Hauptinhalt
Ende und nach dem Studium
Sie haben alle Prüfungen erfolgreich bestanden? Herzlichen Glückwunsch!!
Nach der Abgabe oder dem Antritt der letzten Studien- oder Prüfungsleistung können Sie sich exmatrikulieren. Für die Korrektur und Erfassung der Leistungen müssen Sie nicht immatrikuliert bleiben oder sein. Eine rückwirkende Exmatrikulation aus dem noch laufenden Semester (um die Semestergebühren zurück zu erhalten) ist allerdings NICHT möglich (siehe FAQ)!
Sollte sich dann herausstellen, dass Sie nicht bestanden haben, schreibt Sie das Studierendensekretariat auf Antrag auf jenseits der Rückmeldefristen wieder in den Studiengang ein.
Das Prüfungsbüro informiert Sie per Mail darüber (hinterlassen Sie also unbedingt auch eine private Emailadresse!), dass Sie die 180 bzw. 120 Credits erreicht haben und das Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Es fordert Sie auf, Ihre Leistungen und Noten zu überprüfen. Haben Sie sich bereits exmatrikuliert und keinen Account mehr, stellt Ihnen das Prüfungsbüro ein Transcript zur Verfügung.
Sie erklären dann, dass Sie mit allen Noten/Ihrer Leistungsübersicht einverstanden sind (damit endet Ihre Widerspruchsfrist!) und das Prüfungsbüro druckt das Zeugnis, die Urkunde und das Diploma Supplement.
Sie werden benachrichtigt, sobald Sie ihr Zeugnis abholen können. Möchten Sie es zugeschickt bekommen, schicken Sie dem Prüfungsbüro bitte einen frankierten Rückumschlag mit Ihrer aktuellen Adresse zu.
Achtung Bafög-Empfänger:innen! Informieren Sie sich, wie lange Ihr Förderungsanspruch besteht (i. d. R. bis zum Datum der letzten Prüfung!), um Rückzahlungsforderungen zu vermeiden!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Werde ich automatisch exmatrikuliert, sobald ich meine letzte Prüfung abgelegt habe?
Nein, es gibt keine automatische Exmatrikulation mit Erhalt des Zeugnisses. Sie sollten Ihre Exmatrikulation aktiv im Studierendensekretariat beantragen. Nur dann erhalten Sie eine offizielle Exmatrikulationsbescheinigung, die beispielsweise u.a. von der Rentenbehörde angefordert wird. Die Exmatrikulation kann zum Ende des Semesters oder zum "heutigen Tag" beantragt werden. Sie muss allerdings unbedingt zu einem Termin beantragen werden/erfolgen, an dem ALLE Prüfungsleistungen eingereicht worden sind oder sein werden. Eine Prüfung, die Sie ablegen, während Sie nicht immatrikuliert sind, ist ungültig! Hierzu informiert Sie gerne das Stud-i-fon, welches Sie unter 06421-2822222 erreichen.
Wenn Sie einfach den Semesterbeitrag nicht mehr überweisen, werden Sie zwar nach einiger Zeit auch zwangsexmatrikuliert, allerdings erhalten Sie dann keine ordnungsgemäße Exmatrikulationsbescheinigung, die Sie (s.o.) spätestens bei der Rentenüberprüfung benötigen - und dann kann es sehr umständlich sein, sie noch einzuholen!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich lege meine letzte Prüfung am Ende eines Semesters ab. Kann ich mich für das nächste Semester trotzdem nochmal zurückmelden?
Sofern die Rückmeldefrist für das nächste Semester schon läuft, können Sie sich so lange auch ins nächste Semester zurückmelden, bis die Note erfasst wurde und sich Ihr Konto auf "bestanden" stellt.
Sobald Ihr Konto sich auf "bestanden" gestellt hat, ist eine Rückmeldung in die "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" nicht mehr möglich.
Es spielt dabei auch keine Rolle, ob Sie unmittelbar nach der Rückmeldung und innerhalb des alten Semesters noch die Nachricht bekommen, dass die Note eingetragen wurde und der Studiengang bestanden ist - sind Sie einmal zurückgemeldet, wird daran nichts mehr geändert.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe meine letzte Prüfung bis zum Ende des Semesters abgelegt oder plane sicher, dies zu tun. Kann ich mich exmatrikulieren? Was passiert, wenn ich es dann doch nicht schaffe oder am Ende erfahre, dass ich durchgefallen bin?
Sie müssen für das Ablegen einer Prüfungsleistung (also auch zum Zeitpunkt der Abgabe einer schriftlichen Prüfungsleistung) in jedem Fall immatrikuliert sein. Wenn Sie aber Ihre letzte Prüfung bis zum 31.03. bzw. 30.09. ablegen, brauchen Sie sich ins nächste Semester nicht mehr zurückzumelden. Was passiert, wenn ich...
...eine Schreibzeitverlängerung wegen Nachteilausgleich habe und daher über die Semestergrenze hinaus schreiben könnte? --> Sie müssen sich zurückmelden!
...die Arbeit zwar vor dem 01.10./01.04. abgebe, dann aber die Nachricht erhalte, dass ich durchgefallen bin? --> Das Studierendensekretariat immatrikuliert Sie wieder, damit Sie die Prüfung wiederholen können!
...ich mich nicht zurückgemeldet habe, aber innerhalb der Bearbeitungszeit krank werden und eine Schreibzeitverlängerung über den 01.10./01.04. hinaus bekomme? --> auch dann müssen Sie sich zurückmelden. Wenn die Rückmeldefrist und auch die Nachmeldefrist verstrichen ist, können Sie die Prüfungsleistung nicht mehr antreten.Prüfen Sie vor der Exmatrikulation allerdings, ob es nicht ohnehin günstiger für Sie ist, sich noch einmal zurückzumelden (Krankenkassenbeiträge, Kindergeld, etc.). Das Studierendensekretariat empfiehlt auch, sich zur Sicherheit zurückzumelden (z. B. eben für den Fall einer Krankheit). Sollten Sie dann doch rechtzeitig abgeben, können Sie die Immatrikulation auch wieder zurücknehmen und erhalten den Semesterbeitrag (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr) zurück.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich gebe meine letzte Hausarbeit bis zum Ende des Semesters ab, möchte mich aber sicherheitshalber noch einmal zurückmelden (z. B., falls ich krank werde). Bekomme ich den Semesterbeitrag für das nächste Semester wieder zurück, wenn ich dann doch alles dieses Semester abgeben konnte?
Wenn Sie alle Prüfungen noch im laufenden Semester abgegeben/abgelegt haben, können Sie Ihre Rückmeldung für das Folgesemester innerhalb einer bestimmten Frist (bitte informieren Sie sich im Stud-I-Fon!) rückgängig machen. Sie erhalten dann Ihren Semesterbeitrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurück.
Das geht aber nur, wenn Sie in dem fraglichen Semester keine Prüfungen mehr ablegen/abgeben müssen (und nur noch auf die Bewertungen warten)!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich lege meine letzte Prüfung vor Ende des Semesters ab. Kann ich mich trotzdem für das nächste Semester noch einmal zurückmelden, auch wenn ich da gar nichts mehr studiere?
Bei der Rückmeldung prüft das Studierendensekretariat, ob Sie noch eine Prüfungsanspruch im Studiengang haben und ob der Studiengang noch nicht auf "bestanden" steht. Wenn beides der Fall ist, werden Sie zurückgemeldet. Auch wenn unmittelbar danach die letzte Prüfungsleistung eingetragen wird und er Studiengang sich auf "bestanden" stellt, bleiben Sie weiter eingeschrieben bis zum Ende des Semesters, zu dem Sie sich zurückgemeldet haben, auch wenn Sie keinerlei Leistungen mehr erbringen. Lediglich die Rückmeldung zu dem darauf folgenden Semester ist dann nicht mehr möglich, denn dann steht der Studiengang auf "bestanden".
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich lege meine letzte Prüfung ganz am Anfang eines Semesters ab. Kann ich mich dann rückwirkend wieder exmatrikulieren, um den Semesterbeitrag zurückzubekommen?
Nein, Sie müssen zum Zeitpunkt, in dem Sie eine Prüfung ablegen, eingeschrieben (gewesen) sein. Würden Sie sich rückwirkend exmatrikulieren, wäre das nicht (mehr) der Fall. Dann kann kein korrektes Prüfungsdatum erfasst werden und es gibt bei der Erstellung Ihres Zeugnisses eine Fehlermeldung!
Nach der Abgabe/Prüfung können Sie sich natürlich exmatrikulieren, allerdings nicht rückwirkend für das komplette Semester - und daher erhalten Sie auch den Semesterbeitrag nicht zurück.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich eingeschrieben sein, damit meine letzten Noten eingetragen werden können?
Nein. Sie müssen nur für eingeschrieben bleiben, solange Sie noch Prüfungsleistungen ablegen müssen. Für ein Semester, in dem Sie noch Prüfungsleistung abgelegt haben, können Sie sich auch nicht rückwirkend exmatrikulieren. Für die Eintragung der Noten hingegen müssen Sie nicht eingeschrieben sein, das kann auch ohne Ihre Immatrikulation erfolgen. Für die Mitteilung über Ihre Noten wenden Sie sich dann bitte ans Prüfungsbüro.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie erfahre ich meine letzten Noten, wenn ich mich bereits vor der Eintragung exmatrikuliere (und mein Account gelöscht wird)?
Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit dem Prüfungsbüro in Verbindung. Sofern Sie sich noch in Marburg aufhalten, können (und sollten) Sie sich im Prüfungsbüro ein Transcript ausdrucken lassen (das können Sie auch bei Bewerbungen beilegen, solange Sie noch kein Zeugnis haben).
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie läuft das mit der Immatrikulation bzw. Rückmeldung, wenn ich den Master an der Uni Marburg beginne?
Sie melden sich "ganz normal" für den Bachelor zurück, indem Sie die Semestergebühr überweisen. Sobald Ihre Zulassung in einen Master in Marburg erfolgt ist, schreibt das Studierendensekretariat Sie automatisch um und die gezahlte Semestergebühr wird dem ersten Semester des Masters zugerechnet.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wie komme ich an mein Zeugnis?
s.o.