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Sommersemester 2025

Das Sommersemester wird in Präsenz geplant. Für die Bereitstellung/Durchführung digitaler Inhalte wird neben Videokonferenzplattformen (v.a. BigBlueButton, siehe HRZ-Infoseite zu den Webkonferenzen) auch die Lernplattform ILIAS verwendet (siehe HRZ-Infoseite zur Digitalen Lernumgebung). Zugang zu diesen Systemen erhalten Sie über Ihren Studierendenaccount. Bei Problemen mit dem Zugang melden Sie sich bitte umgehend bei uns.

Informationen zur Übergangsregelung (neue Studienordnung)

Bitte beachten Sie für Ihre Planung die Übergangsregelungen gemäß ZApprO 7.6.2023 I Nr. 148, sowie die entsprechenden Vorgaben aus der Studienordnung 2023.
Die Übergangsbestimmungen sind wie folgt geregelt:

(3) Studierende nach Abs. 2, die bis zum 10. Februar 2025 nicht für die zahnärztliche Vorprüfung zugelassen sind, werden zum Sommersemester 2025 von Amts wegen in diese Studienordnung überführt.

(4) Studierende nach Abs. 2, die bis zum 30. März 2028 nicht für die zahnärztliche Prüfung zugelassen sind, werden zum Sommersemester 2028 von Amts wegen in diese Studienordnung überführt.

(5) Studierende, die in höhere Semester eingestuft werden, werden wie die im höheren Semester bereits zugelassenen Studierenden behandelt.