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Sommersemester 2024

Für die Bereitstellung/Durchführung digitaler Inhalte werden neben Videokonferenzplattformen (v.a. BigBlueButton, siehe HRZ-Infoseite zu den Webkonferenzen) auch die Lernplattformen ILIAS und kmed verwendet (siehe HRZ-Infoseite zu den Campus- und Verwaltungsanwendungen). Zugang zu diesen Systemen erhalten Sie mithilfe Ihres Studierendenaccounts.

Weitere Informationen und den Ablauf der OE-Woche für Neustudierende finden Sie auf der Seite der Fachschaft Zahnmedizin.

Informationen zur Übergangsregelung (neue Studienordnung)

Bitte beachten Sie für Ihre Planung die Übergangsregelungen gemäß ZApprO 7.6.2023 I Nr. 148, sowie die entsprechenden Vorgaben aus der Studienordnung 2023.

Die Übergangsbestimmungen sind wie folgt geregelt:

(3) Studierende nach Abs. 2, die bis zum 10 Februar 2025 nicht für die zahnärztliche Vorprüfung zugelassen sind, werden zum Sommersemester 2025 von Amts wegen in diese Studienordnung überführt.

(4) Studierende nach Abs. 2, die bis zum 30. März 2028 nicht für die zahnärztliche Prüfung zugelassen sind, werden zum Sommersemester 2028.von Amts wegen in diese Studienordnung überführt.

(5) Studierende, die in höhere Semester eingestuft werden, werden wie die im höheren Semester bereits zugelassenen Studierenden behandelt.