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Informationen zu Prüfungen und dem Staatsexamen

Hinweise zum Ablauf von Prüfungen

Grundsätzlich haben Sie für curriculare Prüfungen im vorklinischen Studienabschnitt vier Prüfungsmöglichkeiten (= Erstprüfung + 3 Wiederholungsmöglichkeiten). Details entnehmen Sie bitte der Studien- und Prüfungsordnung sowie den jeweiligen Praktikumsordnungen.

Die Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung löst i.d.R. die verpflichtende Anmeldung zur Erstprüfung aus. Bitte beachten Sie auch das Kapitel zur Attestregelung.

Bitte beachten Sie weiter, dass eine Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung in der Anatomie nur zu bestimmten Terminen möglich ist.

  • Ablaufschema zu den Anmeldeverfahren bei Erst- und Wiederholungsprüfungen

  • Prüfungsanmeldung

    Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen ist nur innerhalb der im Prüfungsplan hinterlegten Anmeldefristen über Marvin möglich!

    Zur Prüfungsanmeldung beachten Sie bitte das in der untenstehenden Linksammlung aufgeführte Handbuch zur Prüfungsanmeldung oder die Marvin Anleitungen im ILIAS Kurs.
    Die Anmeldung zu Wiederholungsprüfungen muss über Marvin innerhalb der im Prüfungsplan hinterlegten Anmeldefristen geschehen. Beachten Sie bitte, dass Sie an den Prüfungen selbst einen Rahmenzeitraum finden werden. Dieser gibt lediglich den gesamten Anmeldezeitraum wieder, nicht jedoch die konkrete Anmeldefrist der jeweiligen Prüfung.

    Für die Prüfungsanmeldung benötigen Sie für die Zwei-Faktor-Authentisierung einen Token. Informationen darüber erhalten Sie HIER. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu Ihrem Token an das Helpdesk des HRZ (helpdesk@hrz.uni-marburg.de)

    Den Prüfungsplan mit den Anmeldefristen finden Sie auf der Seite zum aktuellen Semester.

  • Attestregelung

    Wenn Sie an einer Lehrveranstaltung teilgenommen haben, erfolgt eine Pflichtanmeldung zur Erstprüfung. Sollten Sie einen Rücktritt von einer Erstprüfung einreichen wollen, dann benötigt das Institut, bei dem Sie die erste Prüfung verpassen, eine schriftliche Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung im Original (keine digitale Version!). Sollten weitere Institute betroffen sein, sind die entsprechenden Ansprechpersonen von Ihnen darüber zu unterrichten, hier ist eine digitale Einreichung (Mail mit Scan der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung) mit Hinweis, wo das Original hingeschickt wurde, möglich. 

    Folgende Angaben sind bei Ihrer Mailkommunikation mit den Dozenten wichtig:

    Name und Vorname, Matrikelnummer, Angabe des Fachsemesters, Angabe der Prüfung, eindeutige Bezeichnung des Dateinamens des Scans der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung.

    Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss spätestens drei Tage nach Prüfungsdatum schriftlich im Original eingegangen sein.

    Sollten Sie die Erstprüfung nicht bestanden haben und sich für eine Wiederholungsprüfung (!) angemeldet haben, dann ist in diesem Falle ein Rücktritt von der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ohne Vorlage einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung möglich.

    Hier finden Sie die Attestverantwortlichen der jeweiligen Institute

    Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an .

  • Urlaubssemester

    Ein Urlaubssemester muss über das Studierendensekretariat (Biegenstraße) beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Bitte beachten Sie, dass während einer Beurlaubung keine Prüfungen im Studiengang Zahnmedizin abgelegt (Ausnahme sind Wiederholungsprüfungen) und keine Lehrveranstaltungen besucht werden können.

    Nähere Hinweise hierzu finden Sie in der hessischen Immatrikulationsverordnung.

Linksammlung