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Promotion Medizinwissenschaften
Anmeldung zur Promotion
Die Unterlagen sind auf Postweg oder persönlich einzureichen.
Da zum Wintersemester 2017 eine Promovierendenstatistik eingeführt wurde (§ 5 HStatG Novelle), sind Doktorandinnen/Doktoranden angehalten im MARVIN eine Selbstregistrierung vorzunehmen. Die Selbstregistrierung muss zusätzlich zu den unten aufgeführten Antragsunterlagen erfolgen. Diese Unterlagen sind an das Promotionsbüro zu senden.
Die Informationen zur Selbstregistrierung finden Sie hier.
- Promotionsordnung zum Doktor der Medizinwissenschaften (Dr. rer. med.) (PDF) in der Fassung vom 20.06.2018
- Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung Medizinwissenschaften (Dr. rer. med.) (PDF) in der Fassung vom 20.06.2018
- Antrag auf Annahme als Doktorand zum Dr. rer. med. (PDF)
Nach § 5 der Promotionsordnung sind dem Antrag auf Annahme als Doktorand / Doktorandin folgende Unterlagen beizufügen:
- Eine Projektskizze; sie ist von einer/m habilitierten Betreuer/in zu erstellen sowie zu unterschreiben und sollte maximal 2 Seiten umfassen.
Die Aufgabenstellung der Doktorandin/des Doktoranden sowie die durch ihr/ihm anzuwendenden Methoden/Arbeitsschritte für die geplante Forschungsfrage müssen konkret dargestellt werden.
Wurde ein Ethikantrag gestellt, muss eine Kopie des positiven Ethikvotums mit eingereicht werden. Die Projektskizze sollte beinhalten:
- Hintergrund
- Fragestellung
- Material / Patientenzahl / Anzahl der Krankenblätter bzw. Jahrgänge
- Methoden / statistische Methoden
- Zeitplan
- Stichwörter für Literatursuche
- Arbeitsplatz
- Betreuungsvereinbarung (DOCX) - 3fache Ausfertigung (1 Exemplar für Dekanat, sowie je 1 Exemplar zum Verbleib bei Betreuer/in, Doktorand/in)
- Formlose Erklärung (DOCX) des Promovenden / der Promovendin, dass an keiner anderen Hochschule ein Antrag auf Annahme als Doktorand / Doktorandin beziehungsweise eine Dissertation eingereicht wurde.
- Nachweis über den Studienabschluss (Zeugnisse, Übersicht über den Studienverlauft ( Transkript) der Bachelor- und Masterabschlüsse)
Falls Sie Ihr Studium im Ausland absolviert haben:
...ist zu beachten, dass ausländische Bildungsabschlüsse erst auf Gleichwertigkeit mit einem deutschen Hochschulabschluss hin geprüft werden müssen, bevor Sie als Doktorand / Doktorandin angenommen werden können. Da dies je nach Land einige Wochen bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen in Bonn in Anspruch nehmen kann, sollten die entsprechenden Dokumente so früh wie möglich in amtlich beglaubigten Kopien eingereicht werden.