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Bachelorarbeit (BA-EW 12)
Die Bachelorarbeit ist für Sie zunächst ein ganz normales Modul und umfasst 12 LP.
Als längste und eigenständigste schriftliche Arbeit in Ihrem Studium bedarf sie allerdings eines anderen organisatorischen Rahmens.
Hier finden Sie alle Infos, die Sie zur Vorbereitung, Bearbeitung und "Verwaltung" Ihrer Bachelorarbeit benötigen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Voraussetzung
Um die Bachelorarbeit anzumelden, benötigen Sie 102 Leistungspunkte in abgeschlossenen Modulen.
Diese Leistungspunkte müssen zum Zeitpunkt der Meldung/am Meldetermin im System vorliegen!
Ausnahmen davon sind ausschließlich dann möglich, wenn die Leistungspunkte aufgrund stark überzogener Korrekturfristen von Prüferin oder Prüfer einer Modulprüfung noch fehlen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ihre Vorbereitung
Suchen Sie sich im Vorfeld der Meldung selbst eine Prüferin oder einen Prüfer.
Es reicht in der Regel, wenn Sie sich zwei Monate vor der Meldung auf den Weg machen. Einige Prüfer*innen sind jedoch stark nachgefragt oder haben wenige Plätze. Sie haben Anspruch darauf, geprüft zu werden, allerdings nicht bei Ihrer/m Wunschprüfer*in.
Nur zur Not können Sie auf die Möglichkeit zurückgreifen, sich Prüfer*in und damit auch das Thema (!) bei der Meldung zuteilen zu lassen.
Wir empfehlen folgendes Vorgehen:
Verschaffen Sie sich einen guten literaturgestützten Überblick über ein/Ihr Thema. Formulieren Sie einen ersten Themenvorschlag und skizzieren Sie Ihr Interesse/Ihren Fokus auf das Thema.
Nutzen Sie hierfür am besten das entsprechende entsprechende Formular.
Jetzt nehmen Sie Kontakt zu möglichen Prüfer*innen auf. Die Prüfungsberechtigten für die Bachelorarbeit finden Sie auf der Liste aller Prüfungsberechtigten.
Nutzen Sie die Sprechstunden! Emails mit einer unverbindlichen "Würden Sie mich vielleicht prüfen?"-Anfrage erhalten Prüfer*innen so viele, dass sie darauf häufig gar nicht mehr antworten (können).
Besprechen Sie mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer das Konzept der Arbeit und legen Sie den Titel fest. Wählen Sie den Titel so weit wie möglich und so konkret wie nötig. Der Titel kann nach der Meldung nicht mehr geändert werden. Auch Untertitel können nicht hinzugefügt und geändert werden! Der Titel sollte also ausreichend Klarheit zwischen Ihnen und Ihrer Betreuer*in schaffen, gleichzeitig aber auch thematische Entwicklungen im Prozess noch ermöglichen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Die Meldung: Ablauf und Termine
Haben Sie die Vorbereitungen abgeschlossen, erfüllen die Voraussetzungen und haben sich entschieden, sich zur Abschlussarbeit anzumelden, laden Sie sich hier das Anmeldeformular herunter. Füllen Sie die erste Seite aus, drucken Sie die erste Seite und unterschreiben Sie sie. Geben Sie dann die unterschriebene Seite sowie die ausgefüllte Datei an ihren/ihre Erstgutachter*in. Er/sie wird die zweite Seite ausfüllen (und sich um die Zweitgutachter*in kümmern!) und die Meldung möglichst umgehend an das Prüfungsbüro weiterleiten. Sie erhalten - ebenfalls so schnell als möglich - eine Bestätigung der Meldung per E-Mail, in der Ihnen auch der Abgabetermin mitgeteilt wird. Eine Übersicht des Ablaufs können Sie sich auch ausdrucken.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Formalia
Die Bachelorarbeit ist 1-seitig zu verfassen (anderthalbzeilig, Schriftgröße 11 pt./Arial oder 12 pt./Times New Roman). Die Seitenränder betragen in etwa oben und unten jeweils 2,5 Zentimeter, links und rechts jeweils drei Zentimeter.
Die Bachelorarbeit soll (ohne Leerzeichen!) mindestens 80.000 Zeichen umfassen und 120.000 Zeichen nicht überschreiten. Gezählt wird dabei nach dem Inhaltsverzeichnis bis zum Beginn des Literaturverzeichnisses (bei den gängigen Textverarbeitungsprogramm finden Sie die Funktion "Zeichen zählen" im Reiter "Überarbeitung").
Wenn Sie den Vorgaben folgen, müsste Ihre Arbeit einen Umfang von Minimum etwa 30 bis Maximum etwa 50 Seiten umfassen.
Auf das Deckblatt kommt kein Universitätssiegel.
Die Arbeit ist per Mail bis spätestens am Abgabetag (23:59Uhr!) an das Prüfungsbüro zu senden (NICHT an die Gutachter*innen)
Achtung: Die digitale Abgabe ist ausschlaggebend für die fristgerechte Einreichung!
Eine verspätete Abgabe führt zur Nichtannahme ("nicht angetreten" = nicht bestanden).
Die BA-Arbeit ist dann zeitnah zum Emailversandt in zweifach gebundener Druck-Ausführung abzugeben. Die Korrektur startet erst mit Abgabe der gebundenen Ausführung. Da Sie die Arbeit als pdf per E-Mail abgegeben haben, muss die gebundene Version keinen Datenträger mehr enthalten.
"Gebunden" heißt, dass alle Teile/Blätter der Arbeit in einer zusammenhängenden, stabilen Struktur eingebunden sind. Ein Schnellhefter erfüllt diesen Zweck nicht! In der Regel wird die Klebebindung aus dem Copyshop empfohlen.
Prüfungsarbeiten werden dahingehend überprüft, ob sie Textteile aus dem Internet oder anderen Veröffentlichungen enthalten, die in der Arbeit nicht als solche gekennzeichnet und belegt sind. Arbeiten, die ganz oder teilweise aus nicht belegten Quellen kopiert wurden, werden als Betrugsversuch gewertet und mit „nicht bestanden“ bewertet.
Betrugsversuche können die Exmatrikulation zur Folge haben!
Vorlage: Deckblatt Bachelorarbeit
Vorlage: Erklärung über die UrheberschaftInhalt ausklappen Inhalt einklappen Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit
Grundsätzlich wird die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit über die Prüfungsordnung geregelt und kann nur über einen Antrag an das Prüfungsbüro/den Prüfungsausschuss verlängert werden.
Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund von Behinderung oder chronischer Erkrankung oder Familienverantwortung müssen so früh als möglich, spätestens jedoch drei Wochen vor Antritt der Bachelorarbeit beim Prüfungsausschuss vorliegen. Bedenken Sie bitte, dass der Prüfungsausschuss in der vorlesungsfreien Zeit nicht tagt und daher in dieser Zeit auch keine Anträge bescheidet! Bitte nehmen Sie die Informationen auf der entsprechenden Homepage zur Kenntnis.Sind Sie auf Grund einer akuten Erkrankung zeitweilig nicht prüfungsfähig, lassen Sie sich dies umgehend von Ihrer behandelnden Ärzti*in/Ihrem Arzt attestieren. Lassen Sie sich den Zusatz "nicht prüfungsfähig" ausstellen. Auch bei belastenden Lebensereignisse, die zu einer vorübergehenden Prüfungsunfähigkeit führen, sollten Sie über eine entsprechende Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrer Ärztin attestieren lassen. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt.
Rückwirkend ausgestellte Bescheinigungen über länger zurückliegenden Prüfungsunfähigkeiten können nicht akzeptiert werden!
Reichen Sie die Krankmeldung spätestens zwei Tage nach Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit als Scan per Email im Prüfungsbüro ein und setzen Sie Ihre/n Prüfer*in in CC. Schicken Sie das Original mit der Post oder werfen es im Briefkasten ein.
Das Prüfungsbüro teilt Ihnen dann den neuen Abgabetermin mit.Eine solche Verlängerung über ein Attest Ihres behandelnden Arztes ist um maximal 4 Wochen möglich. Danach ist eine qualifizierte Bescheinigung der/des behandelnden Arztes/Ärztin notwendig. Dieses Attest muss den Prüfungsausschuss in die Lage versetzen, sich davon zu überzeugen, dass Sie im Zeitraum der attestierten Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage sind, eine schriftliche Hausarbeit zu verfassen (Literatur bearbeiten, Texte verfassen, etc…).
Für jede weitere Verlängerung der Bearbeitungszeit wegen Krankheit ist danach ein amtsärztliches Attest notwendig.
Alternativ können Sie bei einer Prüfungsunfähigkeit über vier Wochen unter bestimmten Bedingungen auch auf Antrag von der Bachelormeldung zurücktreten. Es wird in MARVIN ein "Rücktritt mit Attest" erfasst, der nicht als Prüfungsversuch zählt. Das Thema verfällt. Für Beratung wenden Sie sich bitte im Vorfeld eines solchen Antrages an die Studienberatung.
Bescheinigungen/Bestätigungen über einen Klinikaufenthalt erfüllen den gleichen Zweck.
Eine Verlängerung ist auch möglich, wenn Sie eine empirische Arbeit schreiben (um 18 Tage). Hierfür stellen Sie beim Prüfungsbüro einen formlosen Antrag, dem Ihre Prüfer*in auf gleichem Papier zustimmen muss (per Unterschrift).Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Abgabe Ihrer Arbeit
Die Bachelorarbeit wird digital und gedruckt eingereicht. Maßgeblich für die fristgerechte Abgabe ist die Einsendung im Prüfungsbüro per Email. Ihre Email muss spätestens um 23.59Uhr am letzten Tag der Bearbeitungszeit im Postfach des Prüfungsbüros eingehen. Dieser Tag ist dann auch das offizielle Prüfungsdatum für Ihre Bachelorarbeit.
Bitte bedenken Sie, dass die Ihre Arbeit ein größeres Dokument ist. Planen Sie Zeit für die technischen Abläufe und oder Pannen ein!
Reichen Sie zeitnah zwei gedruckte Exemplare Ihrer Arbeit im Prüfungsbüro ein. Das geht per Post (Uni Marburg, FB 21, Prüfungsbüro Erziehungs- und Bildungswissenschaft, Wilhelm-Röpke-Strasse 6B, 35037 Marburg) oder über den Einwurf im Briefkasten des Prüfungsbüros (PhilFak, zweiter Stock) oder der PhilFak (im Umschlag, mit Adresse des Prüfungsbüros!).
Das Prüfungsbüro leitet Ihre Arbeit an Ihre Gutachter*innen weiter. Ein Exemplar erhalten Sie mit den Zeugnisunterlagen zurück.
Die Prüfer*innen beginnen mit der Korrektur erst, wenn Sie das gedruckte Exemplar eingereicht haben!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Bewertung und Gutachteneinsicht
Sobald beide (!) Gutachten, also Erst- und Zweitgutachten, vorliegen, benachrichtigt Sie das Prüfungsbüro. Sie können dann Ihre Note in MARVIN einsehen.
Nach Eintrag der Note in MARVIN läuft die die Widerspruchsfrist einen Monat. Um Gutachteneinsicht zu beantragen, schicken Sie bitte eine Email ans Prüfungsbüro und setzen den/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses in cc. Das Prüfungsbüro vereinbart dann mit Ihnen einen Termin. Das Gutachten kann an diesem Termin persönlich im Prüfungsbüro eingesehen werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wann können Sie sich exmatrikulieren bzw. unter welchen Bedingungen noch einmal zurückmelden?
Der Abgabetermin Ihrer Abschlussarbeit errechnet sich aus Ihrem Zulassungsdatum plus Bearbeitungszeit. Abhängig vom Zeitpunkt Ihrer Meldung liegt Ihr Abgabetermin dann im nächsten Semester. Es gilt: Zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie eine Prüfung antreten (im Falle der Abschlussarbeit ist das der Tag, dem Sie abgeben), müssen Sie immatrikuliert sein!
In einem Semester, in dem Sie noch eine Prüfung angetreten/abgegeben haben, können Sie sich auch nicht rückwirkend exmatrikulieren, da Sie zum Zeitpunkt der Abgabe eingeschrieben gewesen sein müssen!Es zwingt Sie jedoch niemand, die volle Bearbeitungszeit auszuschöpfen oder noch eingeschrieben zu bleiben, obwohl Sie schon abgegeben haben, nur, weil Ihre offizielle Bearbeitungszeit noch läuft.
Sie können sich jedoch noch so lange ins kommende Semester zurückmelden, wie noch nicht alle Leistungen in Ihrem Leistungskonto erfasst sind. Manchmal ist das trotz Semesterbeitrag günstiger (Krankenkasse, Kindergeldbezug, Semesterticket...). Prüfen Sie - gegebenenfalls mit Ihren Eltern - Ihre individuelle Situation, bevor Sie eine unbedachte Entscheidung treffen!
Noch Fragen? Bitte nutzen Sie die FAQ zur Abschlussarbeit!
Das war die letzte Prüfung im Studium? So geht es weiter!
Für Rückfragen stehen das Prüfungsbüro und die Studienberatung gerne zur Verfügung!
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!!