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Häufige Fragen (FAQ) zum Praktikum in den vom Institut für Erziehungswissenschaft angebotenen Studiengänge
Können frühere Praktika (vor dem Studium/aus meiner Ausbildung) anerkannt werden?
Im Hauptfachbachelor und Kombinationsbachelor können vorherige Praktika und pädagogische Tätigkeiten (z.B. FSJ/BFD) nicht anerkannt werden. Ausnahmeregelungen gibt es nur für pädagogische Berufsausbildungen, z.B. Erzieher*in, mit anschließender beruflicher Tätigkeit. Dies kann unter bestimmten Bedingungen anerkannt werden. Bitte informieren Sie sich bei den Praktikumsbeauftragten.
Im M.A. können keine vorherigen Praktika/ praktische Tätigkeiten anerkannt werden.Ich finde keine Praktikumsstelle, was kann ich machen?
Zunächst kann Ihnen ein Blick in die Praktikumsbörse online oder ins Praktikumsarchiv bei der Suche nach weiteren Institutionen helfen. Ebenfalls ist es sinnvoll, verschiedene Strategien der Kontaktaufnahme zu verwenden: Telefon, E-Mail, ehemalige Studierende ansprechen, Initiativ-Bewerbung schicken etc.
Wenn Sie keinen Praktikumsplatz finden: Bitte nehmen Sie Kontakt mit den Praktikumsbeauftragten auf. Diese helfen Ihnen gerne weiter!
Muss ich mein Praktikum vorher anmelden?
Im Hauptfachbachelor und Kombinationsbachelor müssen Praktika vor Beginn bei den Praktikumsbeauftragten mit dem "Meldebogen" angemeldet und bewilligt werden. Bitte beachten Sie, dass unangemeldete Praktika nicht anerkannt werden können, auch ist eine rückwirkende Anmeldung nicht möglich.
Im M.A. füllen Sie bitte das Meldeformular aus und kommen damit in die Sprechstunde der Praktikumsbeauftragten. Das Praktikum muss spätestens in der ersten Sitzung des Seminars „Praktikumsvorbereitung“ angemeldet werden, sonst ist ein Besuch des Seminars nicht möglich!
Nur für Hauptfachbachelor: Auf Marvin muss das Praktikum (Studienleistung 2 „Praktikum“) ebenfalls angemeldet werden. Bitte melden Sie es aber erst in dem Semester auf Marvin an, in dem Sie an der Praktikumsnachbereitung teilnehmen.Kann ich mein Praktikum auch auf zwei verschiedene Institutionen aufsplitten?
Im Hauptfachbachelor ist es möglich, das Praktikum auf zwei verschiedene Institutionen aufzuteilen. Bitte beachten Sie, dass es schwierig werden kann, einen Praktikumsplatz zu finden, falls Sie nur sehr wenige Praktikumsstunden in einer Institution absolvieren möchten.
Im M.A. und Kombinationsbachelor ist es nicht möglich das Praktikum auf zwei Institutionen aufzuteilen!Wird die Institution, in der ich Praktikum machen will, auch wirklich als Praktikumsstelle genehmigt?
Bitte beachten Sie hierzu die Kriterien für Praktikumsplätze (siehe Internetseiten Hauptfachbachelor, Kombinationsbachelor und M.A.). Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihre Praktikumsstelle anerkannt werden kann, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit Ihren Praktikumsbeauftragten auf.
Mein Praktikum läuft katastrophal, was kann ich machen?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihren Praktikumsbeauftragten auf! Diese beraten Sie bei Problemen im Praktikum.
Kann ich schon während dem (Pro-)Seminar "Praktikumsvorbereitung" mit dem Praktikum beginnen? (Hauptfachbachelor und M.A.)
Im B.A. können Studierende, die am Proseminar "Praktikumsvorbereitung" teilnehmen, bereits studienbegleitend das Praktikum beginnen. Mindestens zwei Drittel der Praktikumsstunden müssen nach dem Ende des „Praktikumsvorbereitung“ absolviert werden.
Im M.A. können maximal 80 Stunden (2 Wochen) des Praktikums vor bzw. parallel mit dem Seminar "Praktikumsvorbereitung" abgeleistet werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Bearbeitung des Forschungsprojekts im zweiten Teil des Praktikums (also nach dem Seminar "Praktikumsvorbereitung") stattfindet!
Kann ich während der Praktikums bereits das (Pro-) Seminar "Praktikumsnachbereitung" besuchen? (Hauptfachbachelor und M.A.)
Im B.A. muss das Praktikum komplett abgeschlossen sein, bevor das Proseminar "Praktikumsnachbereitung" belegt werden kann. Die Praktikumsnachbereitung wird in jedem Semester angeboten.
Im M.A. können Sie nach der Ableistung von mindestens 160 Stunden mit dem Seminar "Praktikumsnachbereitung" beginnen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sich die Bearbeitung des Forschungsprojekts in einem fortgeschrittenen Stadium befindet.
Muss ich mich zu den (Pro-)Seminaren vorher anmelden?
Im B.A. müssen Sie sich über Marvin zu den Proseminaren anmelden.
Im M.A. müssen Sie sich über Marvin zu den Seminaren anmelden.
Kann ich mein Praktikum auch im Ausland machen?
Ja, das ist prinzipiell möglich. Um die Anerkennungsmöglichkeit eines Auslandspraktikums abzuklären, müssen Sie die Kriterien für Praktikumsplätze im Hauptfachbachelor/ Kombinationsbachelor / MA beachten. Außerdem müssen Sie bei der Praktikumsanmeldung detaillierte Angaben machen zu:
- den eigenen Praktikumstätigkeiten während des Praktikums,
- dem pädagogischen Konzept der Einrichtung,
- den dort beschäftigte Berufsgruppen,
- den gesellschaftlichen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der Einrichtung,
- Anprechpartner*in (Betreuung und Anleitung im Praktikum).Ausschlaggebend für die Anmeldung und Anerkennung eines Auslandspraktikums ist, dass die Praktikumsbeauftragten ihr Praktikum und den anschließenden Praktikumsbericht einschätzen und bewerten können müssen. Im M.A. ist es wichtig, dass Sie im Ausland ebenfalls ein kleines Praxis-Forschungsprojekt umsetzen können.
Studierende, die sich für ein Praktikum im Ausland interessieren, finden hier eine kommentierte Zusammenstellung von nützlichen Internet-Links. Zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten für Praktika im Ausland beachten Sie bitte die Internetseiten Studium International.
Wie lang ist das Pflichtpraktikum?
Hauptfachbachelor: Das Pflichtpraktikum umfasst 300 Stunden (10 LP).
Kombinationsbachelor: Das Pflichtpraktikum umfasst 150 Stunden.
M.A.: Das Pflichtpraktikum umfasst 300 Stunden (10 LP).
Die Pflichtpraktika der Studiengänge können als Block- oder Langzeitpraktikum absolviert werden. Es ist ebenfalls möglich, das Praktikum auf freiwilliger Basis zu verlängern.