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Diagnostik der Autismus-Spektrum-Störung

Aktuell werden medizinische Diagnosen in Deutschland nach dem Klassifikationssystem ICD-10 gestellt. Hier wird Autismus den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen (F84) zugeordnet. Die genauen Diagnosekriterien finden Sie im ICD-10 online. In Zukunft werden Diagnosen in Deutschland nach dem ICD-11 gestellt werden.

Die Leitlinien des Netzwerks der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland (AWMF-Leitlinien online) geben Hinweise zum neuesten Stand der Forschung und sprechen Empfehlungen für die Durchführung der Diagnostik aus. 

Zur spezialisierten Diagnostik gehören

  • Symptomerfassung (aktuell und früher)
  • Eigen-, Fremd- und Familienanamnese (d.h. Krankheitsgeschichte)
  • direkte Verhaltensbeobachtung
  • Interviews 
  • Entwicklungsdiagnostik inkl. Sprachentwicklungsdiagnostik (insb. bei Kindern)
  • Intelligenzmessung
  • internistisch-neurologische Untersuchung zur Abklärung körperlicher Erkrankungen
  • ggf. Labor- und apparative Untersuchungen zur Abklärung körperlicher Erkrankungen
  • Einschätzung des psychosozialen Funktionsniveaus
  • Abklärung von Differentialdiagnosen und Begleiterkrankungen 
  • Aufklärung über die Ergebnisse
  • Empfehlungen zu Therapien und weiteren Behandlungsmöglichkeiten
  • Verlaufskontrollen

In Marburg gibt es die Spezialambulanz für Autismus an der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie am Universitätsklinikum Marburg (UKGM). Es handelt sich um eine spezialisierte Einrichtung für die Diagnostik der Autismus-Spektrum-Störung und ist hier zu finden.