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Informationen für Teilstudienplatzinhaber
Bei einem Teilstudienplatz handelt es sich um eine Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Marburg, die auf den vorklinischen Studienabschnitt beschränkt ist. Die Zulassungszahlen des jeweiligen Semesters finden Sie in der Zulassungszahlenverordnung des Landes Hessen. Studierende, die als Teilstudienplatzinhaber am FB20 im Studiengang Humanmedizin eingeschrieben sind, sollten sich über alle zur Verfügung stehenden Wege auf einen Vollstudienplatz bewerben:
Bewerbung über hochschulstart.de (Stiftung für Hochschulzulassung)
Alle benötigten Informationen erhalten Sie über die Webseite hochschulstart.de (Stiftung für Hochschulzulassung).
Wenn Sie sich über die Zulassungsbedingungen der Universität Marburg in der Quote ZEQ bzw. AdH informieren möchten, kann Ihnen diese Übersichtsseite weiterhelfen. Die entsprechenden Auswahlsatzungen finden Sie in den Amtlichen Mitteilungen des entsprechenden Jahrgangs (2021 bzw. 2022).
Interne Bewerbung an der Universität Marburg
Ihre Bewerbung erfolgt im Rahmen der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester über das Bewerberportal MARVIN. Sie können im Verlauf der Bewerbung angeben, dass es sich bei Ihrer Bewerbung um eine Umwandlung eines Teil- in einen Vollstudienplatz handelt.
Weitere Informationen zum Verfahren der Bewerbung auf ein höheres Fachsemester erhalten Sie über die entsprechende Webseite der Universität.
Bei einer Bewerbung auf ein zulassungsbeschränktes höheres Fachsemester, endet die Bewerbungsfrist für ein Sommersemester am 15. Januar und für ein Wintersemester am 15. Juli. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist (Posteingang) muss der Bewerbungsantrag vollständig und unterschrieben bei der Philipps-Universität eingegangen sein.