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Vorbereitung und Ablauf
Ablauf und Organisation eines ERASMUS-Aufenthalts
Hier finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Schritte während, vor und nach Ihrem ERASMUS-Aufenthalt.
Ihr Auslandsaufenthalt sollte gut vorbereitet sein. Informieren Sie sich rechtzeitig über einzureichende Unterlagen und Fristen. Nachdem die bürokratischen Hürden gemeistert sind, steht einem erfolgreichen und sicherlich spannenden Studium an Ihrer Gastuniversität nichts mehr im Wege. Folgen Sie den Anweisungen aus Mobility Online, das erleichtert die Organisation des ERASMUS-Aufenthalts.
Achtung: Die aktuelle Bewerbungsfrist für Erasmus+ Studienaufenthalte (WiSe 2025/2026 und SoSe 2026) ist der 30. Januar 2025.
Vorbereitungen
- Bewerbung am Fachbereich um einen ERASMUS-Platz, Zuweisung zu und Nominierung bei der Gastuniversität
- Anmeldung an der Gastuniversität
- Erstellung eines Learning Agreements (LA)
- Erhalt des Info-Pakets vom Referat für eurpäische Bildungsprogramme mit wichtigen Informationen und Dokumenten
- Rückmeldung und Beurlaubung
Im Ausland
- Bestätigung der Ankunft (Certificate of Arrival)
- Ggf. Änderung des Learning Agreements (Changes LA)
- Bestätigung der Aufenthaltsdauer (Certificate of Departure)
Rückkehr
- Anerkennung der an der Gastuniversität erbrachten Leistungen (Transcript of Records)
- Erfahrungsbericht
Die ERASMUS-Checkliste (wird aktualisiert) unseres Fachbereichs hilft Ihnen den Überblick während der Planung Ihres Auslandsaufenthalts zu behalten. Sie enthält u.a. weitere Informationen zu den einzelnen Ablaufschritten. Tragen Sie Fristen und Erledigungen in die Checkliste ein und haken Sie die Punkte der Reihe nach ab.
Sollten Sie für Ihr Studium an der Gastuniversität ein Sprachzertifikat benötigen, wenden Sie sich bitte an das Sprachenzentrum der Philipps-Universität Marburg. Dort werden entsprechende Tests angeboten und Zertifikate ausgestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Erasmus-Koordination unseres Fachbereichs, in Sachen Bewerbung an Herrn Nils Jansen, für Anrechnungsfragen und Learning Agreements an Herrn Dietrich Göttlicher und für alle anderen Fragen an Frau Prof. Maaike Bader.