Hauptinhalt
Fragen über Fragen?
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte am Fachbereich Medizin promovieren. Wo und wie finde ich ein Thema?
In der Doktorandenbörse stehen die aktuell zu vergebenen Doktorarbeiten, die dem Promotionsbüro gemeldet werden.
Einige Institute bzw. Kliniken stellen zu vergebende Doktorarbeiten direkt auf der k-med-Plattform ein.
Zunächst sollten Sie sich fragen, welches Fachgebiet für Sie in Frage kommen würde bzw. möchte Sie eine experimentelle, statistische oder klinische Promotion durchführen. Hier möchte ich Sie auf die Forschung an unserem Fachbereich hinweisen, wo u.a. die einzelnen Themenschwerpunkte der Arbeitsgruppen aufgeführt sind.
https://www.uni-marburg.de/de/fb20/forschung
Ansonsten wenden Sie sich bitte immer an die Leitungen der Institute bzw. Kliniken mit einer entsprechenden E-Mail, ob zzt. Promotionsarbeiten vergeben werden. Des Weiteren sollten in den Lehrveranstaltungen direkt Kontakt mit den Lehrenden aufnehmen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Warum und wann muss ein Antrag auf Annahme als Doktorandin/Doktorand gestellt werden?
Die Annahme soll für Doktorandinnen und Doktoranden und Betreuerenden unter anderem die Rechtssicherheit geben, dass keine inhaltlichen oder formalen Regelungen gegen eine Promotion sprechen und bei Weggang des Betreuers weiterhin für eine adäquate Betreuung gesorgt wird. Aus diesem Grund muss der Antrag vor Beginn der Doktorarbeit gestellt werden.
Wenn Sie sich als Doktorandin oder Doktorand einschreiben oder einen Arbeitsvertrag abschließen wollen, müssen Sie den bewilligten Antrag bei den entsprechenden Abteilungen vorlegen (s.u.)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Benötige ich ein Ethikvotum?
"Gesetzliches"
Gemäß § 15 Berufsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Hessen muss sich die Ärztin/ der Arzt vor der Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen und epidemiologischen Forschungsvorhaben durch eine bei der Ärztekammer oder bei einem Medizinischen Fachbereich gebildete Ethik-Kommission über die mit seinem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten lassen, sofern das betreffende Projekt nicht bereits durch eine der vorgenannten Ethik-Kommissionen beraten wurde. Dasselbe gilt vor Durchführung gesetzlich zugelassener Forschung mit vitalen menschlichen Gameten und lebendem embryonalen Gewebe.
Auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung hat die hiesige Ethikkommission nach Rücksprache mit dem "Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V." beschlossen, dass auch für retrospektive Studien ein Ethikvotum vorliegen muss.Dh., Retrospektive Studien müssen bei der zuständigen Ethikkommission angezeigt werden.
Wenden Sie sich bei diesen Fragen an Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer. Oft arbeiten Sie im Rahmen Ihrer Doktorarbeit an einem Teilprojekt eines größeren Forschungsprojektes mit, so dass ein Ethikantrag schon vorliegt.
Andernfalls muss die Projektleiter/der Projektleiter den Antrag für Sie stellen.
Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Ethikkommission des Fachbereichs Medizin (Tel.: 06421 58-66488, ethikkom@staff.uni-marburg.de)Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich für die Anmeldung meines Promotionsverfahrens persönlich im Promotionsbüro erscheinen?
Nein, den ausgefüllten Antrag sowie die dazugehörigen Anlagen können Sie auch gerne per Post schicken.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich nach abgeschlossenem Studium weiterhin für die Doktorarbeit eingeschrieben sein?
Nein, Sie können sich aber als Promotionsstudierende/r einschreiben.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wenn ich in Marburg studiert habe, muss ich auch hier promovieren?
Nein, Sie können promovieren, wo Sie möchten. Sie sollten aber an Ihrer "Wunschsuniversität" über die formalen Voraussetzungen eines Promotionsvorhabens erkundigen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich als "Externe/r" eine Doktorarbeit am Fachbereich Medizin beginnen?
Ja, wenn Sie ein habilitiertes Mitglied vom Fachbereich Medizin Marburg betreut.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich benötige als "Externe/r" einen universitären Internetzugang. Geht das?
Ja, Ihre Betreuerin/ Ihr Betreuer kann diesen Zugang beim Hochschulrechenzentrum (HRZ) beantragen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Meine betreuende Hochschullehrerin/mein betreuender Hochschullehrer verlässt die Universität. Darf sie/er weiterhin meine/mein Betreuerin/Betreuer sein?
Ja, sie/er kann Sie auch weiterhin betreuen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe Probleme in der Betreuung mit meiner Doktormutter/meinem Doktorvater. Was kann ich tun?
Die Vergabe eines Promotionsthemas ist für eine Hochschullehrerin/einen Hochschullehrer kein Privatanliegen. D. h., die Klinik- oder Institutsleitung sind hier die ersten möglichen Ansprechpartner. Weiterhin können Sie sich auch vertrauensvoll an das Promotionsbüro mit der Bitte um Beratung oder Vermittlung wenden.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich zur Eröffnung meines Promotionsverfahrens (Abgabe der fertigen Dissertation) persönlich anwesend sein?
Nein, Sie können die Unterlagen ebenfalls per Post schicken. Bitte beachten Sie dabei die Hinweise "Abfassen und Einreichung einer Dissertation".
Es empfiehlt sich die Unterlagen als Paket zu senden, damit sind diese versichert.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie lange dauert das Promotionsverfahren von der Einreichung der fertigen Dissertation bis zur Disputation?
Ca. drei bis vier Monate sollten eingeplant werden. Der größte Zeitraum fällt auf die Begutachtungszeit für die Gutachter.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was geschieht, wenn die Gutachter die vorgegebene Begutachtungszeit nicht einhalten?
Nach Ablauf der Begutachtungszeit von 6 Wochen beginnt ein Mahnverfahren. Ob eine neue Gutachterin/ ein neuer Gutachter benannt wird, entscheidet der Promotionsausschuss im Einzelfall. Eine neue Gutachterin/ein neuer Gutachter hat dann wieder die Begutachtungszeit von 6 Wochen. Die Praxis zeigt, dass wir aber zum ausstehenden Gutachten gelange, wenn wir "mahnen".
Das Mahnverfahren wird vom Promotionsbüro automatisch angestoßen, Sie brauchen nicht tätig werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Gibt es eine Frist zwischen dem Eingang der Gutachten und er mündlichen Prüfung?
Nein, es gibt keine Fristen. Wir gehen davon aus, dass Sie das größte Interesse daran haben, das Promotionsverfahren zügig abzuschließen. Nach neuer Promotionsordnung vereinbaren Sie den Disputationstermin mit den Prüfern selbst. Nach alter Promotionsordnung wird der Prüfungstermin durch das Promotionsbüro festgesetzt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie verläuft die Disputation?
Zum "Dr. med./Dr. med. dent." halten Sie einen 15-minütigen Vortrag (mit Hilfsmittel wie z.B. powerpoint) über Ihr Dissertationsthema. Die Prüfungskommission setzt sich aus Doktormutter/Doktorvater, Korreferentin/Korreferent sowie einem habilitierten Mitglied als Vorsitzende/Vorsitzender zusammen. Danach werden Ihnen Fragen von der Kommission gestellt. Diese Prüfung ist öffentlich.
Zum "Dr. rer. med./Dr. rer. nat." halten Sie einen 30-minütigen Vortrag (mit Hilfsmittel wie z.B. powerpoint) über Ihr Dissertationsthema. Die Prüfungskommission setzt sich aus Doktormutter/Doktorvater, Korreferentin/Korreferent sowie einem habilitierten Mitglied als Vorsitzende/Vorsitzenden zusammen. Danach werden Ihnen Fragen von der Kommission gestellt. Diese Prüfung ist öffentlich.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ab wann darf ich den Dr.-Titel tragen?
Sobald Sie nach Ihrer Disputation Ihre DIN A5 Pflichtexemplare in der Universitätsbibliothek sowie Doktormutter/Doktorvater, Korreferentin/Korreferent und Promotionsbüro eingereicht haben, bekommen Sie Bescheinigung, dass Sie den Dr.-Titel tragen dürfen.
Die Promotionsurkunde wird Ihnen im Rahmen der Promotionsfeier überreicht.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann und wo bekomme ich meine Urkunde?
Einmal im Jahr veranstaltet der Fachbereich Medizin eine Promotionsfeier in der Aula der alten Universität. Diese Veranstaltung findet id.R. im Sommer statt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich kann an dem geplanten Festakt nicht teilnehmen. Wie bekomme ich meine Urkunde?
Sie können Ihre Urkunde im Promotionsbüro abholen oder sie schicken jemanden mit einer Vollmacht. Ansonsten wird Ihnen die Urkunde per Einschreiben zugeschickt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich meinen deutschen Doktortitel übersetzen bzw. mich "PhD" nennen?
Grundsätzlich gilt, dass Titel nur in der verliehenen und per Urkunde nachweisbaren Form geführt werden dürfen. Es gibt hier keine "Übersetzungen" (auch nicht im Ausland).
Der „PhD“ ist ein Titel, der, wie der Doktortitel verliehen werden muss. Dieser darf nur geführt werden, wenn eine deutsche Universität oder eine Universität im Ausland den Titel offiziell vergibt bzw. die Führung gestattet. Es obliegt der ausländischen Universität, den in Deutschland erworbenen Doktortitel als äquivalent zum “PhD“ einzuordnen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Titel „PhD“ ohne Ihnen verliehen worden zu sein weder in Deutschland noch im Ausland geführt werden darf. Dies stellt nach § 132a StGB einen Titelmissbrauch dar.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Noch Fragen?
Wenden Sie sich bitte an das Promotionsbüro:
Heidrun Wittkowsky
Tel.: +49 6421 58 64893
Irena Schüler
Tel.: +49 6421 58 65366
E-Mail: prommed@uni-marburg.de