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Tätigkeit als studentische Hilfskraft

Der Fachbereich Medizin sucht jeweils zum Sommersemester bzw. zum Wintersemester studentische Hilfskräfte zur Mitarbeit in Lehrveranstaltungen.

Eine Übersicht der Lehrveranstaltungen, in denen studentische Hilfskräfte beschäftigt werden, finden Sie hier (Nur aus dem Intranet der Universität bzw. durch Einsatz des VPN-Client erreichbar!).

Beachten Sie das Ablaufschema zum Einstellungsverfahren, um Schritt für Schritt zu sehen, wie Ihre Einstellung erfolgen kann.

Allgemeine Hinweise über die Beschäftigungsverhältnisse von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften finden Sie im Leitfaden für das Beschäftigungsverhältnis als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft. Zusätzlich finden Sie hier die Leitlinien für die befristete Beschäftigung von Mitarbeitern der Philipps-Universität (Befristungsrichtlinien).
 

 Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  1. SHK-Erfassungsdatei
  2. Kurzpersonalbogen (bitte mit Rechtsklick herunterladen)
  3. Sozialversicherungsbogen (die Soz.Vers.-Nummer erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse, bei privat Krankenkassenversicherten holt die Personalabteilung eine Soz.Vers.-Nummer für Sie ein)
  4. aktuelle Studienbescheinigung
  5. Selbstauskunft für das elektronische Abrufverfahren der Lohnsteuermerkmale (ELStAM)
  6. Zeugnis des ersten Staatsexamens bzw. des Bachelorabschlusses in Humanbiologie
  7. Studenten mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Aufenthaltsgenehmigung und Kopie d. Passersatzpapiere
  8. Ärztliches Attest zum Nachweis eines ausreichenden Immunschutzes

Studierende, die ein Bachelorstudium abgeschlossen haben oder diesen gleichgestellte Studierende (d.h. >= 7. Fachsemester + Zwischenprüfung) erhalten eine höhere Vergütung. Dazu muss einmal der Abschluss durch eine Zeugniskopie nachgewiesen werden.

(Stundensätze: 13,46 € ohne Bachelorabschluss, 14,54 € mit Bachelorabschluss bzw. 3. Semester nach Zwischenprüfung)

Zu beachten ist: Sie erhalten nur EINEN Arbeitsvertrag, unabhängig davon, in wie vielen Veranstaltungen Sie mitarbeiten. Außerdem darf die Beschäftigung als Semesterhilfskraft die Anzahl von 82 Stunden im Monat nicht überschreiten

Wichtig:
Wenn das Arbeitsverhältnis begonnen wurde, besteht die Plicht, dass die geringfügig beschäftigte Person die Arbeitszeit aufzeichnen muss. Hierfür soll ausschließlich die Excelübersicht verwendet werden und nach Abschluss des Monats der/dem Vorgesetzten (mit Unterschrift der Antragstellerin bzw. des Antragsstellers) vorgelegt werden. 

Sendet Stundendokumentationen von allen stud. HK (Dokumentationspflicht ab 1. Januar 2015) an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/-in

 a) Institute: Frau George/Frau Hannig im Maris (Dr. Reinfried Pohl, Zentrum, Conradistraße 7 -9, 35043 Marburg)

Workshops zur hochschuldidaktischen Weiterbildung von Tutorinnen und Tutoren finden Sie unter folgendem Link: https://www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/verwaltung/dezernat3/dez3b/hochschuldidaktik/workshops-fit-programm