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FAQ Erasmus

Ins Ausland (Outgoings)

Studierende der Humanbiologie

Bei Fragen zur Fächerwahl oder zu Anerkennungen wenden Sie sich an bei administrativen Fragen zu Ihrem Aufenthalt wenden Sie sich an

Wann kann ich mich wie bewerben?

Die Bewerbung findet immer im Dezember des Vorjahres für das darauffolgende akademische Jahr (Winter- und Sommersemester) statt. 

Welches Semester bietet sich am ehesten für einen Auslandsaufenthalt an?

Am Besten eignen sich das 7. und 8. Semester (Kohorte Gyn/Päd und Kohorte Kopf), da dort sehr viele Praktika am Patientenbett stattfinden und diese in der Regel gut anerkannt werden.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Planung, dass die Klausur in QB 4 Infektiologie/Immunologie für das 3. klin. Jahr nur im Sommersemester stattfindet.

Sollte ich mich während des Erasmus-Aufenthaltes beurlauben lassen?

Für Humanmediziner gilt: Nein, bitte lassen Sie sich nicht beurlauben! Der Grund dafür ist der, dass die Approbationsordnung vorsieht, dass Sie mindestens 6 Semester ordentlich (d.h. ohne Beurlaubungen) im klinischen Studienabschnitt eingeschrieben sein müssen, bevor Sie zum schriftlichen Examen zugelassen werden. Darüber hinaus erkennt das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) Studienleistungen, die in einem Urlaubssemester erbracht wurden, nicht an.

Welche Unterlagen müssen bei der Bewerbung eingereicht bzw. in Mobility Online (MO) hochgeladen werden?

Für die Bewerbung müssen Passfoto, Lebenslauf, Physikumszeugnis und Nachweis der Fremdsprachenkenntnisse sowie ein Motivationsschreiben eingereicht bzw. in MO hochgeladen werden.

Welches Sprachzertifikat muss ich einreichen?

Falls Sie schon ein Zertifikat besitzen, legen Sie es den ausgedruckten Unterlagen (in Kopie) bei. Für die Bewerbung am Fachbereich reicht auch eine Kopie des Abiturzeugnisses, in dem das jeweilige Sprachniveau vermerkt ist, aus. Die aufnehmenden Universitäten verlangen meist gegen Juni ein aktuelleres Zertifikat. Das erfahren Sie, falls Ihre Nominierung akzeptiert wurde. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, die jeweilige Landessprache bis dahin aufzufrischen, bzw. Grundkenntnisse der Länder, in denen in englisch gelehrt wird, einzuüben.

Was muss ich zu meinem Learning Agreement wissen?

Das Learning Agreement (LA) muss über Mobility Online erstellt werden. Gehen Sie in Ihrem Workflow auf "Learning Agreement: Kurse erfassen" und klicken Sie dort (beim ersten Mal) auf das leere Papierseitensymbol. Dann geben Sie alle relevanten Kursinformationen in die Maske ein und klicken abschließend auf "Neuanlage durchführen". Danach wiederholen Sie diesen Prozess für jeden Kurs, den Sie an Ihrer Gasthochschule belegen wollen. Erst wenn Sie alle (!) Kurse erfasst haben, gehen Sie in Ihrem Workflow auf "LA einreichen".

Wir werden Ihr LA nun im System prüfen und Sie per E-Mail über das Ergebnis informieren. Fast alle aufnehmenden Universitäten machen  beim digitalen Learning Agreement (dLA) mit.  Das heißt, das LA wird über MO an die Gastuniversität geschickt. Falls die aufnehmende Universität das LA nicht akzeptiert, melden Sie sich bitte und wir setzen es zurück, sodass Sie es korrigieren können.

Aus welchen Abschnitten besteht das Learning Agreement (Before/During/After)?

Learning Agreement before Mobility

In diesem Abschnitt werden alle Kurse erfasst, die Sie an Ihrer Gastuniversität belegen wollen (Table A) sowie deren Entsprechungen, die Sie sich für diese Kurse später anrechnen lassen wollen (Table B).

Learning Agreement during Mobility (Changes)

Oft werden Sie vor Ort noch Änderungen an Ihrem Learning Agreement durchführen müssen. Dies erledigen Sie im Abschnitt Learning Agreement during Mobility (Changes). Die Changes sind eigentlich spätestens zwei Wochen nach Semesterstart an der Gastuniversität einzureichen. Es kommt jedoch auch vor, dass auch später noch Änderungen notwendig werden.

Learning Agreement after Mobility

Sobald Sie wieder zu Hause sind und das Anerkennungsprozedere Ihrer Kurse durchlaufen haben, können Sie das Learning Agreement after Mobility erstellen. Hier wird eingetragen, welche Kurse Ihnen letztendlich hier in Marburg anerkannt wurden. Bitte reichen Sie dazu das Learning Agreement after Mobility und Ihren Anerkennungsbescheid vom HLfGP bei Frau Fett ein. Zusätzlich erhalten Sie von uns eine „Übersicht der anerkannten Leistungen“, die sie zusammen mit dem Learning Agreement after Mobility wieder auf MO hochladen müssen.

Wie viele ECTS-Punkte muss ich erreichen?

Die Gesamtzahl der ECTS Punkte sollte 30 pro Semester umfassen (Abweichungen von +/- 3 werden auch akzeptiert). Davon sollen 2/3 aus Kursen bestehen, die zu Ihrem Studiengang gehören, 1/3 kann auch aus fachfremden Bereichen (z.B. Sprachkurs) bestehen. Wichtig ist hier allerdings, dass auch die Gastuniversität der Erfassung von fachfremden Kursen zustimmt.

Wo finde ich die ECTS-Punkte?

Studierende der Humanbiologie finden ihre ECTS-Punkte direkt im Vorlesungsverzeichnis und in ihren Modulbeschreibungen.

Im Staatsexamensstudiengang Humanmedizin gibt es offiziell keine ECTS-Punkte. Bitte multiplizieren Sie hier die Anzahl der Semesterwochenstunden (siehe Vorlesungsverzeichnis oder Studienordnung) mit 2 (z.B. Augenheilkunde: 2 SWS = 4 ECTS).

(Das Vorlesungsverzeichnis der Philipps-Universität können Sie auf jeder Seite der Universität oben rechts über „Portale“ aufrufen.)

Was ist der Component Code?

Der Component Code ist die Veranstaltungsnummer entsprechend dem Vorlesungsverzeichnis der Heimat- bzw. Gastuniversität. 

Wer muss das Learning Agreement unterschreiben?

Immer alle drei Parteien:

Sie +  Koordinator Heimatuniversität + Koordinator Gastuniversität

Einzige Ausnahme: Das Learning Agreement after Mobility muss nicht nochmals von der Gastuniversität unterschrieben werden.

Wie reiche ich das Learning Agreement ein?

Das Learning Agreement wird komplett in Mobility Online bearbeitet. Lediglich bei den Universitäten, die noch nicht beim digitalen LA mitmachen, muss "per Hand" unterschrieben und dann ein Scan per Mail an die aufnehmende Universität geschickt werden.

Welche Kurse werden mir anerkannt?

Humanbiologie:

Hier empfiehlt sich eine vorherige Absprache mit Dr. Daniel Becker bzw. ihrem Prüfungsbüro.

Humanmedizin:

Die offizielle Anerkennung Ihrer im Ausland erbrachten Leistungsnachweise erfolgt über das HLfGP in Frankfurt. Dazu ist jedoch die Vorlage sogenannter „Äquivalenzbescheinigungen“, die Sie von dem jeweiligen Lehrverantwortlichen hier an der Philipps-Universität erhalten, notwendig. Für die Ausstellung einer Äquivalenzbescheinigung ist wichtig, dass die Veranstaltungen einander „in Art und Umfang ähnlich“ sein sollen. Das bedeutet: sowohl die Veranstaltungsform (praktischer Unterricht am Krankenbett/Seminar/Vorlesung) als auch die ungefähren Inhalte, der zeitliche Umfang und die Form der Abschlussprüfung sollten ähnlich sein.

Da sich sowohl unser Curriculum als auch die Curricula der Gastuniversitäten hin und wieder ändern, kann schlecht eine Prognose hinsichtlich einer Äquivalenzfeststellung gegeben werden. Im Zweifelsfall sollten Sie Informationen zur Lehrveranstaltung an der Gastuniversität zusammenzustellen, um den entsprechenden Lehrverantwortlichen um eine Voreinschätzung zu bitten.

Wichtig ist für Sie in jedem Falle eine gute Kenntnis der für Sie geltenden Prüfungsregelungen. Sie sollten wissen, welche Lehrveranstaltungen und Prüfungen  Sie bei uns ableisten müssen, um die Leistungsnachweise zu erlangen, die Sie entsprechend der Ärztlichen Approbationsordnung zur Meldung zum zweiten Staatsexamen dem HLfGP vorlegen müssen. Die Prüfungsregelungen sind in Anlage 5 der Studienordnung Humanmedizin in der jeweils gültigen Fassung hinterlegt: https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/recht/studprueo/04-staatsexamen

Ein Beispiel:

Hier in Marburg erhalten Sie im Fach Kinderheilkunde zwei Wochen Unterricht, in denen Sie sowohl den Unterricht am Krankenbett als auch ein Seminar durchlaufen. Mit diesem Unterricht können Sie zwei Scheine erlangen, die Sie zur Meldung zum zweiten Staatsexamen benötigen:

Blockpraktikumsnachweis Kinderheilkunde (Unterricht am Krankenbett + Praktische Prüfung)
Einzelleistungsnachweis Kinderheilkunde (Seminar+ Abschlussklausur)

Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur vollständigen- bzw. Teilanerkennung.

Wie kann ich meine Kurse nach dem Auslandsaufenthalt anrechnen lassen?

Humanmedizin:

Die Anerkennung von Leistungsnachweisen bezieht sich auf die Leistungsnachweise, wie sie in der Approbationsordnung (§ 27) aufgelistet sind. Jeder Medizinstudierende in Deutschland muss diese Leistungsnachweise bei der Anmeldung zum Staatsexamen vollständig erbracht haben. Es ist jedoch an jeder Universität im Bundesgebiet und erst recht im Ausland unterschiedlich geregelt, über welche Lehrveranstaltungen Sie zu diesen Leistungsnachweisen kommen. In den Prüfungsregelungen (Anlage 5 der Studienordnung) finden Sie eine Liste der zu erbringenden Leistungsnachweise und zu jedem Leistungsnachweis auch eine Tabelle, mit welchen Lehrveranstaltungen diese bei uns in Marburg abgedeckt werden. 
Überlegen Sie, welche Leistungsnachweise Sie sich anerkennen lassen könnten.

*** !!! HINWEIS !!! ***
Achten Sie darauf, dass Sie für die Zulassung zum M2 Examen fünf Blockpraktika (Frauenheilkunde, Kinderheilkunde, Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Chirurgie,) und zusätzlich auch noch fünf Einzelleistungsnachweise aus dem gleichen Fach absolvieren müssen. Im Falle der Allgemeinmedizin, Frauenheilkunde und Kinderheilkunde absolvieren Sie so jeweils zwei Leistungsnachweise aus der Approbationsordnung innerhalb eines Semesters/eines Blockes mit unterschiedlichen Veranstaltungsteilen. Bei einer Anerkennung aller Veranstaltungsteile müssten Sie damit jeweils zwei verschiedene Äquivalenzbescheinigungen erhalten. Eine für das "Blockpraktikum Allgemeinmedizin, Kinderheilkunde oder Frauenheilkunde" und eine für den Einzelleistungsnachweis mit dem Titel "Allgemeinmedizin", "Kinderheilkunde" oder "Frauenheilkunde"

Im Falle der Leistungsnachweise zur Inneren Medizin und zur Chirurgie liegen die entsprechenden Lehrveranstaltungen bei uns in unterschiedlichen Semestern (vgl. Leistungsnachweis Chirurgie = U-Kurs + Praktikum erstes klinisches Jahr, Blockpraktikum Chirurgie = Blockpraktikum + Seminar drittes klinischen Jahr).

Wenn Sie eine Übersicht haben, welche Leistungsnachweise Sie sich anrechnen lassen wollen, besteht das weitere Prozedere aus vier Schritten:

  1. Äquivalenzbescheinigung von den Lehrverantwortlichen
    Nehmen Sie per E-Mail Kontakt mit den entsprechenden Lehrverantwortlichen auf und senden diesen Ihr Transcript of Records sowie am besten einige inhaltlichen Informationen (z.B. aus dem Vorlesungsverzeichnis ihrer Gastuniversität - möglichst auf englisch) zu der Lehrveranstaltung, die Sie als äquivalent bewertet lassen wollen.
    Nun trifft der Lehrverantwortliche entweder die Entscheidung, Ihnen die im Ausland absolvierten Lehrveranstaltung und Prüfung(en) vollständig für einen Leistungsnachweis entsprechend der Approbationsordnung als äquivalent zu bescheinigen, oder er erkennt nur einzelne Veranstaltungen und oder Prüfungen an. Zum Unterschied Voll- vs Teilanerkennung schauen Sie sich bitte auf jeden Fall den entsprechenden FAQ-Eintrag an.
  2. Anerkennung beim HLfGP
    Wenn Ihnen eine Lehrveranstaltung als vollständig äquivalent zu einem Leistungsnachweis aus der Approbationsordnung bescheinigt wurde, müssen Sie die Äquivalenzbescheinigung beim HLfGP (zur Zeit bei Herrn Christian Mönig, ) zusammen mit einigen anderen Unterlagen für die letztendliche Anerkennung vorlegen.
    Was genau Sie vorlegen müssen, finden Sie auf dem Merkblatt "Anrechnung von Studienleistungen" des HLfGP. (Als originaler Leistungsnachweis aus dem Ausland gilt das Transcript of Records). Sie bekommen im Anschluss vom HLfGP einen offiziellen Anerkennungsbescheid ausgestellt. Dieser ist kostenpflichtig.
  3. Anerkennungsbescheid an unser Prüfungsbüro senden
    Bitte scannen Sie den Anerkennungsbescheid ein und senden ihn an unser Prüfungsbüro. Ihre Anerkennungen werden dann in Ihren Notenspiegel eingetragen. Bewahren Sie den Anerkennungsbescheid sorgfältig auf, da Sie ihn bei der Anmeldung zum Staatsexamen erneut beim HLfGP vorlegen müssen.
  4. Anerkennungsbescheid auf Mobility Online hochladen
    Bitte laden Sie abschließend den Anerkennungsbescheid unter dem Punkt "Übersicht der anerkannten Studienleistungen (Learning Agreement After Mobility bzw. Äquivalenzbescheinigung / Anerkennungsbogen Ihres Fachbereichs) hochgeladen" auf Mobility Online hoch. Sollten Ihnen keine Leistungen vom HLfGP anerkannt worden sein, wenden Sie sich bitte an Frau Sabine Fett. Von ihr erhalten Sie dann ein Ersatzdokument.

Humanbiologie

Sobald Sie wissen welche Veranstaltungen Sie an der Gastuniversität belegen möchten, sollten Sie sich im Prüfungsbüro (Dr. Daniel Becker) über mögliche Anerkennungen der Veranstaltungen beraten lassen. Anschließend klären Sie mit der/dem Modulverantwortlichen, in wieweit die im Ausland erbrachten Leistungen äquivalent sind. Nach Ihrem Auslandsaufenthalt legen Sie Ihr Transcript of Records im Prüfungsbüro vor.

Bin ich während meines Erasmus-Aufenthaltes versichert?

Mit dem ERASMUS-Stipendium wird keinerlei Versicherungsschutz übernommen. Die Stipendiaten müssen persönlich für die Dauer des Auslandsaufenthaltes für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Informieren Sie sich hierfür bei den Ihnen bekannten Versicherungen. Folgende Versicherungen sind zu empfehlen:

Krankenversicherung und Auslandskrankenzusatzversicherung mit Rücktransport
Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz
Unfallversicherung mit Auslandsschutz

 

Humanmedizin: Können mir auch Teile einer Lehrveranstaltung anerkannt werden? (Voll- vs. Teilanerkennung)

Vollständige Anerkennung: Der Studierende belegt zum Marburger Curriculum eines Faches äquivalente Veranstaltungen im Ausland. Wenn der Studierende die Teilnahme und die bestandene Prüfung an den im Ausland belegten Veranstaltungen nachweisen kann, so kann der Lehrverantwortliche in Marburg eine vollständige Äquivalenz für die Anerkennung beim HLfGP Frankfurt bescheinigen. Ein durch das HLfGP vollständig anerkannter Leistungsnachweis wird ins Zeugnis des Studierenden als "Auslandsleistung" ohne Note eingetragen. Sie müssen dazu den Anerkennungsbescheid in unserem Prüfungsbüro am Fachbereich (Frau Fett) per Mail als Scan einreichen.

Teilanerkennung: Der Lehrverantwortliche sieht nur Teile der im Ausland erbrachten Leistungen als äquivalent an oder Sie haben nicht an der Abschlussprüfung im Ausland teilgenommen oder diese nicht bestanden. Das bedeutet: Der Studierende muss in Marburg einzelne Veranstaltungen/Veranstaltungsteile und alle zum Leistungsnachweis gemäß Prüfungsregelungen zugehörigen Prüfung ablegen/nachholen. In diesem Fall erfolgt keine Anerkennung über das HLfGP, da der Studierende die Prüfungen in Marburg oder Fulda ablegt und so zeigt, dass die im Ausland gelehrten Inhalte erfolgreich gelernt wurden. Sie erhalten in diesem Fall eine Bescheinigung vom Lehrverantwortlichen, aus der hervorgeht, dass Ihnen Teile des Leistungsnachweises (die Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen (nicht Prüfungen) des Leistungsnachweises) als äquivalent bescheinigt werden. Stellen Sie zudem sicher, dass Sie für die noch fehlenden Kursteile/Prüfungen angemeldet werden. Für die Prüfung (Klausur) müssen Sie sich direkt über den Lehrverantwortlichen anmelden, für Lehrveranstaltungen zu den bekanntgegebenen Fristen über die Online-Formulare (über ILIAS und Marvin). Die Note aus der Prüfung/den Prüfungen wird durch die Lehrverantwortlichen, wie bei allen anderen Studierenden auch, an unser Prüfungsbüro gesendet. Aus dem Zeugnis geht nicht hervor, dass Teile zur Erlangung dieses Leistungsnachweises im Ausland absolviert wurden. Sollte sich die Gesamtnote zu einem Leistungsnachweis aus mehreren Teilnoten zusammensetzen, müssen alle Teilnoten auch hier in Marburg erbracht werden. Ein Beispiel: Die Approbationsordnung verlangt zur Anmeldung zum zweiten Staatsexamen den Schein „Psychiatrie“. Hier  erhalten Sie diesen Schein nach vollständiger Teilnahme an den Veranstaltungen und erfolgreichem Ablegen der Prüfungen der Erwachsenenpsychiatrie sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP). Letztere wird im Ausland meist nicht angeboten. Die Gesamtnote des Scheins Psychiatrie setzt sich hier aus der Teilklausur Erwachsenenpsychiatrie und der Teilklausur KJP zusammen. Zudem müssen Sie die mündlich-praktische Prüfung der Kopf-Kohorte erfolgreich abgelegt haben. Da wir keine Teilanerkennungen an das HLfGP melden können, müssten Sie, wenn Sie Erwachsenenpsychiatrie im Ausland gemacht haben, hier noch die Veranstaltungsteile der KJP absolvieren und alle drei genannten Teilprüfungen ablegen.