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Informationscenter Habilitation
1) Rechtsgrundlagen
Auf der zentralen Seite der Philipps-Universität Marburg für Studien- und Prüfungsordnungen finden Sie die
· Allgemeinen Bestimmungen für Habilitationsordnungen der Philipps-Universität Marburg sowie
· die Habilitationsordnung des Fachbereichs 21
www.uni-marburg.de/de/universitaet/administration/recht/studprueo/10-habilitationsordnungen
Die Habilitationsordnung befindet sich derzeit in einem Aktualisierungsprozess und ist in der jeweils aktuellsten Fassung über den o. g. Link abrufbar.
2) Ausführungsbestimmungen für kumulative publikationsbasierte Habilitationen
Die Ausführungsbestimmungen des Fachbereichserziehungswissenschaften für kumulative publikationsbasierte Habilitationen sind hier abrufbar.
3) Evaluationsverfahren im Rahmen von Beschäftigungsverhältnissen mit dem Ziel Berufbarkeit auf eine Professur (Habilitation oder Habilitationsäquivalenz)
Gemäß der Befristungsleitlinie der Philipps-Universität Marburg können Beschäftigungsverhältnisse mit dem Ziel Berufbarkeit auf eine Professur (Habilitation oder Habilitationsäquivalenz) nur unter der Bedingung einer erfolgreichen Evaluation im letzten Beschäftigungsjahr verlängert werden. (vgl. u.a. Seite 3)
Dabei gilt:
„Die Fachbereiche geben sich für die Evaluation von Mitarbeiter/innen mit Qualifizierungsziel Berufbarkeit eigene Ausführungsregeln in Anlehnung an die „Satzung der Philipps-Universität für die Evaluation und Qualitätssicherung in Tenure Track-Verfahren“ (Tenure-Track-Satzung) und auf Basis der „Bewertungskriterien für Berufungsverfahren und die Tenure Track-Evaluation an der Philipps-Universität Marburg“, jeweils in der aktuell gültigen Fassung.“ (Seite 16 der Befristungsleitlinie)
Die Ausführungsregeln des Fachbereichs Erziehungswissenschaften zur Evaluation von wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen mit dem Qualifizierungsziel Berufbarkeit auf W2/W3 sind hier abrufbar.
4) Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner bei Fragen zu Habilitationsverfahren finden Sie hier.