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Gremien des Fachbereichs Erziehungswissenschaften
I.) Der Fachbereichsrat
Zentrales Gremium auf Fachbereichsebene ist der Fachbereichsrat. Ihm gehören 13 stimmberechtigte Mitglieder an (7 Prof*innen, 3 Studierende, 2 wiss. Mitglieder, 1 techn.-administr. Mitglied). Der Dekan hat den Vorsitz des Fachbereichsrats inne; die Fachbereichsfrauenbeauftragte und der Dekan gehören dem FBR mit beratender Stimme an.
Die Aufgaben und Kompetenzen des Fachbereichsrats werden unter anderem in der Fachbereichsordnung des FB21 definiert. Allgemein berät der Fachbereichsrat in hochschulöffentlicher Sitzung dreimal im Halbjahr alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des Fachbereichs. Darüber hinaus ist er zuständig für:
- Erlass der Prüfungsordnungen und der Fachbereichsordnung,
- Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen,
- Abstimmung der Forschungsvorhaben,
- Vorschläge für die Entwicklungsplanung,
- Stellungnahme zu den Zielvereinbarungen nach § 7 Abs. 3 HHG,
- Entscheidung über den Berufungsvorschlag der Berufungskommmission,
- Entscheidungen nach § 25 HHG, Vorschläge nach § 26 HHG und § 72 Abs. 1 HHG, sowie Beauftragungen nach § 32 Abs. 4 HHG,
- Vorschläge über die Einrichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen und Instituten,
- Entscheidung über die Einrichtung und Aufhebung von Arbeitsgruppen,
- Regelung der Benutzung der Fachbereichseinrichtungen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung
II.) Ausschüsse und Kommissionen des Fachbereichs
Darüber hinaus setzt der Fachbereichsrat folgende Ausschüsse und Kommissionen ein:
1. Prüfungsausschüsse für die jeweiligen Studiengänge des Fachbereichs
2. Berufungskommissionen
3. Studienkoordinationsausschuss
4. Promotionsausschuss
5. Habilitationskommissionen
6. Kommission für die Vergabe von QSL-Mitteln
7. Ethikkommission
8. Gleichstellungskommission
9. Wahlvorstand des Fachbereichs
Die Fachbereichsordnung finden Sie hier.
III.) Direktorien der Institute
Die Direktorien sind Gremien der jeweiligen Institute des Fachbereichs und werden nicht vom Fachbereichsrat gewählt. Zusammensetzung und Aufgaben werden über die jeweiligen Institutssatzungen bestimmt.