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Informationen zu Prüfungen und dem Staatsexamen
Hinweise zum Ablauf von Prüfungen
Grundsätzlich haben Sie für curriculare Prüfungen im vorklinischen Studienabschnitt vier Prüfungsmöglichkeiten (= Erstprüfung + 3 Wiederholungsmöglichkeiten). Details entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung sowie den jeweiligen Praktikumsordnungen.
Die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung löst i.d.R. die verpflichtende Anmeldung zur Erstprüfung aus. Bitte beachten Sie auch das Kapitel zur Attestregelung.
Bitte beachten Sie weiter, dass eine Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung in der Anatomie nur zu bestimmten Terminen möglich ist.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ablaufschema zu den Anmeldeverfahren bei Erst- und Wiederholungsprüfung
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Prüfungsanmeldung und Leistungsübersicht einsehen
Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen ist nur innerhalb der im Prüfungsplan hinterlegten Anmeldefristen über Marvin möglich!
Zur Prüfungsanmeldung beachten Sie bitte das in der Linksammlung aufgeführte Handbuch Prüfungsanmeldung oder die Marvin Anleitungen im ILIAS Kurs. Beachten Sie bitte, dass Sie an den Prüfungen selbst einen Rahmenzeitraum finden werden. Dieser gibt lediglich den gesamten Anmeldezeitraum wieder, nicht jedoch die konkrete Anmeldefrist der jeweiligen Prüfung. Sie können Ihre aktuelle Leistungsübersicht jederzeit über Marvin einsehen. Möchten Sie einen offiziellen vollständigen Leistungsnachweis oder ein Transcript of Records, wenden Sie sich bitte an unser Prüfungsbüro.
Die von den jeweiligen Universitäten z.B. im Rahmen einer Immatrikulation benötigte Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie auf Ihrem vollständigen Leistungsnachweis.
Für die Prüfungsanmeldung benötigen Sie für die Zwei-Faktor-Authentisierung einen Token. Informationen darüber erhalten Sie HIER. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Token an das Helpdesk des HRZ (helpdesk@hrz.uni-marburg.de).
Den Prüfungsplan mit den Anmeldefristen finden Sie auf der Seite zum aktuellen Semester.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Attestregelung
Wurde eine Lehrveranstaltung verpflichtend angemeldet und erfolgreich absolviert, erfolgt eine Pflichtanmeldung zur Erstprüfung. Sollten Sie einen Rücktritt von einer Erstprüfung einreichen wollen, dann benötigt das Institut, bei dem Sie die erste Prüfung verpassen, eine schriftliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung im Original (keine digitale Version!). Sollten weitere Institute betroffen sein, sind die entsprechenden Ansprechpersonen von Ihnen darüber zu unterrichten, hier ist eine digitale Einreichung (Mail mit Scan der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) mit Hinweis, wo das Original hingeschickt wurde, möglich.
Folgende Angaben sind bei Ihrer Mailkommunikation mit den Dozenten wichtig:
Name und Vorname, Matrikelnummer, Angabe des Fachsemesters, Angabe der Prüfung, eindeutige Bezeichnung des Dateinamens des Scans der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung.
Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens drei Tage nach Prüfungsdatum schriftlich im Original eingegangen sein.
Sollten Sie die Erstprüfung nicht bestanden haben und sich für eine Wiederholungsprüfung (!) angemeldet haben, dann ist in diesem Falle ein Rücktritt von der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ohne Vorlage einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung möglich.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsbüro des FB20 oder an die/den Referentin/Referenten des vorklinischen Studienabschnitts.
Hier finden Sie die Attestverantwortlichen der jeweiligen Institute
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Urlaubssemester
Ein Urlaubssemester muss über das Studierendensekretariat (Biegenstraße) beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass während einer Beurlaubung keine Prüfungen im Studiengang Humanmedizin abgelegt (Ausnahme sind Wiederholungsprüfungen) und keine Lehrveranstaltungen besucht werden können.
Nähere Hinweise hierzu finden Sie in der hessischen Immatrikulationsverordnung.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Zeitplan zu den Prüfungsterminen
Bitte beachten Sie, dass der Zeitplan zu den Prüfungen lediglich eine Orientierungshilfe darstellt! Es handelt sich nicht um eine verbindliche Aussage zu den jeweiligen Prüfungsterminen. Diese entnehmen Sie bitte immer den aktuellen Prüfungsplänen bzw. den Informationen der Institute.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Anmeldung zum Physikum (1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, M1)
Bitte beachten Sie den Link zu den Ansprechpartnern und den Merkblättern des Landesprüfungsamtes in der Linksammlung auf dieser Seite.
Zusätzlich hat Frau Schlotthauer (HLfGP) die wichtigsten Informationen zur Anmeldung (Stand: 24.04.2023) noch einmal in diesem Merkblatt (PDF) zusammengefasst.
Hinweise zum Vorgehen zur Anerkennung von (inländischen) Studien- und Prüfungsleistungen
Wurden bereits Leistungen aus einem nahverwandten Studiengang erfolgreich absolviert, kann eine Anerkennung möglich sein. Hierzu muss die "Gesamtscheinanerkennung" (=Zuständigkeit Landesprüfungsamt, siehe Link unten) von der "Teilanerkennung" (=Zuständigkeit Universität) unterschieden werden. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit einer Leistung erfolgt anhand von Äquivalenzbescheinigungen, die die jeweiligen Dozenten/Lehrverantwortlichen ausstellen.
Im Falle einer Teilanerkennung müssen Sie der/dem Referentin/Referenten des vorklinischen Studienabschnittes diese Äquivalenzbescheinigungen vorlegen, im Falle einer Gesamtscheinanerkennung übermitteln Sie die Äquivalenzbescheinigungen entsprechend der Vorgaben zur Anerkennung an das Landesprüfungsamt.
Die Anerkennungsprozesse sollen vor Vorlesungsbeginn eines jeden Semesters abgeschlossen sein.