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Promotion
Der Fachbereich bietet für Naturwissenschaftler die Promotion zum Dr. rer. nat. an. Hier muss die naturwissenschaftliche Fragestellung im Vordergrund stehen.
Für Promotionsvorhaben, deren Schwerpunkt in der Patientenrekrutierung sowie Erhebung und Auswertung von Patientendaten liegt, kann eine Promotion zum Dr. rer. med. (Medizinwissenschaften) durchgeführt werden. Auf der Promotionshomepage finden Sie hierzu weitere Informationen.
Fast track: Promotionsmöglichkeit nach 8-semestrigem Studium s. § 5 Abs. 3 der Promotionsordnung der Naturwissenschaften.
Die Promotionsordnung für Naturwissenschaften sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Promotion ohne Masterabschluss vor.
Bewerberinnen und Bewerber, die zwei Semester (60 Credits) eines mathematisch-naturwissenschaftlichen Masterstudiengangs oder zwei Semester Hauptstudium eines pharmazeutischen oder medizinischen Studiengangs absolviert haben, können zugelassen werden, sofern in den Modulen des vorangegangenen Bachelorstudiengangs und des Masterstudiengangs oder der pharmazeutischen und medizinischen Studiengänge ein nach ECTS gewichteter Notendurchschnitt von 1,5 oder besser erreicht wurde.
Dies entspricht in der Regel der ECTS Note A (Grade A). Im Übrigen wird das Verfahren der Eignungsfeststellung gemäß Abs 2 lit. c) von den jeweiligen Fachbereichen in Ausführungsbestimmungen für die Fachgebiete, in denen diese Möglichkeit besteht, geregelt.
Bei Vorliegen einer entsprechenden Abschlussnote wird auf Antrag ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt. Der Antrag erfolgt formlos und wird im Promotionsbüro eingereicht.