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Anmeldung zum PJ für Studierende der Philipps-Universität Marburg

Anmeldung zum Praktischen Jahr: Frühjahrsturnus 2025

Achtung: Nachfolgende Informationen gelten nur für Studierende, die zum Bewerbungszeitpunkt an der Philipps-Universität Marburg immatrikuliert sind

  Tertialdaten: 

1. Tertial: 19.05.2025 - 07.09.2025
2. Tertial: 08.09.2025 - 28.12.2025
3. Tertial: 29.12.2025 - 19.04.2026

Ausbildungsplatzangebot am Universitätsklinikum Marburg und den Lehrkrankenhäusern der Philipps-Universität
Achtung: Die jeweils zweite Zahl gibt die für jedes Tertial des Frühjahrsturnus 2025 zur Verfügung stehende Anzahl der Ausbildungsplätze an

Zeitplan PJ-Anmeldung und Einstieg in das Praktische Jahr Frühjahrsturnus 2025 - hier

PJ Informationsveranstaltung: Donnerstag, 17.10.2024, 11:30-12:45 Uhr, online synchron über folgenden Link

Die Anmeldung zum PJ an der Philipps-Universität erfolgt über das PJ-Portal

Anleitung Buchung PJ-Portal

Zeitraum Registrierung im PJ Portal: 21.10.2024 - 27.10.2024

Ausschlussfrist für die Registrierung: 27.10.2024; Anmeldungen, die nach diesem Termin im PJ-Portal eingehen, können für den Frühjahrsturnus 2025 nicht mehr berücksichtigt (validiert) werden!

Es müssen sich ALLE Studierende über das PJ-Portal zum PJ anmelden, auch, wenn sie das gesamte PJ im Ausland oder an einer oder mehreren externen Universitäten im Bundesgebiet absolvieren möchten und selbst dann, wenn sie eine Umimmatrikulation zum PJ planen und folglich auch die M3-Prüfung nicht in Marburg ablegen werden.

Eines der drei Tertial darf gesplittet absolviert werden, wobei eine Hälfte im Ausland, die andere im Zuständigkeitsbereich der Uni Marburg (UKGM oder Lehrkrankenhäuser der Uni Marburg) abgeleistet werden muss.

Achtung: Es sind nur Anträge von Studierenden zulässig, die an der Philipps-Universität eingeschrieben sind und mindestens sechs Semester Humanmedizin nach bestandenem Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (Physikum) studieren/studiert haben; außerdem die schriftliche Staatsprüfung (M2) vor dem PJ ablegen werden.

Wichtig: Nach der Registrierungsphase eingehende Anmeldungen im PJ-Portal finden keine Berücksichtigung und werden nicht validiert!

Härtefallanträge sind tertialbezogen im PJ-Portal zu stellen und nachfolgend mit den erforderlichen Nachweisen bis spätestens zum 27.10.2024 bei Frau Dr. Busch/Frau Petri im Studiendekanat einzureichen. Später eingehende Anträge finden keine Berücksichtigung! Das Antragsformular für Doktorarbeiten finden Sie hier, alle anderen Härtefallanträge sind formlos zu stellen und mit entsprechenden Belegen zu versehen. Der Härtefallantrag für Doktorarbeiten findet nur Berücksichtigung, wenn die/der Studierende die Annahme als Doktorand beantragt hat und diese vom Promotionsausschuss des Fachbereichs bewilligt wurde. Anträge wegen Kindererziehung sind mit Geburtsurkunde des Kindes und aktueller Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes zu versehen aus der hervorgeht, dass Antragssteller*in und Kind an gleicher Adresse gemeldet sind.

Die Zuweisung der PJ-Ausbildungsplätze erfolgt unter Vorbehalt aller nach § 10 der ÄAppO zur Meldung zum zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erforderlichen Nachweise. Die endgültige Zuweisung der Ausbildungsplätze erfolgt mit dem Bestehen der schriftliche Staatsprüfung (M2). Die Studienleistungen, sofern elektronisch im Prüfungsbüro des Studiendekanats erfasst, werden am Ende des WiSe 2024/2025 elektronisch an das HLfGP Hessen weitergeleitet.
 
Damit auch die Leistungsdaten von Studierenden, die im Frühjahr 2025 nur die M2-Prüfung ablegen, nicht aber ab Mai 2025 ins PJ gehen möchten, vom Studiendekanat an das HLfGP übermittelt werden können, bitten wir solche Studierende, eine entsprechende Mail bis zum 27.10.2024 an Frau Petri (sandra.petri@uni-marburg.de) zu richten.

Die Anmeldung zur Staatsprüfung (M2) muss elektronisch bis spätestens 10.01.2025 über folgende Seite erfolgen: Online-Anmeldung Staatsexamen

Achtung: Während der Ausbildung im PJ müssen alle Studierenden bei der Philipps-Universität eingeschrieben sein (bei PJ-Tertialen im Ausland gilt: Zweiteinschreibung bei ausländischer Uni bzw. Statusbescheinigung für die Anerkennung durch HLfGP).

Die Einschreibung bei der Universität nach erfolgreich absolviertem PJ für den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist nicht nötig! Aber Achtung: In dem Semester, in dem Studierende noch an der PJ-Ausbildung teilnehmen, ist die Immatrikulation unabdingbar (Immatrikulation über drei PJ-Semester)

Hinweise zum PJ im Ausland:
Wenn Sie einen Teil oder Ihr gesamtes PJ im Ausland absolvieren möchten, so sind die Hinweise des HLfGP zum PJ im Ausland unbedingt zu berücksichtigen.
Dazu gehört u.a. dass nur max. 1 Tertial gesplittet werden kann!

Seit 2013 können Studierende Tertiale auch an anderen Uniklinika oder Lehrkrankenhäusern der Universitäten der Bundesrepublik absolvieren. Voraussetzung dafür ist die Zulassung zu Tertialen bei diesen Universitäten. Der Anmeldezeitraum wurde national einheitlich auf den 06.01.2025 bis 10.01.2025 festgelegt. Die Anmeldung erfolgt bei den jeweiligen Fakultäten (von denen nicht alle das PJ-Portal nutzen!)