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Ende und nach dem Studium

Sie haben alle Prüfungen erfolgreich bestanden? Herzlichen Glückwunsch!!

Nach der Abgabe oder dem Antritt der letzten Studien- oder Prüfungsleistung können Sie sich exmatrikulieren. Für die Korrektur und Erfassung der Leistungen müssen Sie nicht immatrikuliert bleiben oder sein. Eine rückwirkende Exmatrikulation aus dem noch laufenden Semester (um die Semestergebühren zurück zu erhalten) ist allerdings NICHT möglich (siehe FAQ)!
Sollte sich dann herausstellen, dass Sie nicht bestanden haben, schreibt Sie das Studierendensekretariat auf Antrag auf jenseits der Rückmeldefristen wieder in den Studiengang ein. 

Das Prüfungsbüro informiert Sie per Mail darüber (hinterlassen Sie also unbedingt auch eine private Emailadresse!), dass Sie die 180 bzw. 120 Credits erreicht haben und das Studium erfolgreich abgeschlossen haben. Es fordert Sie auf, Ihre Leistungen und Noten zu überprüfen. Haben Sie sich bereits exmatrikuliert und keinen Account mehr, stellt Ihnen das Prüfungsbüro ein Transcript zur Verfügung. 

Sie erklären dann, dass Sie mit allen Noten/Ihrer Leistungsübersicht einverstanden sind (damit endet Ihre Widerspruchsfrist!) und das Prüfungsbüro druckt das Zeugnis, die Urkunde und das Diploma Supplement.

Sie werden benachrichtigt, sobald Sie ihr Zeugnis abholen können. Möchten Sie es zugeschickt bekommen, schicken Sie dem Prüfungsbüro bitte einen frankierten Rückumschlag mit Ihrer aktuellen Adresse zu. 

Achtung Bafög-Empfänger:innen! Informieren Sie sich, wie lange Ihr Förderungsanspruch besteht (i. d. R. bis zum Datum der letzten Prüfung!), um Rückzahlungsforderungen zu vermeiden!