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Nutzungsordung & Nutzungsgebühren der CFMS
Stand: September 2023
Allgemeines
Die Core Facility Medizinische Massenspektrometrie (CFMS) ist eine Einrichtung des Fachbereichs Medizin der Philipps-Universität Marburg (UMR), die am Institut für Laboratoriumsmedizin und Pathobiochemie (ILM) angesiedelt ist. In den Räumen des Institutes betreut die CFMS Forschungsprojekte sowohl aus der Grundlagen- als auch der klinischen Forschung. Schwerpunkt ist die Bestimmung von Analyten aus dem Zell- und Intermediärstoffwechsel mittels flüssigchromatographischer Separation (HPLC) sowie massen- spektrometrischer Identifikation (QTOF-MS). Die vorliegende Ordnung bestimmt die Regeln zur Nutzung dieser Einrichtung. Grobe Verstöße gegen die Nutzerordnung können zum Verlust der Zugangsberechtigung zur CFMS führen.
Leitung und Betreuung
Die CFMS verfügt über einen wissenschaftlichen Leiter, der unmittelbarer Ansprechpartner für die Nutzer ist. Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin und ein technischer Mitarbeiter unterstützen die Nutzer bei der Planung und Durchführung der Experimente. In der Regel führen die CFMS-Mitarbeiter die Experimente an den Geräten der CFMS durch. Im Rahmen der Aufgaben der CFMS ist der Leiter gegenüber dem Personal und den Nutzern in allen Belangen der Versuchsdurchführung weisungsbefugt.
Leitung:
PD Dr. Andreas Nockher
Institut für Laboratoriumsmedizin
Core Facility Medizinische Massenspektrometrie
Baldingerstraße
35043 Marburg
Tel.: 06421-58-66265
nockher@med.uni-marburg.de
Prof. Dr. R. Verena Taudte (Co-Leitung)
Core Facility Medizinische Massenspektrometrie
Baldingerstraße
35043 Marburg
Tel.: 06421-58-66953
verena.taudte@uni-marburg.de
Betreuung:
Dr. Jelena Pesek
Lena Ludwig-Radtke
Instrumente & Software
Die CFMS betreibt zurzeit folgendes Gerät einschließlich der zugehörigen Software:
Sciex TripleToF 5600+ Massenspektrometer
Weitere Geräte (Sciex QTrap 5500 TripleQuadrupol Massenspektrometer; Agilent 7890A Gaschromatograph mit einem 7000 MS TripleQuad Detektor; Agilent 7890A Gaschromatograph mit einem 5975 MS SingleQuad Detektor) können bei Bedarf und nach Ermessen der CFMS-Leitung genutzt werden.
Zugangsregelung, Gerätenutzung, Terminvergabe
Der Zugang zu den Geräten der CFMS steht grundsätzlich allen Arbeitsgruppen der Philipps-Universität Marburg zur Verfügung. Darüber hinaus können Gäste und Kooperationspartner einer an der UMR tätigen Arbeitsgruppe ebenfalls die Einrichtung nutzen.
Voraussetzung ist in jedem Fall vor Aufnahme der Experimente eine ausführliche Projektbesprechung sowie das Erstellen einer gemeinsamen Projektskizze mit dem Leiter der CFMS. Die Bedienung der Geräte erfolgt in der Regel durch die Mitarbeiter der CFMS. Eine eigenständige Nutzung ist ebenfalls möglich, wenn ein Mitarbeiter der CFMS anwesend ist und/oder eine ausführliche Geräteeinweisung stattgefunden hat. Voraussetzung für die eigenständige Nutzung der Geräte ist ein durch den Leiter der CFMS ausgehändigtes und von beiden Seiten unterschriebenes Dokument, das dem Nutzer die substanzielle Beherrschung des jeweiligen Geräts bestätigt („Führerschein“). Ohne dieses Dokument ist die selbstständige Nutzung jeglicher Geräte der CFMS nicht zulässig.
Bei hoher Geräteauslastung wird denjenigen Nutzern, die sich mit einem Projekt am Antrag des jeweiligen Gerätes beteiligt haben sowie Projekten innerhalb großformatiger Forschungsverbünde (SFB, TRR etc.) höhere Priorität eingeräumt. Darüber hinaus regeln die Mitarbeiter der CFMS die Reihenfolge der Experimente an den Geräten nach fachlichen und technischen Gesichtspunkten. Dabei wird ein Einvernehmen zwischen allen beteiligten Nutzern angestrebt.
Probenmaterial
Das Probenmaterial ist nach Maßgabe der in der Projektbesprechung festgelegten Protokolle vorzubereiten. Abweichungen von den experimentellen Vorschriften sind in jedem Fall mit einem Mitarbeiter der CFMS zu besprechen.
Datenspeicherung
Daten können nur im begrenzten Umfang auf den lokalen Computern der CFMS gespeichert werden und müssen deshalb in regelmäßigen Abständen und nach Aufforderung durch die CFMS-Mitarbeiter auf externen Speichermedien gesichert werden. Externe Speichermedien sind vom Nutzer bereitzustellen. In jedem Fall müssen die Daten spätestens nach Beendigung eines Forschungsprojekts von den lokalen Rechnern entfernt werden. Die längerfristige Sicherung der erhobenen Daten gemäß den Empfehlungen der DFG zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ und den „Empfehlungen zur gesicherten Aufbewahrung und Bereitstellung digitaler Forschungsprimärdaten“ der DFG liegt in der Verantwortung der Nutzer der CFMS.
Aufgaben der CFMS
Die CFMS übernimmt folgende Aufgaben:
- Beratung und Unterstützung bei der Planung sowie der Durchführung von Experimenten
- Entwicklung neuer Methoden sowie Optimierung und Anpassung bereits etablierter Methoden an spezifische Fragestellungen der Nutzer
- Einweisung der Nutzer und Erteilung der Nutzungsberechtigungen („Führerschein“)
- Koordination und terminliche Abstimmung zwischen den Nutzern
- Qualitätsgesicherte System-Wartung, bei Bedarf Erweiterung des Systems sowie Pflege der Software (z.B. Updates)
- Bei Bedarf stellt die CFMS den Kontakt zu dem Hersteller her
Rechte und Pflichten:
- Bei eigenständiger Durchführung der Experimente durch die Nutzer sind die Mitarbeiter der CFMS berechtigt die Experimente jederzeit zu kontrollieren und diese bei unsachgemäßer Durchführung nach Rücksprache abzubrechen
- Die Mitarbeiter der CFMS sind berechtigt Einsicht in die Messdaten der Nutzer zu nehmen.
- Die Messdaten der Nutzer werden von den Betreuern der CFMS vertraulich behandelt.
Pflichten und Aufgaben der Nutzer
Die Nutzer verpflichten sich:
- Die Vorschriften der Betriebsregelung einzuhalten, insbesondere alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der CFMS stört
- den Weisungen des CFMS-Personals Folge zu leisten
- während eines laufenden Experiments eine permanente Kontaktaufnahme durch die Mitarbeiter der CFMS sicher zu stellen.
- bei der Nutzung von Ressourcen der CFMS die Empfehlungen der DFG zur „Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ einzuhalten
vgl. http://www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/gwp/ - Wissenschaftliche Arbeiten (Publikationen, aber auch Bachelor-, Master- und Doktorarbeiten sowie damit vergleichbare Arbeiten), bei denen Ergebnisse mit Unterstützung der CFMS durch Beratung und/oder Gerätenutzung erzielt wurden, haben den Beitrag der CFMS angemessen zu würdigen.
- Die Beteiligung der CFMS ist bei Veröffentlichungen angemessen zu berücksichtigen - entweder in Form einer Ko-Autorenschaft bei substanziellem wissenschaftlichem Input oder im Acknowledgement
- Die angefallenen Kosten durch die Nutzung der CFMS zu begleichen.
Nutzungsregeln
- Bei eigenständiger Nutzung dürfen Änderungen an den Geräten (z.B. Wechseln von Chromatographiesäulen, etc.) ausschließlich in Absprache mit den Betreuern erfolgen.
- Es ist nicht erlaubt eigene Software auf den Gerätecomputern und Auswerterechnern zu installieren.
- Arbeitsplätze/Geräte sind nach Gebrauch entsprechend den Anweisungen zu hinterlassen.
- Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, haftet der Nutzer.
Nutzungsgebühren
Für die Nutzungsdauer der Massenspektrometer (plus Zubehör) gelten folgende Tarife abhängig von der Zugehörigkeit des Auftraggebers: (1) FB Medizin (2) Uni Marburg
Bei Selbstmessung:
25,- [€/h] (1) 35,- [€/h] (2)
bzw. bei Messungen als Serviceleistung durch die CFMS:
35,- [€/h] (1) 45,- [€/h] (2)
Ebenso können analytische Aufträge externer Einrichtungen bearbeitet werden. Dies erfordert eine eingehende Besprechung bezüglich des Umfangs, der Durchführbarkeit des Auftrags, inklusive ggf. erforderlicher Vorarbeiten sowie der anfallenden Kosten.
Dabei gibt es die Möglichkeit einen Kooperationsvertrag mit der Philipps-Universität Marburg abzuschließen, in dem u.a. auch alle rechtlichen Punkte geregelt werden. Alternativ hierzu können die Analysen auch als reine Serviceleistung durchgeführt werden. Die entstehenden Kosten müssen hierbei mittels Vollkostenkalkulation ermittelt und in Rechnung gestellt werden.
Für offene Fragen stehen ihnen die Mitarbeiter der CFMS gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.