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Bewerbungsablauf

Frühzeitige Planung

Für das Studium an den Partneruniversitäten ist eine frühzeitige Planung, in der Regel etwa 2-3 Semester vor Aufnahme des Studiums an der vorgesehenen Universität erforderlich. Zur Information nutzen Sie bitte das Internetangebot, zur Beratung können Sie sich an die Erasmus-Koordination (Alexander Priebe) wenden, z.B. um zu klären, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind oder wie die individuelle Studienplanung auf ein Auslandssemester abgestimmt werden kann. Ein Studium an den Partnerhochschulen kann für Lehramts- und BA-Studierende frühestens im 3. Fachsemester begonnen werden, für MA-Studierende schon im 1. Fachsemester.

Bewerbung

Zu Beginn jedes Wintersemesters (1 -1,5 Jahre vor der potentiellen Abreise!) findet eine unverbindliche Informationsveranstaltung für alle Interessierten statt, die auf der Institutswebsite und Plakaten in den Institutsgebäuden angekündigt wird. Hier erfahren Sie mehr zu den Partneruniversitäten und dem formalen Ablauf der Bewerbung für einen Studienplatz (Formulare, Abgabetermin, usw.).

Bewerbungszeitpunkt

15. Dezember - 15. Januar
Die Bewerbung für einen Erasmus-Platz läuft über das Portal von Mobility Online!
Die Rückmeldung über die Vergabe der Plätze erfolgt bis Mitte Februar.

Bewerbungsunterlagen

Für Bewerbungen auf Erasmus-Plätze des Instituts für Sportwissenschaft und Motologie sind folgende Unterlagen über Mobility Online einzureichen:

  1. Bewerbungsunterlagen
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. Sprachennachweis
  4. Motivationsschreiben (1-2 Seiten), in dem Sie Ihre Interessen am Auslandsstudium näher beschreiben. Des Weiteren berücksichtigen Sie bitte folgende Leitfragen:
  •  Wie passen Ihre Studieninteressen zu der von Ihnen gewählten Partneruniversität (Erstwahl)?
  •  Welche Impulse erhoffen Sie sich für Ihre persönliche Entwicklung und für Ihre pädagogisch-fachliche Qualifikation? 

Die Unterlagen müssen nicht zusätzlich in einer Druckfassung vorgelegt werden.

Anmeldung an der Partneruniversität

Nach der Zuteilung des Platzes im Erasmus-Programm und einer formlosen Nominierung bei den Partnerunis durch die ERASMUS Koordination, müssen Sie sich selbst an den Partnerhochschulen anmelden! Dies kann zum großen Teil online geschehen. Weiter müssen Sie an den Partneruniversitäten zur Anmeldung häufig noch weitere Dokumente vorlegen, wie z.B. ein Transcript of Records, in manchen Fällen ein Sprachzertifikat o.ä. Genaue Informationen und Zeiträume finden Sie auf den Informationsseiten der jeweiligen Universität. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Anmeldemodalitäten und ggf. einzureichende Dokumente, um diese zeitnah organisieren zu können.

Anerkennung von Studienleistungen - Learning Agreement

Für die Teilnahme am ERASMUS-Programm und die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen ist der Abschluss eines "Learning Agreement" notwendig.

In das Learning Agreement werden  - bereits vor der Abreise (!) - die an der Partneruniversität zu belegenden Kurse eingetragen. Anschließend wird es vom dortigen Koordinator unterschrieben und von der Erasmus-Beauftragten des Instituts in Marburg gegengezeichnet. Etwaige Änderungen zu Beginn des Studienaufenthaltes müssen in einem "Changed Learning Agreement" dokumentiert und ebenfalls von allen Seiten unterzeichnet werden!

Damit wird bestätigt, dass die vorgesehenen Lehrveranstaltungen mit dem Curriculum des Instituts für Sportwissenschaft und Motologie vereinbar sind. Gleichzeitig stellt diese Unterschrift sicher, dass die nach der Rückkehr von der Partneruniversität in Marburg vorgelegten Leistungsnachweise nach dem ECTS-Verfahren auch als Studienleistungen im Rahmen des Marburger Studiums anerkannt werden.

Anerkennung von Studienleistungen - Transcript of Records

Die tatsächlich erbrachten Studienleistungen sind am Ende des Auslandsaufenthalts auf einem weiteren Formblatt, dem "Transcript of Records", nachzuweisen. Dies ist sozusagen das Zeugnis der Partnerhochschule, das Sie von dieser ausgestellt bekommen.

Die positiven Bewertungen (ECTS Grades von A bis E) werden von der ausländischen Hochschule bescheinigt, wobei hierzu je nach der Entscheidung der einzelnen Hochschulen auch Prüfungen abzulegen sind.

Diese Transcripts sind nach Rückkehr beim Erasmus-Beauftragten des Instituts einzureichen. Der Erasmus-Beauftragte nimmt die Zuordnung der Prüfungsleistungen nach der Studien- bzw. Prüfungsordnung vor und stellt dazu einen Bescheid aus, der anschließend von der Studierenden/dem Studierenden im Prüfungssekretariat zur Registrierung vorlegt wird.