Rücktritt noch nicht bearbeitet bzw. verbucht wurde. Warten Sie bitte noch ein wenig und setzen Sie sich mit Ihrem Prüfungsbüro erst wieder in Verbindung, wenn die Leistung auch nach mehreren Wochen als „nicht bestanden“ vermerkt ist.
Wird eine Studien- oder Prüfungsleistung trotz gültigem ärztlichem Attest durch einen Studierenden absolviert, gilt sie auch als regulär absolviert und das Ergebnis zählt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich herausfinden, für welche Studien- und Prüfungsleistungen ich angemeldet bin?
Sie müssen selbst überprüfen, ob Ihre Anmeldungen zu Studien- und Prüfungsleistungen erfasst wurden. Ob dies der Fall ist, sehen Sie in MARVIN unter „Info über angemeldete Prüfungen“. Dort werden die Informationen zu Ihren gegenwärtig angemeldeten Prüfungen angezeigt. Anmeldungen, die hier angezeigt werden, sind verbindlich. Wenn eine Anmeldung nicht in dieser Liste steht, ist sie nicht erfolgt. Dies bedeutet: Zu Studien- und Prüfungsleistungen, die in dieser Liste nicht auftauchen, sind Sie definitiv nicht angemeldet. Bei Problemen kontaktieren Sie umgehend das Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe mich für die falsche Studien-/Prüfungsleistung angemeldet. Was jetzt?
Wenn Ihnen diese „falsche Anmeldung“ (z.B. falsche Studien- und/oder Prüfungsleistung, falscher Prüfer, Prüfungsnummer verwechselt) innerhalb der Prüfungsanmeldefrist auffällt, können Sie sich einfach wieder von der Studien- und/oder Prüfungsleistung abmelden und zu der korrekten Studien- oder Prüfungsleistung neu anmelden. Prüfen Sie im Anschluss, ob die Änderung übernommen wurde. Sollte Ihnen die „falsche Anmeldung“ erst nach Ende der Prüfungsanmeldefrist auffallen, wenden Sie sich bitte umgehend an das Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe die Frist für die Anmeldung zur Prüfungsleistung versäumt. Was kann ich tun?
Eine Anmeldung nach Ablauf der Anmeldefrist ist in der Regel nicht möglich, auch nicht über das Prüfungsbüro. Ohne Prüfungsanmeldung ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht zulässig. Um die fehlende Leistung nachzuholen, melden Sie sich im nächsten Prüfungsdurchgang fristgerecht an und halten Rücksprache mit dem Prüfenden, der Ihnen ggfs. auch Informationen zu neu hinzugekommenen Lerninhalten geben kann. Eine erneute Belegung der Lehrveranstaltung ist nur nach vorheriger Absprache mit der Lehrperson möglich.
Sollte eine besondere Härte vorliegen, die als Begründung geeignet erscheint, um versäumte Anmeldungen zu Studien- und Prüfungsleistungen außerhalb der gültigen Fristen nachzuholen, so stellen Sie so früh wie möglich einen Härtefallantrag (s. u.) an den zuständigen Prüfungsausschuss. Dieser ist als pdf-Dokument per E-Mail im Prüfungsbüro einzureichen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist ein Härtefallantrag?
Im Laufe des Studiums kann es zu unvorhersehbaren, nicht selbst verschuldeten Komplikationen (z.B. aufgrund von Krankheit, Todesfall in der Familie, Pflege von Familienangehörigen etc.) kommen, welche den Studienverlauf negativ beeinflussen und eine außerordentliche Regelung Ihrer Studienbelange erfordern. In diesem Fall ist eine Einzelfallentscheidung über den Prüfungsausschuss notwendig, die von Studierenden rechtzeitig mit den entsprechenden Belegen zu beantragen ist. Ein solcher Antrag wird als Härtefallantrag bezeichnet.
Der Antrag ist an den zuständigen Prüfungsausschuss zu adressieren und als pdf-Dokument per E-Mail an das Prüfungsbüro zu senden. Folgende Informationen sind nötig: Name, Matrikelnummer, Adresse, Datum, Students-E-Mail-Adresse, Studiengang, Betreff, ausführliche Begründung mit aussagekräftigen Belegen (z.B. ärztliche Bescheinigung), eigenständige Unterschrift.
Achtung: „Ich habe es vergessen“, „Ich habe es nicht geschafft“, „Ich hatte zu viel zu tun“, „Ich hatte keinen Internet-Zugang“, „Ich bin sicher, dass ich mich angemeldet hatte, aber meine Anmeldungen sind verschwunden“ – diese und ähnliche Äußerungen (die Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend) gelten nicht als Begründung für das Vorliegen eines Härtefalls.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist eine E-Klausur und wie melde ich mich dafür an?
E-Klausuren sind elektronische Klausuren, welche ausschließlich in den hierfür technisch ausgerüsteten PC-Sälen der Universität geschrieben werden. Die Anmeldung erfolgt über MARVIN als „normale“ Prüfungsanmeldung. Sie erhalten einige Tage vor dem Klausurtermin per E-Mail ein Login vom HRZ. Die darin befindlichen Zugangsdaten benötigen Sie für die Klausur, weswegen Sie die Zugangsdaten zur Klausur mitbringen sollten.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe an einer Prüfungsleistung (z.B. wegen Erkrankung) nicht teilnehmen können bzw. habe sie nicht bestanden. Wann kann ich die Prüfungsleistung wiederholen?
Für semesterabschließende Klausuren wird in der Regel ein zweiter Prüfungstermin zu Beginn des folgenden Semesters angeboten – in der Regel wird dieser zweite Termin bereits frühzeitig festgesetzt und mitgeteilt. Wenn Sie diesen zweiten Termin allerdings als ihren ersten Prüfungsversuch wahrgenommen haben, können Sie einen ggfs. notwendigen zweiten Prüfungsversuch erst im nächsten Turnus wiederholen (i. d. R. ein Jahr später).
Für alle anderen Prüfungsleistungen (Hausarbeiten, Projektberichte, Portfolio, etc.) gibt es in der Regel keine vorab festgesetzten Wiederholungstermine. Sollten Sie eine entsprechende Prüfungsleistung nicht bestanden haben, vereinbaren die Prüfenden mit Ihnen in der Regel einen Termin für die Wiederholung der Prüfungsleistung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe eine Studien- oder Prüfungsleistung nicht bestanden. Muss ich nun den gesamten Kurs/die gesamte Lehrveranstaltung wiederholen, d.h. erneut vollständig absolvieren, um die Studien- oder Prüfungsleistung erneut erbringen zu können?
Nein, in diesem Fall müssen Sie nur die entsprechende Studien- oder Prüfungsleistung wiederholen. Besprechen Sie dies bitte rechtzeitig mit der/dem Prüfenden.
Bitte lesen Sie hierzu auch die Antworten auf die Frage „Kann ich eine Lehrveranstaltung wiederholt belegen, wenn ich z. B. die Prüfung nicht bestanden habe?“.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Meine Studien- oder Prüfungsleistung wurde noch nicht in MARVIN eingetragen. Was kann ich tun?
Wenn es sich bei Ihrer Studien-/Prüfungsleistung um eine schriftliche Hausarbeit gehandelt hat, wurde diese evtl. noch nicht bewertet. Bitte geben Sie den Prüfenden für eine Korrektur und Benotung hinreichend Zeit, bevor Sie nachhaken. Sollten Sie auf eine zügige Noteneingabe angewiesen sein, fragen Sie bei den Prüfenden freundlich nach, ob die Benotung vorgezogen werden kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich benötige einen Nachweis über meine bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Wie erhalte ich diesen?
Ihre bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen werden im Transcript of Records (ToR) abgebildet. Dieses Transcript of Records können Sie sich selbständig in MARVIN (-> Mein Studium -> Leistungen) generieren und herunterladen. Das Transcript of Records bildet alle bestandenen Leistungen ab und steht auch in Englisch zur Verfügung.
Lehramtsstudierende, die einen Leistungsnachweis über alle Fächer benötigen, wenden sich bitte an das Zentrale Prüfungsbüro für das Lehramt (Hr. Hiebel).
Eine vollständige Leistungsübersicht können Sie sich ebenfalls selbständig in MARVIN herunterladen. Diese enthält neben den bestandenen Leistungen auch angemeldete und nicht bestandene Prüfungen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich muss das Pflichtmodul "Geländepraktikum" belegen, kann aber unter keinen Umständen den hierfür erforderlichen Geländeaufenthalt absolvieren und/oder die damit verbundenen Kosten aufbringen. Was kann ich tun?
Im Studiengang Bachelor Geographie sowie im Studiengang Lehramt Erdkunde ist das Modul "Geländepraktikum" als Pflichtfach deklariert, das im Rahmen des Studiums erfolgreich absolviert werden muss, um das Studium erfolgreich abschließen zu können. Im Rahmen dieses Moduls erlernen die Studierenden anhand einer intensiven Auseinandersetzung mit einem räumlichen Fallbeispiel (nämlich der Zielregion des in der Regel 14-tägigen Geländepraktikums) die Verknüpfung konzeptioneller Kenntnisse mit Methoden der humangeographischen und/oder physisch-geographischen Forschung. Während des Geländepraktikums haben die Studierenden dabei die Möglichkeit, alleine und in Gruppen sowie im engen Austausch mit den Lehrpersonen fallbeispielbezogene Forschungsfragen zu identifizieren und durch den Einsatz von Methoden eigenständig zu bearbeiten. Die während des Geländepraktikums erfolgende intensive Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen des Fallbeispiels eröffnet den Studierenden dabei die Möglichkeit, die Forschungsfragen in ihren individuellen räumlichen Kontexten zu entschlüsseln. Auf diese Weise lernen die Studierenden, Untersuchungsfragen in räumlicher Differenzierung und in engem Kontakt mit Kommilitonen und den Lehrpersonen zu bearbeiten. Diese Möglichkeiten eröffnen sich durch das Lehrveranstaltungsformat eines mehrwöchigen Geländepraktikums in ganz anderer Art und Weise als in einer universitären Lehrveranstaltung, die z.B. semesterbegleitend wöchentlich in einem festgelegten Lehrraum (z.B. in einem Hörsaal) stattfindet.
Die am Fachbereich Geographie angebotenen Geländepraktika finden in der Regel (aber nicht nur) in Regionen statt, in denen die Lehrpersonen eigene Forschungsarbeiten durchführen. Seitens des Fachbereichs Geographie wird bei der Planung der Geländepraktika darauf geachtet, dass Zielregionen in unterschiedlichen räumlichen Kontexten gewählt werden, weswegen Geländepraktika in der Vergangenheit z.B. in Nord- oder Südamerika, in Asien, in Afrika, aber auch in Deutschland und/oder in Hessen durchgeführt wurden. Das Angebot der am Fachbereich Geographie durchgeführten Geländepraktika ist dabei so gestaltet, dass sowohl Geländepraktika im Nahraum (Deutschland, Hessen) als auch im internationalen Maßstab ermöglicht werden. Die Lehrenden sind dabei angehalten, die für die Studierenden anfallenden Kosten so gering wie möglich zu halten, weswegen in der Regel auch kostengünstige Unterkünfte gesucht werden.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, im Rahmen Ihres Studiums an einem Geländepraktikum teilzunehmen (z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder weil Sie die zeitlichen oder finanziellen Ressourcen für ein Geländepraktikum nicht aufbringen können), so wenden Sie sich bitte möglichst frühzeitig an die Studienberatung oder an das Studiendekanat des Fachbereichs Geographie. In einem gemeinsamen und vertrauensvollen Gespräch werden dann Möglichkeiten erörtert und Wege aufgezeigt, wie Sie Ihr Studium auch ohne Teilnahme an einem 14-tägigen Geländepraktikum erfolgreich abschließen können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich muss das Pflichtmodul "Geländepraktikum" belegen und habe auch einen Platz in einer Lehrveranstaltung erhalten. Nun bin ich aber erkrankt, sodass ich am eigentlichen Geländeaufenthalt nicht (vollständig) teilnehmen kann. Kann ich das Modul im laufenden Semester dennoch erfolgreich absolvieren?
Das im Studiengang Bachelor Geographie sowie im Studiengang Lehramt Erdkunde vorgesehene Pflichtmodul "Geländepraktikum" wird in der Regel im Rahmen von Lehrveranstaltungen absolviert, die mit einem 14-tägigen Geländeaufenthalt außerhalb Marburgs verbunden sind. Diesen Geländeaufenthalt sollen die am Geländepraktikum teilnehmenden Studierenden vollständig absolvieren (d.h. die Studierenden sollen an dem 14-tägigen Geländeaufenthalt vollständig teilnehmen). Es kann dabei allerdings sowohl im Vorfeld als auch während des Geländepraktikums vorkommen, dass Studierende erkranken und den Geländeaufenthalt daher nicht vollständig absolvieren können. In diesem Fall ist in Absprache mit der jeweiligen Lehrperson der Lehrveranstaltung zu klären, ob und ggfs. wie die Lernziele der Lehrveranstaltung auch ohne die vollständige Teilnahme an dem Geländeaufenthalt erreicht werden können, damit das Modul dennoch erfolgreich absolviert werden kann.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe große Probleme damit, eine spezifische Form einer Prüfungsleistung zu erbringen. Was kann ich tun, um das Studium dennoch erfolgreich zu absolvieren?
Manche Studierende haben Probleme damit, bestimmte Formen von Prüfungsleistungen zu erbringen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Sollten bei Studierenden objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die dazu führen, dass bestimmte Formen von Prüfungsleistungen nicht oder nicht erfolgreich erbracht werden können, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Prüfungsausschuss einen Härtefallantrag zu stellen, in dem eine außerordentliche Regelung der Studienbelange (in diesem Fall: das Erbringen der entsprechenden Prüfungsleistung(-en) in anderer Form) beantragt wird.
Bitte lesen Sie hierzu auch die Antworten auf die Frage „Was ist ein Härtefallantrag?“.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte mein Haustier in eine Lehrveranstaltung mitnehmen. Darf ich das?
Das Mitnehmen (und auch das Halten) von privaten Tieren (Haustieren) ist in den Räumlichkeiten der Philipps-Universität nicht gestattet. Ausgenommen von dem Verbot sind ausgebildete Assistenzhunde für blinde und sehbehinderte Menschen.
Abschlussarbeit, Zeugnis und Exmatrikulation
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie melde ich die Abschlussarbeit an?
Die Anmeldung zur Abschlussarbeit erfolgt per gesondertem Formular, nicht über MARVIN. Die Formulare für die Anmeldung finden Sie auf der Seite des Prüfungsbüros. Das Anmeldeformular füllen die Studierenden eigenständig aus (Vorschlag des Titels der Abschlussarbeit, Eintragung des vollständigen Namens und der Unterschrift des/der Studierenden, der Matrikelnummer, Nennung des vorgeschlagenen Erstprüfers/der Erstprüferin, Nennung des vorgeschlagenen Zweitgutachters/der Zweitgutachterin), reichen es zur Unterschrift bei dem/der Erstprüfer/-in ein und geben es danach im Prüfungsbüro ab. Im Anschluss finalisiert das Prüfungsbüro die Bearbeitung des Anmeldeformulars (u.a. Eintragung des verbindlichen Anmeldedatums = Beginn des Bearbeitungszeitraums der Abschlussarbeit), womit die Anmeldung der Abschlussarbeit dann formal vollzogen wird.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann eine externe Person (d.h. z.B. eine Person, die nicht an der Philipps-Universität tätig ist) Gutachterin oder Gutachter meiner Abschlussarbeit sein?
Das Hessische Hochschulgesetz regelt in § 22 II, dass Mitglieder der Professorengruppe, wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der selbstständigen Wahrnehmung von Lehraufgaben beauftragt worden sind, Lehrbeauftragte und Lehrkräfte für besondere Aufgaben sowie in der beruflichen Praxis und Ausbildung erfahrene Personen, die von der Dekanin oder dem Dekan mit der Abnahme einer Prüfungsleistung beauftragt wurden, zur Abnahme von Hochschulprüfungen befugt sind. Prüfungsleistungen dürfen § 22 I HessHG folgend nur von Personen bewertet werden, die selbst mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation besitzen.
Auf Basis dieser rechtlichen Vorschrift wird die Beauftragung externer Personen mit der Abnahme einer Abschlussprüfung am Fachbereich Geographie (d.h. z.B. die Übernahme eines Gutachtens für eine Bachelorarbeit oder eine Masterarbeit) so gehandhabt, dass externe Personen nur dann die Abnahme einer Abschlussprüfung vornehmen können, wenn sie mindestens eine Qualifikation nachweisen können, die derjenigen gleichwertig ist, die die zu begutachtende Person mit der Abschlussprüfung anstrebt. Am Fachbereich Geographie wird zudem regelmäßig gefordert, dass externe Personen eine thematische bzw. fachliche Nähe zum Thema der Abschlussarbeit haben und dass kein verwandtschaftliches Verhältnis zwischen der externen Person und dem Prüfling besteht. Zudem muss gewährleistet sein, dass die externe Person hinsichtlich der zu begutachtenden Abschlussarbeit und damit auch hinsichtlich der durch die Person des Prüflings erbrachten Leistung nicht befangen ist. Dringend empfohlen wird außerdem, dass die externe Person im Falle ihrer Beauftragung mit der Abnahme einer Abschlussprüfung lediglich die Zweitbegutachtung der jeweiligen Abschlussarbeit übernimmt.
Sollten Sie wünschen, dass eine externe Person mit der Abnahme ihrer Abschlussprüfung (Übernahme eines Gutachtens für eine Bachelorarbeit oder eine Masterarbeit) beauftragt wird, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit dem Prüfungsbüro in Verbindung, um abzuklären, inwiefern die Beauftragung der externen Person mit der Abnahme einer Abschlussprüfung in ihrem konkreten Fall möglich ist. Die Bestellung als Prüferin/Prüfer für eine Abschlussarbeit erfolgt dann letztinstanzlich durch den am Fachbereich Geographie zuständigen Prüfungsausschuss.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Meine Abschlussarbeit enthält sensible Aussagen und/oder Daten, die nicht Dritten zugänglich gemacht werden sollen. Wie kann ich sicherstellen, dass (mit Ausnahme der Gutachterinnen und Gutachter) keine anderen Personen Kenntnis von den Inhalten der Abschlussarbeit erlangen können?
Abschlussarbeiten können grundsätzlich sensible Daten enthalten (z.B. personenbezogene Daten, Aussagen von Expertinnen und Experten, geheime Daten, ...), und zwar sowohl im eigentlichen Textteil der Abschlussarbeit als auch in den Anhängen (z.B. Transkripte von Interviews). Sollte dies in Ihrer Abschlussarbeit der Fall sein, so besteht jederzeit die Möglichkeit, bei Abgabe Ihrer Abschlussarbeit einen Sperrvermerk eintragen zu lassen. Mit diesem Sperrvermerk ist die Veröffentlichung/Herausgabe Ihrer Abschlussarbeit an Dritte bis zum Ablauf der Sperrfrist untersagt. Bitte teilen Sie im Prüfungsbüro bei Abgabe Ihrer Abschlussarbeit mit, wenn für Ihre Abschlussarbeit ein Sperrvermerk eingetragen werden soll.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie gebe ich die Abschlussarbeit ab?
Informationen zu den aktuellen Abgabemodalitäten finden Sie auf der Seite des Prüfungsbüros.
Die Anzahl der einzureichenden Druckexemplare ist in Ihrer Studien- und Prüfungsordnung festgelegt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Erhalte ich die Gutachten zu meiner Abschlussarbeit in Kopie?
Die Herausgabe der Gutachten an Prüflinge ist leider nicht zulässig. Die Gutachten können allerdings auf Antrag und nach Terminvereinbarung vor Ort im Prüfungsbüro eingesehen (aber nicht kopiert/fotografiert!) werden. Wenden Sie sich diesbezüglich an das Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Erhalte ich mein Zeugnis „automatisch“, wenn alle Leistungspunkte vollständig absolviert sind?
Nur, wenn es sich bei Ihrer letzten Prüfung um das Abschlussmodul handelt, wird das Zeugnis nach Vorliegen der Benotung „automatisch“ erstellt.
In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte nach Eintrag Ihrer letzten Leistung in MARVIN an das Prüfungsbüro, erst dann wird Ihr Zeugnis ausgestellt.
Sobald die Zeugnisdokumente unterschrieben sind (das kann einige Zeit dauern), informieren wir Sie per E-Mail darüber, dass Sie Ihre Unterlagen abholen können. Lassen Sie uns ggfs. rechtzeitig eine private E-Mail-Adresse zukommen, unter der Sie auch nach Ihrer Exmatrikulation dauerhaft erreichbar sind.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welches Datum wird auf meinem Zeugnis stehen?
Das Zeugnisdatum ist der Tag, an dem Sie die letzte Leistung für Ihr Studium erbracht haben. In vielen Fällen ist das der Abgabetag der Abschlussarbeit (bzw. im Master des abschließenden Kolloquiums). Die Korrekturdauer oder das Eingangsdatum der Gutachten zu Ihrer Abschlussarbeit spielen dafür keine Rolle, denn darauf haben Sie ja keinen Einfluss.
Falls Sie nach der Abschlussarbeit noch ausstehende Hausarbeiten, Praktikumsberichte o.ä. schreiben, gilt auch hier, dass das Leistungsdatum dasjenige Datum ist, an dem Sie die Leistung erbringen (also i. d. R. das Abgabedatum) - nicht das Datum der Benotung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Erhalte ich eine englische Übersetzung meines Zeugnisses?
Sie erhalten von uns zusammen mit Ihrem Zeugnis und Ihrer Urkunde auch jeweils eine englischsprachige Version Ihres Zeugnisses. Beachten Sie aber unbedingt, dass diese englischen Versionen kein offizielles Dokument darstellen, denn sie werden nicht unterschrieben und sind nur zusammen mit der jeweils deutschen Version gültig.
Wir dürfen tatsächlich keine offiziellen Übersetzungen (selbst unserer eigenen Zeugnisse) anfertigen. Die von uns ausgegebenen englischen Versionen sind also keine eigenständigen Dokumente, sondern haben nur die Funktion von englischsprachigen „Infoblättern“, die über die Inhalte in den deutschen Dokumenten informieren. Falls Sie für eine ausländische Universität oder staatliche Stelle beglaubigte Übersetzungen benötigen, müssen Sie sich an ein offizielles Übersetzungsbüro wenden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe mein Zeugnis verloren. Kann ich ein neues bekommen?
Ihre Zeugnisdokumente dürfen nur ein einziges Mal im Original ausgestellt werden.
Wenn Sie Ihre Dokumente tatsächlich verloren haben, besteht die Möglichkeit, eine sogenannte „Zweitschrift“ auszustellen (Gebühr: 50,- € pro Dokument). Wenden Sie sich in diesem Fall an das Prüfungsbüro.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich benötige eine beglaubigte Kopie meines Abschlusszeugnisses. Kann mir das Prüfungsbüro eine solche beglaubigte Kopie ausstellen?
Das Prüfungsbüro führt keine Beglaubigungen durch. Sie können Kopien Ihres Abschlusszeugnisses aber an anderer Stelle beglaubigen lassen, z.B. im Stadtbüro, beim Ortsgericht oder bei einer anderen für Beglaubigungen zuständigen Stelle.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Werde ich automatisch exmatrikuliert, sobald ich meine letzte Prüfung abgelegt habe?
Nein, eine automatische Exmatrikulation bei Ablegen der letzten Prüfung bzw. mit Erhalt des Zeugnisses erfolgt nicht. Sie müssen Ihre Exmatrikulation aktiv im Studierendensekretariat beantragen (nicht im Prüfungsbüro). Die Beantragung darf erst erfolgen, wenn alle Leistungen abgelegt/eingereicht wurden.
Automatisch werden Sie nur dann exmatrikuliert (und zwar jeweils zum Ende des laufenden Semesters durch das Studierendensekretariat), wenn Sie den Semesterbeitrag für das Folgesemester nicht mehr überweisen und sich nicht selbst aktiv exmatrikuliert haben.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich plane, meine letzte Prüfung sicher bis zum Ende des Semesters abzulegen. Kann ich mich dann zum Semesterende exmatrikulieren? Was passiert dann, wenn ich erfahre, dass ich nicht bestanden habe?
Sie müssen für das Ablegen einer Studien- oder Prüfungsleistung (also auch zum Zeitpunkt der Abgabe einer schriftlichen Arbeit, Bericht o. ä.) in jedem Fall immatrikuliert sein. Wenn Sie Ihre letzte Leistung sicher bis zum 31.03. bzw. 30.09. ablegen, müssen Sie sich für das nächste Semester nicht mehr rückmelden (es sei denn, Sie beantragen eine Verlängerung der Bearbeitungszeit, z.B. wegen Krankheit!). Sollten Sie die Studien- oder Prüfungsleistung dann nicht bestanden haben und erfahren Sie dies erst nach Ende der Rückmeldefrist, immatrikuliert Sie das Studierendensekretariat auf Antrag wieder in Ihren Studiengang, sodass Sie die Studien- oder Prüfungsleistung wiederholen können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich lege meine letzte Prüfung bis zum Ende des Semesters ab. Kann ich mich für das nächste Semester trotzdem nochmal rückmelden?
Sofern die Rückmeldefrist für das nächste Semester schon läuft, können Sie sich so lange auch für das nächste Semester rückmelden, bis die Note Ihrer letzten Prüfung in MARVIN erfasst wurde und sich Ihr Konto auf "bestanden" stellt. Sobald Ihr Konto auf "bestanden" steht und Ihr Studium damit abgeschlossen ist, ist eine Rückmeldung für denselben Studiengang nicht mehr möglich.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erfahre ich meine letzten Noten, wenn ich mich bereits vor der Eintragung der Noten exmatrikuliere und mein Students-Account gelöscht wird?
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Prüfungsbüro in Verbindung und hinterlassen Sie dort unbedingt eine private E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es noch ausführlichere Informationen zum Thema Immatrikulation und Exmatrikulation?
Ausführliche Informationen rund um Immatrikulation/Exmatrikulation erhalten Sie im zentralen Studierendensekretariat.
Rund ums Praktikum
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo kann ich nachlesen, welche allgemeinen Vorschriften und Regelungen zu meinem Praktikum gelten?
Bitte sichten Sie hierfür die jeweilige Praktikumsordnung. Die für Ihr Praktikum gültige Praktikumsordnung ist in der für Ihren Studiengang gültigen Studien- und Prüfungsordnung enthalten (in der Regel im Anhang).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann bzw. in welchem Semester soll/muss ich das Praktikum absolvieren?
Sobald Sie in einem der am Fachbereich Geographie angebotenen Studiengänge immatrikuliert sind, können Sie das im Studiengang vorgeschriebene Praktikum (d.h. das Modul "Berufspraktikum") grundsätzlich dann absolvieren, wenn es für Sie zeitlich und organisatorisch passend ist. Sie sind also nicht gezwungen, das Berufspraktikum während der Vorlesungszeit oder in einem spezifischen Semester absolvieren zu müssen. In den exemplarischen Studienverlaufsplänen, die für die am Fachbereich Geographie angesiedelten Studiengänge in der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung zu finden sind (in der Regel in der Anlage 1), wird zwar ein Zeitraum für das Praktikum (d.h. für das Modul "Berufspraktikum") genannt, dieser ist aber nur exemplarisch. Selbstverständlich können Sie Ihr Berufspraktikum daher auch in einem beliebigen Semester Ihrer Wahl und selbstverständlich auch während der vorlesungsfreien Zeit absolvieren - Letzteres bietet sich sehr häufig sogar an, weil es in der Regel besser in Ihre zeitliche Studienorganisation passt. Am Fachbereich Geographie wird daher auch empfohlen, Praktika in der vorlesungsfreien Zeit zu absolvieren.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich ein Praktikum auch dann absolvieren, wenn ich gar nicht mehr an der Philipps-Universität immatrikuliert bin?
Ja, aber dieses Praktikum kann Ihnen dann nicht mehr als Berufspraktikum im Rahmen Ihres Studiums anerkannt werden. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass Studierende während des Berufspraktikums an der Philipps-Universität Marburg immatrikuliert sind. Dies regeln regelmäßig auch die den Studien- und Prüfungsordnungen in der jeweiligen Anlage angehängten Praktikumsordnungen. So heißt es beispielsweise in § 4 der Praktikumsordnung für den Mono-B.Sc. Geographie "Die Studierenden bleiben während der Zeit des Praktikums an der Philipps-Universität Marburg mit allen Rechten und Pflichten von ordentlichen Studierenden immatrikuliert."
Dies bedeutet: wenn Sie beispielsweise planen, Ihr Studium zu einem bestimmten Datum definitiv zu beenden (z.B. zum Ende eines Sommersemesters am 30.09. oder zum Ende eines Wintersemesters am 31.03.), dann muss das Praktikum, das Sie sich als Berufspraktikum anerkennen lassen wollen, spätestens zu diesem Datum auch beendet sein.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich mich in MARVIN für mein Praktikum anmelden?
Nein. Wenn Sie nach Beendigung Ihres Praktikums alle notwendigen Unterlagen eingereicht haben, wird ihre Leistung in MARVIN durch das Prüfungsbüro erfasst. Eine vorherige Anmeldung in MARVIN ist hierfür nicht notwendig.
Bitte lesen Sie hierzu auch die Antwort auf die Frage "Wie läuft die Betreuung von Praktika ab?".Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie finde ich einen Praktikumsplatz bzw. eine Praktikumsstelle?
Ihre Praktikumsstelle müssen Sie sich in der Regel entsprechend Ihren eigenen Interessen selbst suchen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich auch einen Job als Werksstudent/als Werksstudentin im Rahmen meines Studiums als Praktikum anerkennen lassen?
Grundsätzlich können thematisch passende und während des Studiums absolvierte Jobs als Werksstudierende im Rahmen der Vorgaben der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen auch als Praktika anerkannt werden. Als zeitliche Richtgröße gilt hier: 4 Wochen reguläre Arbeitszeit (Vollzeit) = ca. 160 Zeitstunden = 6 LP.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich das Praktikum nur bei einer Praktikumsstelle absolvieren oder kann ich das Praktikum auch unabhängig voneinander und z.B. auch nacheinander bei mehreren Praktikumsstellen machen?
Im Rahmen des Moduls "Berufspraktikum" ist eine Aufteilung in sinnvolle Blöcke, die auch bei unterschiedlichen Institutionen, Betrieben oder Organisationen abgeleistet werden können, möglich, solange die Gesamtarbeitszeit in den jeweiligen Blöcken zusammengerechnet der für das Modul "Berufspraktikum" zugeordneten Mindestgesamtarbeitszeit entspricht. Mit Hilfe der Praktikumsbescheinigung Ihrer Praktikumsstellen können Sie diesen Zeitaufwand nachweisen.
Siehe hierzu auch die Antwort auf die Frage "Gibt es seitens des Fachbereichs Geographie spezielle Formulare, die ich für das Praktikum benötige?".
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich ein Praktikum auch im Ausland machen und falls ja: welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Ja, Sie können ihr Praktikum auch im Ausland machen. Mehr Informationen zu diesbezüglichen Finanzierungs- und Beratungsmöglichkeiten finden Sie auf den Webseiten des International Office.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich ein Berufspraktikum auch ganz oder teilweise im Homeoffice absolvieren, d.h. meine bei der Praktikumsinstitution abzuleistende Arbeit digital gestützt bzw. virtuell erbringen?
In den vergangenen Jahren hat die digital gestützte Leistungserbringung von Arbeitsaufgaben im Berufsalltag ("Homeoffice") stark zugenommen. Da virtuelle Formen der Leistungserbringung und Zusammenarbeit im Arbeitsalltag immer selbstverständlicher werden, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, die im Rahmen der Studiengänge am Fachbereich Geographie absolvierbaren Berufspraktika ganz oder teilweise virtuell, d.h. in Form von Homeoffice zu erbringen. Inwiefern die Absolvierung eines Berufspraktikums im Homeoffice sinnvoll und ratsam ist, muss im Einzelfall vor allem auch durch die Studierenden selbst entschieden werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Arbeiten im Homeoffice in vielerlei Hinsicht von Präsenzarbeit unterscheidet. Sollten Sie daher beabsichtigen, ein Berufspraktikum ganz oder teilweise im Homeoffice zu absolvieren, beachten Sie bitte unbedingt u.a. Folgendes:
- ist die Arbeit im Homeoffice rechtssicher in Ihrem Praktikumsvertrag mit der Praktikumsinstitution geregelt?
- sind Sie während der Arbeit im Homeoffice versichert (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung)?
- ist sichergestellt, dass Ihre Arbeit im Homeoffice im Einklang mit den gängigen Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz erfolgt?
- wird Ihnen das technische Equipment für die Arbeit im Homeoffice von der Praktikumsinstitution zur Verfügung gestellt?
- werden Ihnen die für die Arbeit im Homeoffice entstehenden Kosten (z.B. Strom, Heizung usw.) erstattet?
- wird sichergestellt, dass Sie bei der Arbeit im Homeoffice die geltenden Datenschutzbestimmungen einhalten (z.B. beim Datenaustausch mit der Praktikumsinstitution)? Wenn ja: wie?
- werden Ihnen gegenüber Ihre Aufgaben und Zuständigkeiten, die den Rahmen Ihrer Arbeit im Homeoffice bilden, verständlich kommuniziert?
- werden Ihnen gegenüber die Regeln der Praktikumsinstitution (Unternehmenskultur, Verhaltensregeln, Kommunikationsregeln und -gepflogenheiten etc.), die auch für Ihre Arbeit im Homeoffice gelten, verständlich kommuniziert?
- werden Sie ausreichend in die Arbeit mit den beim Praktikumsgeber arbeitenden Kolleginnen und Kollegen und in die jeweiligen Arbeitsteams integriert?
- wurden Personen innerhalb der Praktikumsinstitution benannt, an die Sie sich bei Fragen/Anregungen vertrauensvoll wenden können (Ansprechpersonen)?
- wie erfolgt Rückmeldung zu Ihrer erbrachten Arbeitsleistung?
- wie erfolgt die Erfassung Ihrer Arbeitszeit?
Diese und ggfs. weitere Fragen sollten vor Beginn eines Berufspraktikums, das ggfs. ganz oder teilweise im Homeoffice abgeleistet werden soll, verlässlich zwischen der Praktikumsinstitution und den Praktikanten erörtert werden. Diese Erörterung sollte die Grundlage für eine Entscheidung bilden, ob das Berufspraktikum ganz, teilweise oder auch gar nicht im Homeoffice erbracht wird.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie läuft die Betreuung von Praktika ab?
Wenn Sie sich für eine Praktikumsstelle entschieden haben, die Sie interessiert, suchen Sie sich zunächst eine Lehrperson am Fachbereich Geographie aus, von der Sie sich eine Betreuung Ihres Praktikums wünschen würden. Zur Praktikumsberatung und -betreuung sind alle Lehrenden des Fachbereichs Geographie befugt. Wenn Sie sich entschieden haben, welche Lehrperson Sie für die Betreuung Ihres Praktikums auswählen möchten, kontaktieren Sie diese und fragen sie, ob diese Lehrperson für die Betreuung Ihres Praktikums zur Verfügung steht. Klären Sie dann mit Ihrer gewählten Betreuungsperson, ob das Praktikum bei der von Ihnen ausgesuchten Praktikumsstelle im Rahmen Ihres Studiums auch als Praktikum anerkannt wird. Nach Beendigung Ihres Praktikums reichen Sie Ihren Praktikumsbericht zusammen mit einer durch die Praktikumsstelle ausgestellten Praktikumsbescheinigung (siehe unten) sowie dem von Ihnen vollständig vorausgefüllten „Praktikumsnachweis“ (zu finden unter „Formulare“ hier - bitte unbedingt beide Seiten vollständig ausfüllen!) schriftlich bei Ihrer Betreuungsperson ein. Die Betreuungsperson leitet dann nach Begutachtung Ihrer Unterlagen den unterschriebenen Praktikumsnachweis an das Prüfungsbüro weiter und dort wird Ihre Leistung in MARVIN erfasst.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es seitens des Fachbereichs Geographie spezielle Formulare, die ich für das Praktikum benötige?
Alle notwendigen Formulare rund um das Praktikum finden Sie auf der Seite des Prüfungsbüros (zu finden unter „Formulare“ hier).
Folgende Unterlagen und Formulare können bzw. müssen Sie im Rahmen Ihres Praktikums nutzen:
Pflichtpraktikumsbestätigung: Manche Praktikumsstellen verlangen von ihren Praktikantinnen und Praktikanten vor Beginn des Praktikums die Vorlage einer Bestätigung des Fachbereichs Geographie darüber, dass Studierende im Rahmen Ihres Studiums ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen. Eine solche Bestätigung liegt seitens des Fachbereichs Geographie in Gestalt eines entsprechenden vorgefertigten Formulars vor. Sie finden dieses unter „Formulare“ hier.
Praktikumsbescheinigung: Die Praktikumsbescheinigung wird Ihnen durch die Praktikumsstelle nach Ableistung Ihres Praktikums ausgestellt. Hierfür existiert kein vom Fachbereich Geographie vorgefertigtes Formular, sondern die Praktikumsstellen erstellen die Praktikumsbescheinigung in eigener Verantwortung selbständig. Die Praktikumsbescheinigung legen Sie Ihrer Praktikumsbetreuungsperson am Fachbereich Geographie vor. Auf diese Weise erbringen Sie gegenüber Ihrer Praktikumsbetreuungsperson den Nachweis darüber, dass Sie das Praktikum tatsächlich absolviert haben. Wichtig: Der Praktikumsbescheinigung sollte stets zu entnehmen sein, welche Gesamtarbeitszeit (in Stunden) Sie während des Praktikums erbracht haben.
Praktikumsbericht: Im Praktikumsbericht fassen Sie die wesentlichen Rahmendaten, Inhalte, Aufgaben und Herausforderungen zusammen, die für Ihr Praktikum relevant waren. Zudem enthält Ihr Praktikumsbericht eine Bewertung Ihres Praktikums (für die konkreten Inhalte eines Praktikumsberichts siehe die Antwort auf die Frage „Welche Inhalte soll mein Praktikumsbericht enthalten?“). Für die Erstellung eines Praktikumsberichts existiert kein vom Fachbereich Geographie vorgefertigtes Formular, sondern die Studierenden erstellen den Praktikumsbericht in eigener Verantwortung selbständig. Den Praktikumsbericht legen Sie nach Ableistung Ihres Praktikums Ihrer Praktikumsbetreuungsperson am Fachbereich Geographie vor.
Praktikumsnachweis: Der Praktikumsnachweis ist ein vom Fachbereich Geographie vorgefertigtes Formular, das die Studierenden nach dem Praktikum vollständig vorausgefüllt (bitte immer beide Seiten vollständig vorausfüllen!) gemeinsam mit der Praktikumsbescheinigung und dem Praktikumsbericht bei der Praktikumsbetreuungsperson am Fachbereich Geographie einreichen. Erkennt die Betreuungsperson Ihr Praktikum auf Basis der Sichtung der Praktikumsbescheinigung und des Praktikumsberichts an, wird sie Ihren vorausgefüllten Praktikumsnachweis unterschreiben und ans Prüfungsbüro weiterleiten. Das Formular für den Praktikumsnachweis können Sie unter „Formulare“ hier finden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wo bzw. bei wem muss ich meinen Praktikumsbericht einreichen?
Ihren Praktikumsbericht reichen Sie gemeinsam mit dem durch Sie vollständig vorausgefüllten Praktikumsnachweis (siehe oben) und der durch Ihre Praktikumsstelle erstellten Praktikumsbescheinigung (siehe unten) bei Ihrer Betreuungsperson (siehe oben) am Fachbereich Geographie ein. Die Betreuungsperson sendet den Praktikumsnachweis nach positiver Begutachtung Ihrer Unterlagen unterschrieben an das Prüfungsbüro, wo der Eintrag des Praktikums in Ihr MARVIN-Leistungskonto erfolgt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Inhalte soll mein Praktikumsbericht enthalten?
Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrer Praktikumsbetreuungsperson am Fachbereich Geographie die notwendigen Inhalte Ihres Praktikumsberichts ab.
In der Regel soll der Praktikumsbericht mindestens folgende Angaben enthalten:
- Motivation für die Auswahl der Praktikumsstelle, Erwartungen an das Praktikum vor Praktikumsbeginn
- Vorstellung der Praktikumsstelle („Unternehmensportrait“)
- Beschreibung der während des Praktikums durchgeführten Tätigkeiten
- Darstellung und Bewertung der während des Praktikums durch die Praktikumsstelle erfolgten Betreuung
- Bedeutung des abgeleisteten Praktikums und der dabei gewonnenen Erkenntnisse für die eigene zukünftige berufliche Orientierung, Weiterempfehlung der Praktikumsstelle und Tipps zum Praktikum für zukünftige Praktikantinnen und Praktikanten.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was ist eine Praktikumsbescheinigung und wie weise ich das abgeleistete Pflichtpraktikum glaubwürdig nach?
Der Nachweis Ihres abgeleisteten Praktikums erfolgt durch die Ausstellung einer Praktikumsbescheinigung durch Ihre Praktikumsstelle im Anschluss an Ihr Praktikum. Bitte weisen Sie die Praktikumsstelle rechtzeitig darauf hin, dass Sie zum Abschluss Ihres Praktikums eine Praktikumsbescheinigung benötigen, der mindestens der Praktikumszeitraum, Ihr insgesamt abgeleisteter zeitlicher Arbeitsumfang (in Stunden) sowie die durchgeführten Tätigkeiten zu entnehmen sind. Als Nachweis für Ihre eigenen Unterlagen ist die Nennung von zusätzlichen Angaben in Ihrer Praktikumsbescheinigung von Vorteil, bspw. dahingehend, wie zufrieden die Praktikumsstelle mit Ihrer Praktikumstätigkeit war. Letzteres können Sie sich auch in einem gesonderten Praktikumszeugnis ausstellen lassen, in dem die Praktikumsstelle über Ihre abgeleisteten Tätigkeiten hinaus auch die Güte und Qualität Ihrer Tätigkeit bewertet.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich seitens des Fachbereichs Geographie eine Bestätigung darüber erhalten, dass ich im Rahmen meines Studiums ein Pflichtpraktikum erbringen muss?
Wenn Sie z.B. für die Praktikumsstelle eine Praktikumsbestätigung der Philipps-Universität Marburg bzw. des Fachbereichs Geographie benötigen sollten, laden Sie bitte das Formular „Pflichtpraktikumsbestätigung“ (zu finden unter „Formulare“ hier) herunter und füllen Sie dieses bitte mit den nötigen Angaben selbständig aus. Im Anschluss daran senden Sie das ausgefüllte Formular an das Prüfungsbüro (E-Mail-Adresse: pruef19@geo.uni-marburg.de) weiter. Dort wird das Formular gestempelt, unterzeichnet und Ihnen im Anschluss ausgehändigt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welchen Versicherungsstatus habe ich während meines Berufspraktikums?
Bzgl. des Versicherungsstatus' von Studierenden, die gemäß ihrer Studien- und Prüfungsordnung pflicht- oder wahlpflichtmäßig zu absolvierendes Berufspraktikums ableisten, gilt Folgendes:
Unfallversicherung
Grundsätzlich gilt, dass Studierende während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen kraft Gesetzes über die Universität Marburg unfallversichert sind (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 8 c) SGB VII). Im Rahmen eines gemäß Studien- und Prüfungsordnung pflicht- oder wahlpflichtmäßig zu absolvierenden Berufspraktikums greift diese Regelung aber immer nur dann, wenn der Betrieb, also die Praktikumsstelle, für die Maßnahme organisatorisch nicht verantwortlich ist. Der damit angesprochene Fall, dass nicht die Praktikumsstelle, sondern die Philipps-Universität Marburg für die Praktikumsmaßnahme organisatorisch verantwortlich ist, ist in der Regel aber auszuschließen, weil ein Berufspraktikum gemäß Studien- und Prüfungsordnung regelmäßig außerhalb der Philipps-Universität Marburg absolviert werden muss und sich die Studierenden in der Regel in den Betriebsablauf der Praktikumsstelle eingliedern. Die Verantwortung für die organisatorische Maßnahme (d.h. für die Ausgestaltung und den Ablauf des Berufspraktikums) liegt damit in der Regel bei der Praktikumsstelle, die damit auch für einen etwaigen Unfallversicherungsschutz verantwortlich zeichnet. Dies bedeutet: Für die vorgeschriebene gesetzliche Unfallversicherung von Praktikanten/-innen ist der Unfallversicherungsträger der Praktikumsinstitution zuständig (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII sowie § 133 Abs. 1 SGB VII). Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld bei der Praktikumsstelle über einen ggfs. existierenden Unfallversicherungsschutz und wirken darauf hin, dass Ihnen dieser gewährt wird. Inwiefern Praktikumsinstitutionen ihre Praktikant*innen beim jeweiligen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) melden müssen oder ob die Praktikumsinstitution bereits eine pauschale Anmeldung von Praktikant*innen vorgenommen hat, können Praktikumsinstitutionen über Ihre Personalabteilung mit der Berufsgenossenschaft klären (über die auch die Mitarbeiter*innen der Praktikumsinstitution versichert sind).
Haftpflichtversicherung
Sie sollten möglichst über den Träger der Praktikumsinstitution haftpflichtversichert sein, um für alle Schäden, die im Verlauf eines Praktikums auftreten könnten, abgesichert zu sein. Können Sie nicht in die Haftpflichtversicherung des Trägers aufgenommen werden, dann empfiehlt es sich, im Vorfeld des Berufspraktikums eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen. Wenn Sie schon privat haftpflichtversichert sind, dann sollten Sie bei Ihrer Versicherung im Vorfeld des Berufspraktikums anfragen, inwieweit der Versicherungsschutz auch für die Tätigkeit im Praktikum gilt.
Praktikumsvertrag
Schließen Sie mit der Praktikumsstelle in jedem Fall einen Praktikumsvertrag ab, da nur dieser als Beleg dafür geeignet ist, dass Sie in einem bezeichneten Zeitraum eine Tätigkeit bei der Praktikumsstelle ausgeübt haben - und sich dort damit in den Betriebsablauf der Praktikumsstelle eingegliedert haben (dies ist ggfs. wichtig für die Klärung Ihres unfall- und haftplichtversicherungsrechtlichen Status, s.o.). Eine vertragliche Vereinbarung zwischen Praktikant/-in und Praktikumsinstitution ist damit grundsätzlich empfehlenswert, aber keine Voraussetzung für die Anerkennung Ihrer Praktikumstätigkeit als Berufspraktikum im Rahmen Ihres Studiums.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Habe ich während meines Praktikums Anspruch auf Urlaubstage?
Wenn Sie gemäß ihrer Studien- und Prüfungsordnung ein pflicht- oder wahlpflichtmäßig zu absolvierendes Berufspraktikum ableisten, haben Sie grundsätzlich keinen Anspruch auf Urlaubstage. Der Grund hierfür ist, dass Studierende während eines solchen Berufspraktikums rechtlich gesehen weiter als Studierende gelten und nicht als Arbeitnehmer. Studierende sammeln im Rahmen eines solchen Berufspraktikums also berufsbezogene Erfahrungen, die im Kontext ihres Studiums stehen.
Unabhängig hiervon besteht aber für Studierende die Möglichkeit, mit der Praktikumsstelle individuell und auf freiwilliger Basis Urlaubstage zu vereinbaren bzw. bei der Praktikumsstelle anzufragen, ob individuell Urlaubstage vereinbart werden können. Bedenken Sie aber bitte, dass die Gewährung von Urlaubstagen ihre während des Praktikums abgeleistete Arbeitszeit verkürzt und achten Sie unbedingt darauf, dass Ihre während Ihres Berufspraxis abgeleistete Gesamtarbeitszeit den zeitlichen Vorgaben ihrer Studien- und Prüfungsordnung entspricht.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert, wenn ich während des Berufspraktikums erkranke und damit die für das Berufspraktikum vorgesehene Mindestarbeitszeit nicht erreiche?
Wenn Sie gemäß ihrer Studien- und Prüfungsordnung ein pflicht- oder wahlpflichtmäßig zu absolvierendes Berufspraktikum ableisten und dieses aufgrund einer Erkrankung nicht zum vereinbarten Termin antreten können oder während des Berufspraktikums erkranken, gilt grundsätzlich, dass die krankheitsbedingten Ausfallzeiten nachgeholt werden müssen, um den mit dem Berufspraktikum verbundenen Mindestzeitaufwand erreichen zu können. Hierfür ist es aber nicht zwingend notwendig, dass das Berufspraktikum über den vereinbarten Zeitraum hinaus verlängert wird. Vielmehr ist es auch möglich, die krankheitsbedingten Ausfallzeiten während des ursprünglich vereinbarten Praktikumszeitraums im Rahmen von Mehrarbeit nachzuholen.
Studium im Ausland / Erasmus
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen In welchen Studiengängen ist ein Auslandsaufenthalt möglich?
Grundsätzlich können Sie in allen am Fachbereich Geographie angebotenen Studiengängen einen Auslandsaufenthalt/ein Auslandsstudium realisieren. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie lange kann ich während meines Studiums im Ausland studieren?
Mit dem Erasmus-Programm können Sie während eines Bachelor- und eines Master-Studiums zwei Semester und während eines Lehramtsstudiums 4 Semester im europäischen Ausland studieren. Darüber hinaus ist auch ein Praktikum im Ausland möglich (auch mit Erasmus-Förderung). Natürlich können Sie zusätzlich auch z.B. im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit Daten im Ausland sammeln.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wer kann mich bzgl. eines beabsichtigten Auslandsaufenthalts beraten? Wer sind die Ansprechpersonen am Fachbereich Geographie?
Das International Office der Philipps-Universität informiert und berät interessierte Studierende zu grundsätzlichen Fragen rund um Erasmus+ und das Studium im Ausland.
Informationen zu einem Auslandsstudium im Zuge eines Studiums am Fachbereich Geographie finden Sie hier.Wenn Sie darüber hinaus weitere Fragen zum Auslandsstudium haben, können Sie sich mit den folgenden Ansprechpersonen zum Auslandsstudium am Fachbereich Geographie in Verbindung setzen:
Fragen zur Wahl der Zieluniversität und Vorschläge für neue Kooperationsverträge mit Universitäten/Hochschulen im Ausland:
Prof. Dr. Maaike Bader (E-Mail-Adresse: maaike.bader@geo.uni-marburg.de)
Fragen zur Bewerbung und Nominierung:
Nils Jansen (E-Mail-Adresse: nils.jansen@geo.uni-marburg.de)
Fragen zum Learning Agreement und zur Anrechnung und Passung der im Ausland belegten Lehrveranstaltungen zum eigenen Studiengang und Studienverlauf:
Dr. Dietrich Göttlicher (E-Mail-Adresse: dietrich.goettlicher@geo.uni-marburg.de)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie und wann kann ich mich für ein Auslandsstudium bewerben?
Die Bewerbungen für Overseas-Programme sind in der Regel im November einzureichen (z.B. im November 2023 für das Wintersemester 2024-2025 und für das Sommersemester 2025), die Bewerbungen für Erasmus-Aufenthalte in Europa sind bis Ende Januar einzureichen (z.B. im Januar 2024 für das Wintersemester 2024-2025 und für das Sommersemester 2025). Die Bewerbungen sind stets über Mobility Online einzureichen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie und wann muss ich meine Sprachkenntnisse nachweisen?
Die für Ihr Auslandsstudium bestehenden Sprachanforderungen können Sie der Liste der Gastuniversitäten des Fachbereich Geographie entnehmen. Bei der Bewerbung sind noch keine Sprachnachweise notwendig. Die konkreten Anforderungen bzgl. ggfs. notwendiger Sprachnachweise unterscheiden sich zwischen den Gastuniversitäten und werden Ihnen von Ihrer Gastuniversität erst im Anschluss an eine ggfs. erfolgte Zulassung gemeinsam mit dem Informationspaket für die Einschreibung mitgeteilt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich auch für ein Auslandsstudium an Universitäten, mit denen ein anderer Fachbereich einen Erasmus-Vertrag hat, bewerben? Bzw. kann ich mich als Student/-in, der/die nicht einen der am Fachbereich 19 angebotenen Studiengänge studiert, am Fachbereich Geographie für ein Auslandsstudium bewerben?
Im Prinzip ist eine „fachfremde“ Bewerbung (und anschließende Teilnahme) möglich, wenn Restplätze vorhanden sind. Allerdings ist hier zu beachten:
Nicht alle Fachbereiche der Philipps-Universität akzeptieren fachfremde Bewerbungen (d.h: Studierende der am Fachbereich Geographie angebotenen Studiengänge können sich nicht unbedingt an jedem anderen Fachbereich für ein Auslandsstudium bewerben). Setzen Sie sich daher am besten rechtzeitig mit den Erasmusbeauftragten des entsprechenden Fachbereichs in Verbindung und klären Sie ab, ob der Fachbereich Ihre fachfremde Teilnahme akzeptieren würde.
Die Regeln bezüglich derjenigen Kurse, die von Erasmus-Austauschstudierenden belegt werden können, unterscheiden sich stark zwischen den jeweiligen Gastuniversitäten. Oft muss zumindest ein (Groß-)Teil der Kurse im Fach bzw. im fachlichen Zusammenhang mit dem entsendenden Fachbereich der Philipps-Universität belegt werden. Informieren Sie sich daher rechtzeitig vorab, ob Sie bei einem fachfremden Aufenthalt über einen anderen Fachbereich auch tatsächlich die Kurse belegen können, die Sie wollen/benötigen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich auch für ein Auslandsstudium an Universitäten, mit denen kein Fachbereich der Philipps-Universität einen Erasmus-Vertrag hat, bewerben?
Manchmal ist es möglich, neue Erasmus-Partnerverträge zu schließen. Nehmen Sie hierzu Kontakt auf mit der Erasmus-Beauftragten am Fachbereich Geographie (Prof. Dr. Maaike Bader; E-Mail-Adresse: maaike.bader@geo.uni-marburg.de). Für eine solche vertragliche Neuanbahnung ist es hilfreich, wenn Sie vorab darlegen können, warum die gewünschte Universität für den Fachbereich Geographie als Partneruniversität interessant ist und wenn Sie zusätzlich auch eine Ansprechperson nennen bzw. herausfinden können, die an dieser Universität in der Geographie für Erasmus-Austauschprogramme zuständig ist.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie kann ich meine im Ausland absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen anerkennen lassen?
Wenden Sie sich im Anschluss an Ihr Auslandsstudium mit Ihrem Learning Agreement und dem Transcript of Records der ausländischen Hochschule bitte an Dr. Dietrich Göttlicher (E-Mail-Adresse: dietrich.goettlicher@geo.uni-marburg.de). Besprechen Sie das Learning Agreement am Besten schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit Herrn Dr. Göttlicher.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mein Schulpraktikum für das Lehramtsstudium im Ausland absolvieren?
Sie können das Schulpraktikum im Ausland absolvieren, zuvor müssen Sie allerdings das Modul ProfiWerk Erdkunde sowie das Begleitseminar im Fach Erdkunde erfolgreich absolviert haben. Wenn Sie das Praktikum an einer Schule im Ausland absolvieren möchten, dann setzen Sie sich im Vorfeld zur Planung des Studienverlaufs mit dem zuständigen Ansprechpartner im Zentrum für Lehrkräftebildung in Verbindung (hier finden Sie weiterführende Informationen). Dort erhalten Sie einen Laufzettel, der von einer zuständigen Person am Fachbereich Geographie (z.B. Herr Dr. Ansgar Dorenkamp, Frau Dr. Rieke Ammoneit oder Frau Prof. Dr. Carina Peter) unterzeichnet werden muss.
Lehramt / Prüfung Staatsexamen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte meine mündliche Prüfung für das 1. Staatsexamen im Fach Geographie ablegen. Wie verläuft die Prüfung?
Die Prüfung wird stets von zwei Prüfungspersonen abgenommen. Sprechen Sie daher bitte rechtzeitig Personen an, von denen Sie gerne geprüft werden möchten, und fragen Sie nach deren Bereitschaft, Ihre Prüfung abzunehmen. Am Fachbereich Geographie sind die meisten der Ihnen aus der Lehre bekannten Dozierenden auch prüfungsberechtigt. Eine nicht tagesaktuelle Liste der Prüfungsberechtigten finden Sie unter der Frage "Welche Personen nehmen am Fachbereich Geographie die Erste Staatsprüfung im Fach Erdkunde für das Lehramt an Gymnasien ab?". Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Person, von der Sie gerne geprüft werden wollen, prüfungsberechtigt ist, so fragen Sie die Person einfach direkt an.
Die mündliche Prüfung umfasst eine Länge von 60 Minuten, dabei werden zwei Themenbereiche mit jeweils 30 Minuten Länge geprüft. Es ist darauf zu achten, dass beide Themenbereiche nicht aus der gleichen Teildisziplin kommen. Folgende Teildisziplinen können in einer Prüfung miteinander kombiniert werden:
- Geographiedidaktik und Humangeographie
- Humangeographie und Physische Geographie
- Physische Geographie und Geographiedidaktik
Innerhalb der Teildisziplinen werden dann Themenbereiche in einem Vorgespräch mit den Prüfungspersonen eingegrenzt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte meine schriftliche Prüfung für das 1. Staatsexamen im Fach Geographie ablegen. Wie verläuft die Prüfung?
Die Prüfung wird nur von einer Prüfungsperson abgenommen. Sprechen Sie daher bitte rechtzeitig diejenige Person an, von der Sie gerne geprüft werden möchten, und fragen Sie nach ihrer Bereitschaft, Ihre Prüfung abzunehmen. Am Fachbereich Geographie sind die meisten der Ihnen aus der Lehre bekannten Dozierenden auch prüfungsberechtigt. Eine nicht tagesaktuelle Liste der Prüfungsberechtigten finden Sie unter der Frage "Welche Personen nehmen am Fachbereich Geographie die Erste Staatsprüfung im Fach Erdkunde für das Lehramt an Gymnasien ab?". Sollten Sie sich unsicher sein, ob eine Person, von der Sie gerne geprüft werden wollen, prüfungsberechtigt ist, so fragen Sie die Person einfach direkt an. In einem Vorgespräch mit Ihrer Prüfungsperson werden drei Themen besprochen, die überschneidungsfrei sind, nicht das Thema der wissenschaftlichen Hausarbeit umfassen und das Fach Geographie möglichst in der Breite abdecken. Die Prüfungsperson formuliert im Anschluss drei Prüfungsfragen und sendet diese an die Lehrkräfteakademie. Den Studierenden wird der Wortlaut der Fragen im Vorfeld nicht mitgeteilt. Am Tag der Prüfung werden den Prüflingen zwei der drei Fragen vorgelegt. Die Prüflinge müssen im Rahmen der 1. Staatsprüfung dann nur eine dieser Fragen bearbeiten. Die Auswahl der zu bearbeitenden Frage ist den Prüflingen überlassen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Welche Personen nehmen am Fachbereich Geographie die Erste Staatsprüfung im Fach Erdkunde für das Lehramt an Gymnasien ab?
Prüfungsberechtigt für die Erste Staatsprüfung im Fach Erdkunde für das Lehramt an Gymnasien sind am Fachbereich Geographie aktuell (Achtung: keine tagesaktuelle Liste! Angaben Stand: Februar 2024):
Dr. Rieke Ammoneit (rieke.ammoneit@geo.uni-marburg.de)
Dr. Kerstin Bach (bach.kerstin@geo.uni-marburg.de)
Prof. Dr. Maaike Bader (maaike.bader@geo.uni-marburg.de)
Prof. Dr. Sören Becker (soeren.becker@geo.uni-marburg.de))
Prof. Dr. Jörg Bendix (bendix@geo.uni-marburg.de)
Prof. Dr. Thomas Brenner (thomas.brenner@geo.uni-marburg.de)
Prof. Dr. Peter Chifflard (peter.chifflard@geo.uni-marburg.de)
Dr. Ansgar Dorenkamp (ansgar.dorenkamp@geo.uni-marburg.de)
Leoni Dörfel (leoni.doerfel@geo.uni-marburg.de)
apl. Prof. Dr. Stefan Harnischmacher (stefan.harnischmacher@geo.uni-marburg.de)
Prof. Dr. Markus Hassler (markus.hassler@geo.uni-marburg.de)
Dr. Jürgen Kluge (juergen.kluge@geo.uni-marburg.de)
Mirco Arjuna Kühl (mirco.kuehl@geo.uni-marburg.de)
Prof. Dr. Michaela Paal (paal@geo.uni-marburg.de)
Prof. Dr. Carina Peter (carina.peter@geo.uni-marburg.de)
Dr. Christoph Reudenbach (reudenbach@geo.uni-marburg.de)
Laura Sophie Rink (laura.rink@geo.uni-marburg.de)
Johannes Schmitt (johannes.schmitt@geo.uni-marburg.de)
Dr. Julian Schwabe (julian.schwabe@geo.uni-marburg.de)
Ilka Sprakel (ilka.sprakel@geo.uni-marburg.de)
Prof. Dr. Simone Strambach (simone.strambach@geo.uni-marburg.de)
Dr. Boris Thies (boris.thies@geo.uni-marburg.de)
Studium
Videos zum Studiengang (B.Sc. Geographie)
Wir haben begonnen für Sie Videos zusammenzustellen, die Ihnen bei der Organisation Ihrer Studiengangsplanung helfen sollen. Diese finden Sie nachfolgend: