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Ethikkommission Marburg

Herzlich willkommen!

Die Ethikkommission des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg beurteilt ethische, medizinisch-wissenschaftliche und rechtliche Aspekte in der medizinischen Forschung am Menschen oder der epidemiologischen Forschung mit personenbezogenen Daten. Als medizinische Forschung am Menschen gilt auch die Forschung am verstorbenen Menschen und an entnommenen menschlichen Körpermaterialien. Die Ethikkommission nimmt ferner die ihr nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), der Medical Device Regulation (MDR) und dem Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) und die nach sonstigem höherrangigem Recht zugewiesenen Aufgaben wahr.

Durch das Zusammenwirken der Kommissionsmitglieder als Fachleute verschiedener Disziplinen (wie Ärzt*innen, Jurist*innen, Biometriker*innen, Pharmakolog*innen, Physiker*innen und Apotheker*innen) verfolgt die Ethikkommission das Ziel, einen umfassenden Schutz der an der Forschung teilnehmenden Personen zu sichern, wie auch eine hohe Qualität und wissenschaftliche Aussagekraft der medizinischen Forschung am Menschen zu gewährleisten.

Die Stellungnahme der Ethikkommission ist stets vor Beginn der Durchführung eines Forschungsvorhabens einzuholen (nachträgliche Stellungnahmen sind grundsätzlich nicht möglich). Damit erfüllen die Antragstellenden ihre berufsrechtliche Pflicht, sich vor der Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen und epidemiologischen Forschungsvorhaben durch eine Ethikkommission über die mit ihrem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten zu lassen. Auch für die Beantragung von Fördermitteln und die spätere Publikation von Forschungsergebnissen wird von den maßgeblichen Stellen der Nachweis eines vorherigen positiven Votums der zuständigen Ethikkommission gefordert.

Die Ethikkommission des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag von Mitglieder/Angehörigen des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg oder Mitglieder des Universitätsklinikums Marburg tätig, soweit das Dekanat keine Ausnahme zulässt. Sie kann ferner - rein fakultativ - auf Antrag eines Mitglieds der Philipps-Universität Marburg, einer ihrer Einrichtungen oder eines ihrer Lehrkrankenhäuser tätig werden. Findet nur ein Teil eines Forschungsvorhabens am Fachbereich Medizin der Philipps-Universität Marburg statt, so ist der örtliche Leiter/die örtliche Leiterin des Forschungsvorhabens antragsberechtigt.

Antragstellung

Informationen zur Antragstellung und zu den verschiedenen Antragsarten finden Sie hier

  • Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Zuständigkeit

    Die Ethikkommission des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität wird grundsätzlich nur auf Antrag eines Mitglieds/Angehörigen des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg oder eines Mitglieds des Universitätsklinikums Marburg tätig, soweit das Dekanat keine Ausnahme zulässt. Sie kann ferner - rein fakultativ - auf Antrag eines Mitglieds der Philipps-Universität Marburg, einer ihrer Einrichtungen oder eines ihrer Lehrkrankenhäuser tätig werden. Findet nur ein Teil eines Forschungsvorhabens am Fachbereich Medizin der Philipps-Universität Marburg statt, so ist der/die örtliche Leiter*in des Forschungsvorhabens antragsberechtigt.

  • Satzung

    Die Satzung unserer Ethikkommission können Sie hier herunterladen: Satzung

  • Entgeldordnung

    Für die Bearbeitung von Anträgen durch die Ethikkommission wird von den Antragstellenden ein Entgelt erhoben, dessen Höhe sich aus der Entgeltordnung der Ethikkommission in ihrer jeweils geltenden Fassung ergibt. Die Entgelthöhe für die klinische Prüfung von Arzneimitteln nach dem neuen AMG und die Entgelthöhe für klinische Prüfungen nach dem Medizinproduktegesetz ist in Hessen durch einen landesweit erzielten Konsens zwischen den hessischen öffentlich-rechtlichen Ethikkommissionen vereinheitlicht worden.

    Der Gebührenbescheid wird in der Regel nach dem endgültigen Votum versandt und stets an die Antragstellenden gerichtet. Soweit der/die Antragstellenden nicht der endgültige Kostenträger ist, bleibt diesem anheimgestellt, den Gebührenbescheid dem endgültigen Kostenträger mit der Bitte um Kostenübernahme zu übersenden. Gebührenadressat und Entgeltschuldner der Ethikkommission bleibt stets der/die Antragsteller*in.

  • Mitglieder der Ethikkommission

    Stand: August 2024

    Professor*innen (FB Medizin)

    Prof. Dr. med. Katja Becker
    Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
    Psychosomatik und Psychotherapie

    Prof. Dr. med. Frank Czubayko
    Institut für Pharmakologie u. Toxikologie

    Prof. Dr. med. Norbert Donner-Banzhoff
    MZ für Methodenwissenschaften und
    Gesundheitsforschung, Abt. Allgemeinmedizin

    Prof. Dr. med. Andreas Kirschbaum
    Klinik für Visceral-, Thorax- und Gefäßchirurgie

    Prof. Dr. Heike Korbmacher-Steiner
    Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde

    Prof. Dr. med. Rolf Maier (Stellv. Vorsitzender)

    Prof. Dr. med. Andreas Neubauer
    Zentrum Innere Medizin,
    Klinik für Hämatologie, Onkologie, Immunologie

    Prof. Dr. Stefanie Weber
    Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin II,
    Kindernephrologie und Transplantationsnephrologie

    Ethik in der Medizin

    apl. Prof. Dr. med. Carola Seifart (Vorsitzende)
    Ethikkommission, AG Ethik in der Medizin

    KI-Technologie (Kooptiertes Mitglied)

    Prof. Dr. Martin Hirsch
    Zentrum für Methodenwissenschaften
    und Gesundheitsforschung
    AG für künstliche Intelligenz in der Medizin

    Medizintechnik/Physik

    Prof. Dr. rer. nat. Andreas Jansen
    Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie

    Methodik/Biometrie

    Prof. Dr. med. Max Geraedts
    Institut für Versorgungsforschung und Klinische Epidemiologie

    Jörn Rau
    Koordinierungszentrum für klinische Studien - KKS

    Rechtswissenschaften

    Prof. Dr. Jens Puschke
    Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht,
    Kriminologie und Medizinstrafrecht

    Prof. Dr. Michael Kling
    Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht,
    Europarecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz

    Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen am FB Medizin

    Ju Won Chae
    Klinik und Poliklinik für Neurologie

    Dr. med. Irene Portig
    Ethikkommission, AG Ethik in der Medizin

    Pflege

    Bettina Nieth
    Betriebliche Einrichtung für
    Bildung, Information, Kommunikation
    und Entwicklungsunterstützung BIKE

    Laiin/Laie

    Dorothea Bornholdt
    Medizinisch-technische Assistentin

    Studierende

    cand. med. Rosa Lorenz
    cand. med. Hanna Traupe

  • Sitzungstermine

    Die Sitzung der Ethikkommission Marburg findet einmal im Monat, jeweils am 4. Mittwoch des Monats statt. Im August ist Sitzungspause. Im Dezember kann eine Sonderregelung gelten.

    Anträge, die in der Sitzung des jeweiligen Monats beraten werden sollen, müssen bis zum 2. Mittwoch des Monats, 12:00 Uhr formal vollständig im Sekretariat der Ethikkommission eingereicht worden sein (Deadline).

    Sitzungstermine 2024

    24.01., 28.02., 20.03. (wegen Ostern vorverlegt), 24.04., 22.05., 26.06., 24.07.

    August Sitzungspause

    25.09., 23.10., 27.11., 18.12.2024

    Die letzte reguläre Sitzung der Ethikkommission des Jahres 2024 findet am Mittwoch, den 18.12.2024 statt. Die Deadline für diese Sitzung wird vorverlegt. Die Ethikkommission bittet, die vollständigen Unterlagen bis spätestens Mittwoch, den 04.12.2024 (12:00 Uhr) einzureichen.

  • Kontakt

    Sekretariat


    E-Mail: ethikkom@uni-marburg.de

    Tel.: +49 6421 58 66487
    Fax: +49 6421 58 66585

    Geschäftsführung

    (Vorsitzende)
    Tel.: +49 6421 58 66487


    Tel.: +49 6421 58 66487


    Tel.: +49 6421 58 66487


    Tel.: +49 6421 58 66487


    Tel.: +49 6421 58 66487

    Postanschrift

    Ethikkommission des Fachbereichs Humanmedizin
    der Philipps-Universität Marburg
    Universitätsklinikum Gießen u. Marburg GmbH - Standort Marburg
    Baldingerstraße
    35043 Marburg

    Besucheranschrift

    Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Marburg,
    Baldingerstraße, 35043 Marburg, 3. BA, Aufzug 30, Raum +3/19150

    Sprechzeiten

    Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
    Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Beratungen nach Vereinbarung