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Ethikkommission Marburg
Herzlich willkommen!
Die Ethikkommission des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg beurteilt ethische, medizinisch-wissenschaftliche und rechtliche Aspekte in der medizinischen Forschung am Menschen oder der epidemiologischen Forschung mit personenbezogenen Daten. Als medizinische Forschung am Menschen gilt auch die Forschung am verstorbenen Menschen und an entnommenen menschlichen Körpermaterialien. Die Ethikkommission nimmt ferner die ihr nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), der Medical Device Regulation (MDR) und dem Medizinproduktedurchführungsgesetz (MPDG) und die nach sonstigem höherrangigem Recht zugewiesenen Aufgaben wahr.
Durch das Zusammenwirken der Kommissionsmitglieder als Fachleute verschiedener Disziplinen (wie Ärzt*innen, Jurist*innen, Biometriker*innen, Pharmakolog*innen, Physiker*innen und Apotheker*innen) verfolgt die Ethikkommission das Ziel, einen umfassenden Schutz der an der Forschung teilnehmenden Personen zu sichern, wie auch eine hohe Qualität und wissenschaftliche Aussagekraft der medizinischen Forschung am Menschen zu gewährleisten.
Die Stellungnahme der Ethikkommission ist stets vor Beginn der Durchführung eines Forschungsvorhabens einzuholen (nachträgliche Stellungnahmen sind grundsätzlich nicht möglich). Damit erfüllen die Antragstellenden ihre berufsrechtliche Pflicht, sich vor der Durchführung biomedizinischer Forschung am Menschen und epidemiologischen Forschungsvorhaben durch eine Ethikkommission über die mit ihrem Vorhaben verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen beraten zu lassen. Auch für die Beantragung von Fördermitteln und die spätere Publikation von Forschungsergebnissen wird von den maßgeblichen Stellen der Nachweis eines vorherigen positiven Votums der zuständigen Ethikkommission gefordert.
Die Ethikkommission des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität wird grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag von Mitglieder/Angehörigen des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg oder Mitglieder des Universitätsklinikums Marburg tätig, soweit das Dekanat keine Ausnahme zulässt. Sie kann ferner - rein fakultativ - auf Antrag eines Mitglieds der Philipps-Universität Marburg, einer ihrer Einrichtungen oder eines ihrer Lehrkrankenhäuser tätig werden. Findet nur ein Teil eines Forschungsvorhabens am Fachbereich Medizin der Philipps-Universität Marburg statt, so ist der örtliche Leiter/die örtliche Leiterin des Forschungsvorhabens antragsberechtigt.
Antragstellung
Informationen zur Antragstellung und zu den verschiedenen Antragsarten finden Sie hier
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Rechtliche Rahmenbedingungen
Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zuständigkeit
Die Ethikkommission des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität wird grundsätzlich nur auf Antrag eines Mitglieds/Angehörigen des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg oder eines Mitglieds des Universitätsklinikums Marburg tätig, soweit das Dekanat keine Ausnahme zulässt. Sie kann ferner - rein fakultativ - auf Antrag eines Mitglieds der Philipps-Universität Marburg, einer ihrer Einrichtungen oder eines ihrer Lehrkrankenhäuser tätig werden. Findet nur ein Teil eines Forschungsvorhabens am Fachbereich Medizin der Philipps-Universität Marburg statt, so ist der/die örtliche Leiter*in des Forschungsvorhabens antragsberechtigt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Satzung
Die Satzung unserer Ethikkommission können Sie hier herunterladen: Satzung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Entgeldordnung
Für die Bearbeitung von Anträgen durch die Ethikkommission wird von den Antragstellenden ein Entgelt erhoben, dessen Höhe sich aus der Entgeltordnung der Ethikkommission in ihrer jeweils geltenden Fassung ergibt. Die Entgelthöhe für die klinische Prüfung von Arzneimitteln nach dem neuen AMG und die Entgelthöhe für klinische Prüfungen nach dem Medizinproduktegesetz ist in Hessen durch einen landesweit erzielten Konsens zwischen den hessischen öffentlich-rechtlichen Ethikkommissionen vereinheitlicht worden.
Der Gebührenbescheid wird in der Regel nach dem endgültigen Votum versandt und stets an die Antragstellenden gerichtet. Soweit der/die Antragstellenden nicht der endgültige Kostenträger ist, bleibt diesem anheimgestellt, den Gebührenbescheid dem endgültigen Kostenträger mit der Bitte um Kostenübernahme zu übersenden. Gebührenadressat und Entgeltschuldner der Ethikkommission bleibt stets der/die Antragsteller*in.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Mitglieder der Ethikkommission
Stand: August 2024
Professor*innen (FB Medizin)
Prof. Dr. med. Katja Becker
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und PsychotherapieProf. Dr. med. Frank Czubayko
Institut für Pharmakologie u. ToxikologieProf. Dr. med. Norbert Donner-Banzhoff
MZ für Methodenwissenschaften und
Gesundheitsforschung, Abt. AllgemeinmedizinProf. Dr. med. Andreas Kirschbaum
Klinik für Visceral-, Thorax- und GefäßchirurgieProf. Dr. Heike Korbmacher-Steiner
Zentrum für Zahn-, Mund- und KieferheilkundeProf. Dr. med. Rolf Maier (Stellv. Vorsitzender)
Prof. Dr. med. Andreas Neubauer
Zentrum Innere Medizin,
Klinik für Hämatologie, Onkologie, ImmunologieProf. Dr. Stefanie Weber
Zentrum für Kinderheilkunde und Jugendmedizin II,
Kindernephrologie und TransplantationsnephrologieEthik in der Medizin
apl. Prof. Dr. med. Carola Seifart (Vorsitzende)
Ethikkommission, AG Ethik in der MedizinKI-Technologie (Kooptiertes Mitglied)
Prof. Dr. Martin Hirsch
Zentrum für Methodenwissenschaften
und Gesundheitsforschung
AG für künstliche Intelligenz in der MedizinMedizintechnik/Physik
Prof. Dr. rer. nat. Andreas Jansen
Klinik für Psychiatrie und PsychotherapieMethodik/Biometrie
Prof. Dr. med. Max Geraedts
Institut für Versorgungsforschung und Klinische EpidemiologieJörn Rau
Koordinierungszentrum für klinische Studien - KKSRechtswissenschaften
Prof. Dr. Jens Puschke
Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht,
Kriminologie und MedizinstrafrechtProf. Dr. Michael Kling
Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht,
Europarecht sowie Gewerblichen RechtsschutzWissenschaftliche Mitarbeiter*innen am FB Medizin
Ju Won Chae
Klinik und Poliklinik für NeurologieDr. med. Irene Portig
Ethikkommission, AG Ethik in der MedizinPflege
Bettina Nieth
Betriebliche Einrichtung für
Bildung, Information, Kommunikation
und Entwicklungsunterstützung BIKELaiin/Laie
Dorothea Bornholdt
Medizinisch-technische AssistentinStudierende
cand. med. Rosa Lorenz
cand. med. Hanna TraupeInhalt ausklappen Inhalt einklappen Sitzungstermine
Die Sitzung der Ethikkommission Marburg findet einmal im Monat, jeweils am 4. Mittwoch des Monats statt. Im August ist Sitzungspause. Im Dezember kann eine Sonderregelung gelten.
Anträge, die in der Sitzung des jeweiligen Monats beraten werden sollen, müssen bis zum 2. Mittwoch des Monats, 12:00 Uhr formal vollständig im Sekretariat der Ethikkommission eingereicht worden sein (Deadline).
Sitzungstermine 2024
24.01., 28.02., 20.03. (wegen Ostern vorverlegt), 24.04., 22.05., 26.06., 24.07.
August Sitzungspause
25.09., 23.10., 27.11., 18.12.2024
Die letzte reguläre Sitzung der Ethikkommission des Jahres 2024 findet am Mittwoch, den 18.12.2024 statt. Die Deadline für diese Sitzung wird vorverlegt. Die Ethikkommission bittet, die vollständigen Unterlagen bis spätestens Mittwoch, den 04.12.2024 (12:00 Uhr) einzureichen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kontakt
Sekretariat
Sabine Dietrich
Tanja Paul-SchumannE-Mail: ethikkom@uni-marburg.de
Tel.: +49 6421 58 66487
Fax: +49 6421 58 66585Geschäftsführung
Prof. Dr. med. Carola Seifart (Vorsitzende)
Tel.: +49 6421 58 66487Dr. med. Irene Portig
Tel.: +49 6421 58 66487Pia Göbert
Tel.: +49 6421 58 66487Dr. med. Christian Volberg, MPC
Tel.: +49 6421 58 66487Dipl.-Jur. Elena Hofacker
Tel.: +49 6421 58 66487Postanschrift
Ethikkommission des Fachbereichs Humanmedizin
der Philipps-Universität Marburg
Universitätsklinikum Gießen u. Marburg GmbH - Standort Marburg
Baldingerstraße
35043 MarburgBesucheranschrift
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH, Standort Marburg,
Baldingerstraße, 35043 Marburg, 3. BA, Aufzug 30, Raum +3/19150Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Beratungen nach Vereinbarung