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Gremien und Ausschüsse

Hier findet ihr eine Übersicht mit Kurzbeschreibung der Gremien und Ausschüsse, an denen studentische Vertreter der Fachschaft Schulpädagogik beteiligt sein können oder beteiligt sind.

Studentische Selbstverwaltung

Fachschaftsrat (FSR) des Fachbereichs (FB) 21:

Der Fachschaftsrat besteht aus den offiziell gewählten Vertretern, welche jährlich von allen Studierenden des Fachbereichs gewählt werden. Sie sind offizielle Vertreter der Fachschaft, dürfen nicht gewählte Studierende für Gremien benennen und sind im Namen der Fachschaft unterschriftenberechtigt. In der Regel sind die gewählten Mitglieder des Fachschaftsrats auch die aktiven Mitglieder der Fachschaft. 

Fachschaftenkonferenz (FSK):

Die Fachschaftenkonferenz dient der Vernetzung und dem Austausch der Fachschaften untereinander. Sie trifft sich in der Regel einmal im Monat: Alle Fachschaften der Universität sind hier vertreten und tauschen sich über Neuigkeiten des universitären Ablaufs aus. Des Weiteren verteilt die Fachschaftenkonferenz Gelder an die Fachschaften und bietet Arbeitskreise zu bestimmten Themen an.

Universitäre Selbstverwaltung

Fachbereichsrat (FBR) des Fachbereichs 21:

Der Fachbereichsrat ist das wichtigste Gremium am Fachbereich, da hier der Finanzhaushalt für das laufende und kommende Semester und relevante Themen (z.B. Habilitationen, Berufungen, Studien- und Prüfungsordnungen etc.) des Fachbereichs geklärt werden. Der Fachbereichsrat setzt sich aus Vertretern (Professoren, wissenschaftliche und administrativ-technische Mitarbeiter) aller Institute des Fachbereichs sowie studentischen Vertretern zusammen. Der Fachbereichsrat trifft sich in der Regel nur in der Veranstaltungszeit des Semester und wird vom Dekan des Fachbereichs geleitet.

Direktorium des Instituts für Schulpädagogik:

Jedes Institut am Fachbereich hat ein eigenes Gremium, in dem auf das Institut bezogene relevante Themen besprochen werden. Das Direktorium tagt wie der FBR in der Regel nur in der Veranstaltungszeit des Semesters. Am Direktorium nehmen die Professoren des Instituts, die wissenschaftlichen und administrativ-technischen Mitarbeiter des Instituts und die studentischen Vertreter teil.

Studienkoordinationsausschuss des Fachbereiches 21:

Im Studienkoordinationsausschuss wird das Lehrangebot der kommenden Semester besprochen. Den studentischen Vertreter_Innen wird die Möglichkeit gegeben, das Lehrangebot zu kommentieren und, falls nötig, zu kritisieren sowie Verbesserungsvorschläge zu geben. Der Ausschuss findet unter der Leitung des Studiendekans statt. Das ausgearbeitete Lehrangebot wird als Vorschlag in die jeweiligen Direktorien der Institute zurück gespiegelt. Das jeweilige Direktorium (in unserem Falle das Direktorium des Instituts für Schulpädagogik) stimmt letztendlich über das Lehrangebot ab.

Prüfungsausschuss des Instituts für Schulpädagogik:

Der Prüfungsausschuss ist für die Einhaltung der gültigen Prüfungsordnung verantwortlich und tagt nicht nach einem festen Turnus. Sind Studierende der Meinung, dass eine abgelegte Prüfung nicht den Regelungen der Prüfungsordnung entspricht, so kann ein Antrag bei der oder dem Ausschussvorsitzenden gestellt werden. Ist die/der Vorsitzende von dem Antrag mittelbar oder unmittelbar selbst betroffen, so kann man den Antrag auch an den Stellvertreter stellen, um Interessenkonflikte auszuschließen. Es wird dann geprüft, ob der Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Betrifft der Antrag eine kompliziertere Problemstellung, so wird er in den Prüfungsausschuss eingebracht. Lehnt der Prüfungsausschuss den Antrag mehrheitlich ab, so ist die nächste Instanz die Rechtsabteilung der Universität.

Berufungskommissionen:

Eine Berufungskommission wird, wenn ein Lehrstuhl bzw. eine Professur neu besetzt wird, einberufen. Der Kommission gehören zwei Studierende an.

Foto: Fachschaft Politikwissenschaft

Nicht in jedem Gremium der Universität ist ein Mitglied der Fachschaft Schulpädagogik vertreten und zur Hochschulpolitik gehören noch andere als die aufgeführten Gremien. Dieses Schaubild, das wir mit freundlicher Genehmigung der Fachschaft Politikwissenschaft online stellen dürfen (DANKE:)), soll als Organigramm verdeutlichen, wie die universitäre Selbstverwaltung insgesamt funktioniert.