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Diagnostik der Autismus-Spektrum-Störung
Aktuell werden medizinische Diagnosen in Deutschland nach dem Klassifikationssystem ICD-10 gestellt. Hier wird Autismus den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (F84) zugeordnet. Die genauen Diagnosekriterien finden Sie im ICD-10 online. In Zukunft werden Diagnosen in Deutschland nach dem ICD-11 gestellt werden.
Die Leitlinien des Netzwerks der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland (AWMF-Leitlinien online) geben Hinweise zum neuesten Stand der Forschung und sprechen Empfehlungen für die Durchführung der Diagnostik aus.
Zur spezialisierten Diagnostik gehören
- Symptomerfassung (aktuell und früher)
- Eigen-, Fremd- und Familienanamnese (d.h. Krankheitsgeschichte)
- direkte Verhaltensbeobachtung
- Interviews
- Entwicklungsdiagnostik inkl. Sprachentwicklungsdiagnostik (insb. bei Kindern)
- Intelligenzmessung
- internistisch-neurologische Untersuchung zur Abklärung körperlicher Erkrankungen
- ggf. Labor- und apparative Untersuchungen zur Abklärung körperlicher Erkrankungen
- Einschätzung des psychosozialen Funktionsniveaus
- Abklärung von Differentialdiagnosen und Begleiterkrankungen
- Aufklärung über die Ergebnisse
- Empfehlungen zu Therapien und weiteren Behandlungsmöglichkeiten
- Verlaufskontrollen
In Marburg gibt es die Spezialambulanz für Autismus an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Marburg (UKGM). Es handelt sich um eine spezialisierte Einrichtung für die Diagnostik der Autismus-Spektrum-Störung und ist hier zu finden.