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Wichtige Dokumente und Formulare

Promotionsordnung

Die Promotionsordnung regelt den Ablauf des gesamten Promotionsverfahrens, von der Annahme als DoktorandIn bis zur Publikation der Dissertationsschrift. Für Sie maßgeblich ist immer die Promotionsordnung, die zum Zeitpunkt Ihrer formalen Anmeldung als DoktorandIn gültig ist bzw. war. Das heißt: Alle Promovierenden, die sich aktuell zur Promotion anmelden, promovieren nach der Promotionsordnung vom 22.01.2014.

Antrag auf Eröffnung eines Eignungsfeststellungsverfahrens

Gemäß § 4 der Promotionsordnung vom 22.01.2014 muss in einigen Fällen VOR der Beantragung der Annahme als Doktorand_in am Fachbereich 21 ein Eignungsfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Achtung: Jedes Eignungsfeststellungsverfahren muss im Promotionsausschuss besprochen werden!

Antrag auf Annahme als Doktorand*in

Der Antrag auf Annahme als Doktorand*in am Fachbereich Erziehungswissenschaften stellt in der Regel den offiziellen Startpunkt Ihrer Promotion dar. Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Seite 2 des Formulars "Antrag auf Annahme als Doktorand*in".

Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens

Wenn Sie die Dissertationsschrift fertiggestellt haben, beantragen Sie die Eröffnung des Promotionsverfahrens. Dazu geben Sie den untenstehenden Antrag zusammen mit der Dissertation in mindestens drei Exemplaren (gebunden, mit einem Titelblatt und der Urheberschaftserklärung versehen) sowie einen Lebenslauf im Sinne von wesentlichen Angaben über die bisherige wissenschaftliche Ausbildung beim Prüfungsamt ein.

Vorlagen zur Gestaltung der Dissertationsschrift

Für die Gestaltung der Dissertation selbst gibt es keine offizielle Vorlage des Fachbereichs, orientieren Sie sich bei der Formatierung an den gängigen Regeln für wissenschaftliche Arbeiten und stimmen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer ab. Für das Deckblatt sowie für die Urheberschaftserklärung gibt es aber Vorlagen, auf die Sie zurückgreifen sollten: