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Wie werden wir PJ-Praxis?

Die Auswahl trifft die Leiterin des Instituts für Allgemeinmedizin mit Zustimmung des Studiendekanats. Ärzt*innen, die Interesse an der Mitarbeit in der Lehre haben, beantragen schriftlich die Akkreditierung beim Institut für Allgemeinmedizin. Die zuständigen Mitarbeiter*innen prüfen, ob die Akkreditierungskriterien erfüllt sind. Die Bewerber*innen werden dann der Universität/Medizinischen Fakultät zur abschließenden Entscheidung vorgeschlagen. Die Universität ihrerseits schließt mit allen Lehrärzt*innen einen zeitlich befristeten Vertrag ab, in dem die Aufgaben konkret beschrieben sind.

Die Praxen/Lehrärzt*innen müssen die nachfolgenden Kriterien (II.) erfüllen und werden in einem Auswahlverfahren (III.) benannt.

Richtlinien zur Akkreditierung von Lehrpraxen

Falls Sie sich vorstellen können, sich als akademische Lehrärztin bzw. akademischer Lehrarzt akkreditieren zu lassen, benötigen wir zunächst einige Angaben von Ihnen. Bitte füllen Sie diese Akkreditierungs-Checkliste  [PDF] aus und senden Sie sie an Frau Ilhan . Sie wird sich zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. 

Wir freuen uns auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen!