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Studien- und Prüfungsleistungen - Anmeldung und Organisation
Alle Studien- und Prüfungsleistungen in den erziehungswissenschaftlichen Modulen müssen angemeldet sein, damit sie auch in MARVIN erfasst werden können. Mit wenigen Ausnahmen gilt dies auch im Nebenfach/Profilbereich, dort gelten aber ggf. andere Regelungen/Fristen! Informieren Sie sich bitte auf den entsprechenden Webseiten!
Wenn Sie noch eine TAN-Liste benötigen oder Probleme mit einer existierenden TAN-Liste haben, wenden Sie sich bitte an den Helpdesk des HRZ.
Ende der alten Prüfungsordnung 2012 mit dem SoSe 24!
Studierende nach alter Prüfungsordnung (2012), die Ihr Studium nicht bis Ende 2024 abschließen (können), müssen ab WS 24/25 in die neue Prüfungsordnung wechseln. Informieren Sie sich rechtzeitig und lesen Sie die Infomails!
Anmeldung zu Studien- und Prüfungsleistungen in vier Schritten
Neue Fristen, ab WS 23/24 bitte unbedingt beachten!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Treffen Sie als erstes Absprachen über Termin und Thema der Prüfung/Studienleistung!
Sie treffen in der Lehrveranstaltungen oder der Sprechstunde möglichst frühzeitig, unbedingt aber, bevor Sie sich in MARVIN anmelden! (!) Absprachen mit einer/m Lehrenden oder Prüfer*in über Thema und Termin Ihrer Leistung. Prüfungsberechtigt ist, wer in MARVIN als Prüfer*in angelegt ist!
Nutzen Sie für die Absprachen das entsprechende Formular zur Themenabsprache. Auf diese Weise entsteht für beide Seiten Klarheit und Verbindlichkeit.
Arbeiten, die Sie ohne vorher erfolgte Themenausgabe in MARVIN anmelden und bei einer/m Prüfer:in einreichen, gelten qua definition als "nicht bestanden" ("Thema verfehlt")!
Handelt es sich bei Ihrer Arbeit um eine Wiederholung (weil Sie in einem vergangenen Semester nicht bestanden haben), teilen Sie mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer bei der Themenabsprache mit, welches Thema/welche Themen Sie bei dem zurückliegenden Versuch ausgegeben bekommen haben. Das Oberthema (z. B. "Inklusion" oder "Bildungsfinanzierung") können Sie für die Wiederholung beibehalten. Der Fokus/die Fragestellung muss aber bei der Wiederholung erkennbar neu sein! Dies gilt auch für Themen von Arbeiten, die Sie gar nicht eingereicht haben! Da die Bearbeitungszeit bei einer Wiederholung ja auch wieder von vorne läuft, muss auch das Thema/die Fragestellung neu sein!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Melden Sie die Prüfung in MARVIN an
Sie loggen sich in MARVIN wie gewohnt mit Ihrem Nutzernamen und Ihrem Passwort ein.
Sie suchen im Modulplaner das Modul und die Prüfung bei der/dem Prüfer*in, zu der Sie sich anmelden möchten, auf. Nehmen Sie die Anleitung gründlich zur Kenntnis!
Kontrollieren Sie anhand der Prüfungsnummer, ob Sie die richtige Prüfung angesteuert haben! Dies gilt insbesondere für Studierende im Export bzw. aus den MarSkills! Diese Nummern finden Sie unter den Kurzinformationen: BA, MA, EGL, EBL, Export BA, Export MA
Beachten Sie die Fristen.
Besonders übersichtlich gelingt die Anmeldung über den Studienplaner mit Modulplan, ein kurzes Videotutorial finden Sie auf ILIAS.
Wenden Sie sich bitte bei technischen Problemen umgehend an die Studienberatung! Technische Probleme rechtfertigen keine fehlende Anmeldung einer Studien- oder Prüfungsleistung! Es liegt in Ihrer Verantwortung, innerhalb der Anmeldefrist aktiv zu werden und Unterstützung/Beratung einzuholen. Bitte überprüfen Sie daher unbedingt sofort nach Ihrer Anmeldung, ob diese korrekt erfolgt ist und melden Sie sich bei Problemen in der Studienberatung oder dem Prüfungsbüro.
Zu aller Not (oder wenn Sie sich zum Drittversuch anmelden möchten) können Sie sich innerhalb der Fristen (!) für Prüfungen im Prüfungsbüro Erziehungswissenschaft anmelden. Nutzen Sie hierfür das Formular zur Anmeldung von Studien- und Prüfungsleistungen (Anleitung + Link zum Formular). Prüfen Sie bitte selbst anhand des Modulhandbuches für BA oder MA oder Nebenfach im Kombibachelor, ob Sie die Voraussetzungen für die gewünschte Anmeldung haben!
Ohne die Anmeldung in MARVIN können Sie auch dann nicht geprüft werden, wenn Sie Absprachen zu Termin und/oder Thema mit einer Prüferin oder einem Prüfer getroffen haben!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ablegen der Prüfung
Sie legen die angemeldete Studien- oder Prüfungsleistungen fristgerecht ab.
Wenn Ihnen dies nicht möglich ist, ist eine Abmeldung innerhalb der vorgegebenen Fristen notwendig. Andernfalls gilt die Leistung als "nicht angetreten" und damit als "nicht bestanden". Dies ist bei Prüfungsleistung, bei denen Sie nur drei Versuche haben, von großer Bedeutung!
Studienleistungen können unbegrenzt wiederholt werden, allerdings in der Regel nur im Rahmen eines erneuten Seminarbesuches.
Wichtig: Nach einem unentschuldigten Nicht-Antreten von Prüfungen (in Marvin lautet der Eintrag dann „NA“) kann keine Wiederholungsprüfung im selben Semester wahrgenommen werden! Dies ist insbesondere für die Klausuren von Bedeutung. Planen Sie also, im ersten Versuch nicht anzutreten, gehen Sie zum Prüfungstermin in den Prüfungsraum und geben Sie ein leeres Blatt ab! Nur dann können Sie sich zum zweiten Termin im gleichen Semester zur Wiederholung anmelden!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Krank im Prüfungszeitraum oder am Tag der Prüfung?
Klausuren oder mündliche Prüfungen: Sind Sie am Tag der Prüfung krank, brauchen Sie zwingend ein ärztliches Attest. Teilen Sie Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer Ihre Krankheit mit, sobald sie Ihnen selbst bekannt ist und reichen das ärztliche Attest bis spätestens drei Tage nach der Prüfung im Sekretariat des/der Modulverantwortlichen ein (ein Scan ist ausreichend, der/die Prüfer:in kann das Original ggf. nachfordern). In MARVIN wird dann ein Rücktritt mit Attest erfasst ("AT") und Sie können sich zur Wiederholungsprüfung anmelden (sobald diese angeboten wird).
Hausarbeiten: Der reguläre Abgabetermin für schriftliche Arbeiten ist der 31.03. bzw. der 30.09. (Achten Sie jedoch bitte auf die jeweils aktuellen Informationen zu den Terminen in den einzelnen Modulen, die von diesen Fristen abweichen können!). Verlängerungen der Bearbeitungszeit können gewährt werden, wenn Sie in der Prüfungsphase erkranken (Beginn der Prüfungsphase ist Ende der Vorlesungszeit).
Wie funktioniert das? Sie lassen Sie sich eine Krankmeldung bei Ihrer behandelnden Ärztin/Ihrem behandelnden Arzt ausstellen und reichen diese umgehend im Sekretariat des/der Modulverantwortlichen ein (ein Scan ist ausreichend, der/die Prüfer:in kann das Original ggf. nachfordern). Es werden ausschließlich Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ("Ausführung für den Arbeitgeber") von niedergelassenen Ärzt:innen akzeptiert!
Sollten Sie wegen eines gewährten Nachteilausgleiches einen individuellen Abgabetermin haben, senden Sie bitte unbedingt eine Kopie dieses Bescheides mit!
Ihr Abgabetermin verschiebt sich dann um die attestierten Krankheitstage nach hinten. Das Sekretariat der Modulverantwortlichen teilt Ihnen Ihren neuen Abgabetermin mit und setzt Ihre Prüfer*innen in cc.
Bitte bedenken Sie, dass Sie im Krankenstand in keinem Modul Studien- oder Prüfungsleistungen ablegen dürfen!
Eine solche Verlängerung über eine "normale" Krankmeldung durch den/die behandelnde/n Ärzt:in ist nur bis zum Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters möglich, in der Regel ist dies der 15.04. bzw. der 15.10. Für jede weitere Verlängerung benötigen Sie dann ein amtsärztliches Attest!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Der Sonderfall: Rücktritt
Sind Sie über 14 Tage krank und hatten zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung noch mindestens ein Drittel der Bearbeitungszeit ( i. d. Regel 5 Tage) übrig, können Sie einen Rücktritt beantragen. Der Antrag muss im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zu ihrer Krankmeldung erfolgen. '
Diese Regelung hat der Prüfungsausschuss für Studierende beschlossen, die ihre Arbeit krankheitsbedingt nicht fertig stellen konnten, bevor die Vorlesungszeit des neuen Semesters startet.
Wie funktioniert das?
Sofern ein Rücktritt aufgrund der Länge Ihrer Erkrankung in Betracht kommt, informiert Sie das zuständige Sekretariat darüber (zusammen mit dem Bescheid über den neuen Abgabetermin). Möchten Sie von dieser Möglichkeit gebraucht machen (es besteht keine Pflicht!), beantragen Sie unmittelbar nach Erhalt des Bescheides schriftlich im zuständigen Sekretariat den Rücktritt (per Mail als Scan mit Unterschrift möglich).Es wird dann ein "Rücktritt mit Attest" in MARVIN erfasst. Dies zählt nicht als Prüfungsversuch. Sie können im folgenden Semester wiederholen. Dabei kann das Oberthema (z. B. "Kindeswohlgefährdung", "Bildungsungleichheit" oder "Teilnehmerorientierung") beibehalten werden. Der Fokus muss bei der Neuanmeldung jedoch ein erkennbar anderer sein!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Erfassung der Leistung
Der oder die Prüferin oder Prüfer erfasst das Ergebnis Ihrer Studien- oder Prüfungsleistung in MARVIN, wo Sie es umgehend einsehen können. Bitte bedenken Sie, dass Prüferin und Prüfer Zeit für die Korrektur brauchen und auch die Erfassung der Studienleistungen meist erst erfolgt, wenn alle Studienleistungen abgegeben/angetreten wurden.
Mit dem Eintrag des Ergebnisses einer Prüfungsleistung beginnt die vierwöchige Widerspruchsfrist. Können Sie die Bewertung nicht nachvollziehen, sollten Sie sich jedoch zunächst umgehend mit der/dem Prüfer:in in Verbindung setzen und um Rückmeldung bitten.
Haben Sie sich nicht in MARVIN für eine Studienleistung angemeldet, wird davon ausgegangen, dass Ihre Leistung in einem Seminar im Rahmen der aktiven Mitarbeit in der Lehrveranstaltung stattgefunden hat und Sie keine Studienleistung ablegen wollten.
Schriftliche Arbeiten, die nicht angemeldet waren, werden nicht angenommen/korrigiert.
Schriftliche Arbeiten, bei denen Sie kein Thema mit einer/m Prüfer:in vereinbart haben, gelten qua Definition als "Thema verfehlt" und damit als "nicht bestanden".
Sie haben noch eine Frage? Bitte nutzen Sie zunächst die FAQ (s.u.).
Auch die zentrale Prüfungsverwaltung stellt auf Ihren Seiten viele hilfreiche Videos und Anleitungen zur Verfügung (der Zugang erfolgt über ILIAS, bitte zuerst anmelden, dann auf den Link klicken).
Sollte Ihre Frage dort nicht oder nicht befriedigend beantwortet werden, können Sie gern eine Email an die Studienberatung oder das Prüfungsbüro schicken.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Matrikelnummer, die Nummer der betroffenen Prüfung und die konkrete Fehlermeldung/das konkrete Problem zu benennen ("Anmeldung klappt nicht" reicht in der Regel nicht)!
Sollte es sich um ein technisches Problem handeln oder Sie finden eine Prüfungsnummer nicht, ist es sinnvoll, Sie kommen persönlich in die Sprechstunde .
FAQ
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Anmeldung und Rücktritt
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Prüfungen in/ohne/nach Lehrveranstaltungen
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Pannen und Unvorhergesehenes
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Fragen rund um die Organisation von Studien- und Prüfungsleistung (z. B. Prüfungsberechtigungen, etc...)
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Downloadcenter
Anmeldung und Rücktritt
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert, wenn ich vergessen habe, mich für eine Prüfungsleistung anzumelden?
Sie können Sie nicht geprüft werden.
Eingereichte Hausarbeiten werden nicht bewertet und es wird keine Leistung erfasst.
Mündliche Prüfungen können nicht angetreten werden.In absoluten Härtefällen (Bafög ist gefährdet, Studienabschluss würde sich maßgeblich verzögern) können Sie einen Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss stellen (formlos, in Schriftform (das geht auch als Scan, eine reine Email ohne Unterschrift reicht indessen nicht!) an den Prüfungsausschuss (pa-ew21@uni-marburg.de).
Bitte klären Sie mit der Studienberatung im Vorfeld Ihres Antrages, ob in Ihrem Fall ein Härtefall im Sinne des Prüfungsrechtes vorliegt.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich von einer Prüfung auch wieder abmelden?
Bei schriftlichen Prüfungsleistung können Sie sich innerhalb der Fristen zur An- und Abmeldung selbständig wieder abmelden. Sagen Sie in diesem Fall bitte auch Ihrer Prüfer*in Bescheid.
Nach Ablauf der regulären Abmeldefrist ist ein Rücktritt nur noch dann möglich, wenn Sie länger als 14 Tage krank waren und zum Zeitpunkt des Eintritts der Erkrankung noch mindestens 5 Tage Bearbeitungszeit übrig waren. Das für Ihre Prüfungsleistung zuständige Sekretariat informiert Sie über die Möglichkeit.
Bei einer erneuten Anmeldung im Folgesemester können Sie das Oberthema (z. B. "Kindeswohlgefährdung", "Lebenslanges Lernen", "Bildungsgerechtigkeit") beibehalten, die Fragestellung/der Fokus der Arbeit muss ein erkennbar anderer sein!
Bei mündlichen Prüfungen können Sie sich nicht selbst abmelden, das muss der/die Prüfer*in tun. Ihre Abmeldung erfolgt in diesem Fall per Mail oder persönlich bei der Prüferin oder dem Prüfer. Ein Rücktritt/Abmeldung ist nur bis zwei Wochen vor dem vereinbarten Prüfungsdatum möglich, danach gilt die Prüfung als "nicht angetreten".
Ausnahmen stellt eine ärztlich attestierte Krankheit dar: Melden Sie sich spätestens am Tag der Prüfung bei Ihrer Prüferin oder Prüfer krank und reichen Sie innerhalb von drei Tagen eine Krankmeldung ein.
Ein Rücktritt von einer Klausur ist bis zum Tag der Klausur möglich, wenn Sie eine Krankmeldung vorlegen, die eine Arbeitsunfähigkeit am Tag der Klausur bestätigt. Melden Sie sich unbedingt am Tag der Klausur bei Ihrer Prüferin oder Prüfer krank und reichen Sie ein Attest spätestens drei Tage nach Klausur bei der Prüfer:in ein!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Was passiert, wenn ich vergessen habe, mich für eine Studienleistung anzumelden und die Anmeldefrist ist vorbei? Gibt es eine Nachfrist?
Studienleistungen, für die Sie die Anmeldung im jeweils aktuell laufenden Semester (!) versäumt haben, können Sie im Prüfungsbüro noch nachmelden. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular für die Nachmeldung von Studienleistungen und senden Sie es ans Prüfungsbüro (in WS ist dies bis 31.03.., in SoSe bis 30.09. möglich).
Haben Sie in einem bereits vergangenen Semester eine Studienleistung nicht angemeldet, können Sie nur noch einen Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss stellen. Ein Härtefall sind Sie, wenn es in Ihrem Fall eine unzumutbare oder unverhältnismäßige Härte wäre, die Regeln der Prüfungsordnung konsequent anzuwenden. Es spielt also dabei (in aller Regel) keine Rolle warum Sie die Anmeldung versäumt haben.
Bitte nehmen Sie im Vorfeld eines solchen Antrages eine Beratung in der Studienberatung in Anspruch, um mit Blick auf Ihre persönliche Situation abzuklären, ob ein Antrag aussichtsreich ist. Sie können im Vorfeld auch selbst auf die Kriterien schauen.
Auch eine Nacherfassung als Härtefall kann nur im engen zeitlichen Zusammenhang des fraglichen Semesters erfolgen - Anträge auf Anmeldung von Studienleistungen aus weiter zurückliegenden Semestern können nicht mehr bearbeitet werden, weil Unterlagen zu Studienleistungen maximal ein Jahr aufbewahrt werden.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich mich von einer Studienleistung auch wieder abmelden, wenn ich doch nicht antreten will?
Studienleistungen können nur bis Ende der Anmeldefrist auch wieder abgemeldet werden. Bitte informieren Sie unbedingt die Leitung der Lehrveranstaltung und auch Ihre Arbeitsgruppe, damit ggf. umgeplant werden kann, wenn Sie ein Referat nicht halten oder ein Protokoll nicht verfassen werden!
Nach Ende der Anmeldefrist gibt es keine Möglichkeit mehr, sich von einer Studienleistung abzumelden. Der/die Prüfer:in wird dann nach der Lehrveranstaltung dort ein "NA" (nicht angetreten) eintragen. Danach können Sie sich ganz normal im kommenden Semester erneut zur Studienleistung anmelden. Es ist also völlig unschädlich, wenn keine Abmeldung erfolgt. Bitte sehen Sie davon ab, den/die Prüfer:in oder das Prüfungsbüro um eine Abmeldung zu bitten!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bin im ersten Versuch durchgefallen/nicht angetreten/krank gewesen. Muss ich mich zum nächsten Versuch/zur Wiederholung auch wieder anmelden?
JA! Jeder Prüfungsversuch muss von Ihnen selbst in MARVIN (oder über das Formular) angemeldet werden, egal, um welchen Versuch es sich handelt oder was in zurückliegenden Terminen/Versuchen für ein Ergebnis erfasst wurde! Es gibt von dieser Regel keine Ausnahme!
Prüfungen in/ohne/nach Lehrveranstaltungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich möchte mich von einer Studienleistung in einem Seminar wieder abmelden - muss ich mich auch in MARVIN von der Lehrveranstaltung abmelden?
Da Studienleistungen aber vor allem und standardmäßig in den Lehrveranstaltungen abgelegt werden sollen, wird sehr empfohlen, sich auch in MARVIN von der Lehrveranstaltungen abzumelden, wenn Sie die Studienleistungen nicht ablegen können. Andernfalls können Sie sich möglicherweise im kommenden Semester nicht mehr zu einer neuen Lehrveranstaltung anmelden, um die Studienleistung erneut anzutreten, weil Ihr Konto in MARVIN voll ist.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Muss ich in MARVIN zu einer Lehrveranstaltung zugelassen sein, um mich zur Studien- oder Prüfungsleistung anmelden zu können?
Nein.
Sie können sich zu allen Studien- und Prüfungsleistungen anmelden, für die Sie die Voraussetzungen erfüllen. Allerdings brauchen Sie immer die Zusage Ihrer Prüferin oder Ihres Prüfers.
Prüfungsleistung sind in der Regel ohnehin unabhängig vom Besuch einer Lehrveranstaltung. Aber auch für die Anmeldung von Prüfungen, die (nur) im Rahmen einer Lehrveranstaltungen erbracht werden können (z. B. Klausuren) ist eine Zulassung in der entsprechenden Lehrveranstaltung in MARVIN keine Voraussetzung.
Studienleistung finden in der Regel im Rahmen einer Lehrveranstaltung statt. Sie haben keinen Anspruch darauf, eine Studienleistung in einer Lehrveranstaltung ablegen zu können, zu der Sie bei der Platzverteilung keinen Platz erhalten konnten, auch wenn Sie sich dafür anmelden könn(t)en. Hier haben dann Studierende Vortritt, die auch einen Platz in MARVIN erhalten konnten.
Lässt der oder die Lehrende Sie aber zum Seminar/zur Studienleistung zu, spielt es keine Rolle, ob Sie auch in MARVIN zu der Lehrveranstaltung zugelassen sind oder nicht.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe in einem Seminar einen Platz über ILIAS/in der ersten Sitzung erhalten, obwohl ich die Voraussetzungen für das Modul noch nicht erfülle. Heißt das, dass mir auch Studienleistungen aus diesem Seminar angerechnet werden können?
Nein.
Die Zulassung zu einer Lehrveranstaltungen in einem Modul, für das Sie die Voraussetzungen noch nicht haben, begründet keinen Prüfungsanspruch in diesem Modul! Die Lehrenden überprüfen im Seminarraum nicht, ob Sie die Voraussetzungen für ein Modul haben, das liegt in Ihrer Verantwortung.
Es kann aber sein, dass Sie im Laufe der Anmeldephase die Voraussetzungen, z. B. durch den Eintrag einer ausstehenden Note, noch erlangen. Dann können Sie sich noch zu einer Studienleistung anmelden, sofern die Frist noch offen ist und diese wird dann natürlich auch in MARVIN dokumentiert und erfasst!
Erfüllt sich dann aber die Erwartung nicht, dass die fehlenden Leistungen noch vor Ende der Anmeldefrist auch korrigiert und in MARVIN erfasst werden, können Sie sich auch zu Studienleistungen nicht anmelden - der Besuch des Seminars ist dann zwar vielleicht lehrreich, trägt aber nichts zum Abschluss des Studiums bei.
Die Erlaubnis, in einem Unterrichtsraum Platz zu nehmen, begründet keinen Prüfungsanspruch!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich kann mich in MARVIN nicht zu einer Leistung anmelden, weil mir die Voraussetzungen fehlen. Ich werde sie aber parallel auf alle Fälle noch erwerben. Reicht das, um geprüft werden zu können?
In der Regel: Nein.
Haben Sie für ein Modul oder eine Leistung die Voraussetzungen noch nicht, können Sie im Einwahlverfahren nicht teilnehmen und sich auch nicht für Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Ein Studium nach Studienverlaufsplan vermeidet diese Situationen (und auch bei einem gestreckten Studium lässt es sich vermeiden, die Studienberatung steht für Beratung zur Verfügung!).Wenn Sie bereits fest mit einer Eintragung der fehlenden Leistungen rechnen können, können Sie einfach in die erste Sitzung von Lehrveranstaltungen gehen/per Beitritt zur ILIAS-Gruppe einen Platz beantragen und dann klappt es vielleicht auch so. Das ist aber nur dann sinnvoll, wenn die Voraussetzungen für die Studien- oder Prüfungsleistungen in dem Modul auch wirklich zeitnah erfasst werden, da Ihnen ein Platz im Seminar nichts nutzt, solange Sie die Studien- oder Prüfungsleistung nicht auch anmelden können!
Prüfungen hingegen können Sie wirklich nur antreten, wenn Sie zum Zeitpunkt der Prüfung angemeldet sind, Studienleistung werden nur erfasst, wenn Sie zum Zeitpunkt der Leistungserfassung (also in der Regel die Woche nach dem Ende der Vorlesungszeit) angemeldet sind. Nachträgliche Erfassungen sind NICHT möglich (Beschluss des Prüfungsausschusses).Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, Lehrende anzuschreiben, um sie nach einer außerordentlichen Zulassung zur Lehrveranstaltungen oder Studien- oder Prüfungsleistung zu fragen! Die Erlaubnis einer/s Lehrenden, im Seminarraum Platz zu nehmen und sich aktiv am Seminargeschehen zu beteiligen, stellt keinen Prüfungsanspruch her!
Für Beratung steht die Studienberatung gern zur Verfügung.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe in einem Seminar einen Platz über ILIAS/in der ersten Sitzung erhalte, ohne eine Zulassung in MARVIN zu haben. Ich lege dort auch keine Studienleistung ab. Wird das dann überhaupt angerechnet?
Lehrveranstaltungen werden generell nicht "angerechnet". Sie sind ein Lernangebot, bzw. auch eine organisatorische Gelegenheit, Studienleistungen zu erbringen. Maßgeblich für den Abschluss des Moduls sind jedoch ausschließlich erfolgreich bestandene Studien- und Prüfungsleistungen!
Ob Sie an einer Lehrveranstaltung (regelmäßig) real teilgenommen haben, wird weder überprüft noch in Ihrer Leistungsübersicht gekennzeichnet.
Es gibt jedes Semester eine Frist, in der Sie ggf. Ihre nachträglich erhaltenen Seminarplätze in MARVIN noch erfassen können. Das ist aber rein "kosmetisch" und keine Voraussetzungen für den Modulabschluss oder die Erfassung von Leistungspunkten.
Pannen und Unvorhergesehenes
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe die Frist zur Anmeldung einer Studienleistung verpasst! Ist eine Nachmeldung möglich?
Studienleistungen, für die Sie die Anmeldung im jeweils aktuell laufenden Semester (!) versäumt haben, können Sie im Prüfungsbüro noch nachmelden. Bitte verwenden Sie hierfür das Formular für die Nachmeldung von Studienleistungen und senden Sie es ans Prüfungsbüro (in WS ist dies bis 31.03.., in SoSe bis 30.09. möglich).
Haben Sie in einem bereits vergangenen Semester eine Studienleistung nicht angemeldet, können Sie nur noch einen Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss stellen. Ein Härtefall sind Sie, wenn es in Ihrem Fall eine unzumutbare oder unverhältnismäßige Härte wäre, die Regeln der Prüfungsordnung konsequent anzuwenden. Es spielt also dabei (in aller Regel) keine Rolle warum Sie die Anmeldung versäumt haben.
Bitte nehmen Sie im Vorfeld die Kriterien für die Feststellung eines Härtefalles zur Kenntnis!
Auch eine Nacherfassung als Härtefall kann nur im engen zeitlichen Zusammenhang des fraglichen Semesters erfolgen (i. d. Regel ein Jahr) - Anträge auf Anmeldung von Studienleistungen aus weiter zurückliegenden Semestern können nicht mehr bearbeitet werden, weil die Unterlagen zu Studienleistungen dann vernichtet sind.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Die Anmeldung klappt nicht!
Bitte nutzen Sie zunächst die angebotenen Informationen auf dieser Homepage, in der ILIAS-Gruppe oder in den Tutorials des zentralen Prüfungsbüros.
Sie können sich auch an die Studienberatung (studienberatung21@uni-marburg.de) wenden. Ganz wichtig: Teilen Sie mit,
- in welchem Studiengang Sie studieren
- Ihre Matrikelnummer
- um welches Modul und welche Prüfung es sich handelt (am besten mit Prüfungsnummer)
- welche Probleme genau auftreten (z. B. den Text der Fehlermeldung oder was genau fehlt/nicht funktioniert).
Eine Mail mit der Info "Klappt nicht" reicht in aller Regel nicht aus, Ihnen effektiv weiterhelfen zu können!Prüfungsleistungen können Sie, wenn gar nichts mehr geht und das Fristende näher rückt, persönlich im Prüfungsbüro nachmelden. Nutzen Sie hierfür die Sprechstunden des Prüfungsbüros und legen das entsprechend ausgefüllte Formular und Ihren Studierendenausweis vor. Das Prüfungsbüro meldet Sie umgehend an.
Studienleistungen werden nach Ablauf der Anmeldefrist nur noch in Härtefällen erfasst, hierfür ist dann ein Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig.Ist auch die Anmeldefrist verstrichen, ohne dass Sie sich um die Behebung der Probleme bemüht haben, können Sie nicht geprüft werden!
Der oder die Prüfer*in nimmt Ihre Arbeit nicht an, auch wenn sie fristgerecht eingereicht wurde bzw. prüft sie nicht mündlich.
In absoluten Härtefällen (Bafög ist gefährdet, Studienabschluss würde sich maßgeblich verzögern) können Sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss stellen (formlos, schriftlich über das Prüfungsbüro).Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe von allen Prüfer:innen, die in MARVIN für das Modul aufgeführt sind, eine Absage bekommen. Kann ich jetzt nicht geprüft werden?
Doch, Sie haben das Recht darauf, geprüft zu werden, wenn Sie die Voraussetzungen für die Prüfung erfüllen und die Prüfung im aktuellen Semester auch angeboten wird (allerdings nicht bei einer/m bestimmten Prüfer:in). Im Falle, dass alle Prüfer:innen in dem Modul die Rückmeldung geben, dass sie keine Kapazitäten mehr frei haben, prüft sie der oder die Modulverantwortliche. Bitte melden Sie sich in diesen Fällen im Prüfungsbüro. Bitte beachten Sie, dass das Prüfungsbüro nur dann tätig werden kann, wenn Sie wirklich von allen Prüfer:innen eine Absage bekommen haben!
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich erhalte bei der Anmeldung die Fehlermeldung, dass mir die Voraussetzungen fehlen - das Modul hat aber gar keine Voraussetzungen!
Ursache für diese Fehlermeldung kann sein, dass Sie versuchen, zwei Module miteinander zu kombinieren, die laut Prüfungsordnung nicht miteinander kombiniert werden können.
So können Sie z. B. in den erziehungswissenschaftlichen Exportmodulen nur eines der "Überblicksmodule" belegen. Versuchen Sie, eine Prüfungsleistung in einem zweiten Überblicksmodul anzumelden, erscheint die (leider etwas irritierende) Rückmeldung, dass Ihnen die Voraussetzungen fehlen, obwohl eigentlich gemeint ist, dass Sie das Modul nicht (mehr) belegen können.
Im Hauptfach kommt dies z.B. vor, wenn Sie versuchen, ein drittes Profilmodul zu belegen oder die beiden Studienschwerpunkte miteinander zu kombinieren.
Ist dies alles nicht der Fall, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung in der (Video)Sprechstunde.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe eine Studienleistungen nicht angetreten/nicht fristgerecht abgegeben. Was passiert?
Der oder die Lehrende trägt in MARVIN ein "nicht angetreten" ein. Da Sie Studienleistungen unbegrenzt wiederholen können, ist dies weitgehend unschädlich.
Sie sollten sich jedoch unbedingt innerhalb der MARVIN-Fristen von dem Seminar abmelden, damit Sie im kommenden Semester die Möglichkeit haben, wieder ein Seminar in diesem Modul zu belegen und die Studienleistung abzulegen!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe in der Vergangenheit eine Studienleistung abgelegt, die/der Dozent:in kann sie aber nicht erfassen, weil ich mich nicht angemeldet hatte. Kann das dann rückwirkend noch erfasst werden?
Nein, das ist in der Regel nicht möglich. Wenn Sie nicht zur Studienleistung angemeldet waren, geht die/der Dozent:in davon aus, dass Ihre Aktivität im Seminar "Aktive Mitarbeit im Rahmen der Lehrveranstaltung" war.
In bestimmten Fällen können Sie einen Härtefallantrag an den Prüfungsausschuss stellen. Ein Härtefall sind Sie, wenn es in Ihrem Fall eine unzumutbare oder unverhältnismäßige Härte wäre, die Regeln der Prüfungsordnung konsequent anzuwenden. Es spielt also dabei (in aller Regel) keine Rolle warum Sie die Anmeldung versäumt haben.
Bitte nehmen Sie im Vorfeld eines solchen Antrages eine Beratung in der Studienberatung in Anspruch, um mit Blick auf Ihre persönliche Situation abzuklären, ob ein Antrag aussichtsreich ist. Sie können auch im Vorfeld selbst auf die Kriterien schauen.Ein Härtefall kann jedoch nur im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang des fraglichen Semesters erfolgen - Anträge auf Anmeldung von Studienleistungen aus weiter zurückliegenden Semestern können nicht mehr bearbeitet werden. Es wird dann davon ausgegangen, dass ihre Beteiligung als "Aktive Mitarbeit im Seminar" gemeint war.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe eine Studien- oder Prüfungsleistung versehentlich bei einer/m falschen Prüfer:in angemeldet! Was nun?!?
Bitte schauen Sie erst einmal, ob eine Ab- und anschließende wieder Anmeldung (bei der/m richtigen Prüfer:in) noch selbständig möglich ist (Frist ist noch offen).
Ist die Frist hierfür schon abgelaufen, die Prüfungsphase läuft aber noch bzw. es wurde noch kein "NA" von der "falschen" Prüfer:in erfasst, melden Sie sich bitte umgehend beim Prüfungsbüro und bitten um eine Korrektur. Vergessen Sie dabei bitte nicht, die fragliche Prüfungsnummer mitzuteilen und setzen Sie Ihre/n "richtige/n" Prüfer:in in cc.
Sobald der/die "falsche" Prüfer:in ein "NA" erfasst (da sie dort ja auch tatsächlich nicht angetreten sind), läuft eine erweitere Widerspruchsfrist von sechs Wochen. In dieser Zeit sollten Sie dann beim Prüfungsausschuss (pa-ew21@uni-marburg.de) Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch ist schriftlich und eigenhändig unterschrieben an den Prüfungsausschuss zu stellen. Die Zustellung ist auch als Scan per Email möglich. Teilen Sie dabei neben der konkreten Prüfungsnummer und dem Modul bitte mit, bei wem Sie die Prüfung/Studienleistung tatsächlich eingereicht/abgelegt haben und setzen Sie diese/n Prüfer:in mit der Mail in cc. Der Prüfungsausschuss veranlasst dann die Korrektur.
Ist diese Frist von 6 Wochen auch verstrichen, besteht keine Möglichkeit einer Korrektur mehr, das "NA" ist dann rechtsgültig!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich finde die richtige Prüfungsnummer nicht bzw. das Modul öffnet sich nicht
Bitte prüfen Sie,
- ob Sie im richtigen Semester sind und oben links unter "Fachsemester" "alle" eingestellt haben.
- ob Sie im Studienplaner auch die Prüfungen eingeblendet haben (Symbol rechts oberhalb des Modulplaners)
- ob die Anmeldefrist für die fragliche Nummer schon läuft und/oder ob die Prüfung im laufenden Semester angeboten wird (v.a. bei Klausuren oder Prüfungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen, die nur einmal im Studienjahr angeboten werden).
- ob Sie das Modul noch belegen können (z. B. ob Sie gerade versuchen, mehr Module in einem Bereich zu beginnen als die Prüfungsordnung vorsieht).
Haben Sie technische Schwierigkeiten oder finden etwas nicht, ist es sinnvoll, einmal in die Videosprechstunde der Studienberatung zu gehen, um gemeinsam auf den Bildschirm schauen zu können.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Eine Vorlesung/ein Seminar taucht in meinem Notenspiegel nicht auf, obwohl ich die Lehrveranstaltung besucht habe!
Lehrveranstaltungsbelegungen, die Sie bis SoSe 21 belegt hatten, wurden im Zuge des Umzugs von QIS nach MARVIN ins Überlaufkonto gebucht. Über diesen Vorgang wurden Sie per Email informiert.
Lehrveranstaltungen, die Sie NACH SoSe 21 belegt haben, sollten in Ihrem Leistungskonto auftauchen. Sie können selbst sehen, ob Sie zu diesen Lehrveranstaltungen in MARVIN auch zugelassen waren. Haben Sie in der ersten Sitzung oder über ILIAS einen Platz erhalten, wurde dies in MARVIN nicht automatisch angepasst, auch nicht, wenn Sie eine Studienleistung angemeldet oder erbracht haben.
Für den Abschluss eines Moduls sind Lehrveranstaltungsbelegungen ganz irrelevant, maßgeblich sind nur die Studien- und Prüfungsleistungen.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich finde in MARVIN den/die Prüfer*in nicht, bei der ich geprüft werden möchte!
Möglicherweise prüft diese/r Kolleg*in in diesem Semester nicht.
Hat Ihnen die/der Prüfer:in bereits eine Zusage erteilt, ist aber trotzdem nicht als Prüfer:in in MARVIN erfasst, muss der/die Prüfer*in im Prüfungsbüro veranlassen, als Prüfer:in angelegt zu werden.
Dies können weder Sie noch die Studienberatung veranlassen, da das Einverständnis des/der Prüfer:in und der/des Modulverantwortlichen im Prüfungsbüro vorliegen müssen!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich bekomme bei der Anmeldung gezeigt, dass ich die Voraussetzungen für die Prüfung/Studienleistung nicht erfülle, obwohl ich, weiß, dass ich alle Leistungen erbracht habe - sie sind aber noch nicht korrigiert oder in MARVIN erfasst!
Dieser Fall sollte eigentlich nicht eintreten. Die Voraussetzungen in den Modulen der Erziehungswissenschaft sind so "weit gestrickt", dass Sie bei einem Studium nach Studienverlaufsplan die Voraussetzungen für eine Leistung schon mindestens ein Semester, bevor sie "benötigt" werden, erbracht haben sollten.
Haben Sie Ihre letzte Studien- oder Prüfungsleistung jedoch fristgerecht laut Studienverlaufsplan abgegeben und das Versäumnis liegt bei der/m Prüfer*in, wenden Sie sich bitte an die Studienberatung unter Angabe der Leistung, die Ihnen für die Voraussetzung noch fehlt und bei welcher Prüfer*in die Korrektur liegen geblieben ist.
Haben Sie Leistungen jedoch erst sehr knapp vor Beginn des entsprechenden Moduls abgegeben (z. B. eine Prüfungsleistung, die laut Studienverlaufsplan im zweiten Fachsemester abgelegt werden soll erst im vierten Fachsemester), kann es sein, dass die Korrekturfrist noch läuft, wenn Sie sich anmelden wollen. Dann liegt die Verantwortung gewissermaßen bei Ihnen und es kann sein, dass Sie die aktuelle Prüfung oder Studienleistung nicht bis Ende der Anmeldefrist anmelden können. In der Folge können Sie dann auch nicht geprüft werden.
In besonderen Härtefällen entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag, ob eine Anmeldung "unter Vorbehalt" vorgenommen werden kann.
Übersicht zu fehlenden VoraussetzungenInhalt ausklappen Inhalt einklappen Meine TAN-Liste ist weg oder funktioniert nicht! Was nun?
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem HRZ (Helpdesk) auf. Dort kann man Ihnen eine (neue) Liste ausstellen und/oder eine alte sperren lassen.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Nichts geht mehr, die Zeit drängt, was nun!?!?
Wenn Sie alle Informations- und Beratungsangebote wahrgenommen haben und durch Prüfungsbüro und/oder Studienberatung festgestellt wurde, dass Sie sich aus technischen Gründen definitiv nicht selbst anmelden können, läuft die Anmeldung über das Prüfungsbüro. Gehen Sie bitte persönlich in die Sprechstunde des Prüfungsbüros und melden Sie sich über das Formular und unter Vorlage Ihres Studierendenausweises an.
Nutzen Sie hierfür das Formular. Die Zustellung kann als Scan per Email mit Ihrer @students-Adresse erfolgen. Schreiben Sie bitte in die Betreffzeile: Anmeldung - Nachname - Studiengangkürzel - Matrikelnummer (also z. B. Anmeldung - Schneider - ErBi- 123456). Dann kann das Prüfungsbüro die Mail gleich richtig zuordnen!
Bitte versenden Sie nur PDF (keine Fotos) und stellen Sie selbst sicher, dass alles lesbar ist!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe eine Hausarbeit nicht abgegeben oder habe sie nicht bestanden, wie läuft das mit der Wiederholung?
Die Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen unterscheidet sich im großen Ganzen nicht von dem ersten Versuch, der Ablauf ist der oben beschriebene. Bei Hausarbeiten brauchen Sie für jeden Versuch ein eigenes Thema bzw. eine erkennbar neue Fragestellung/Schwerpunkt innerhalb des gleichen Themas. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie nicht bestanden haben, weil Sie die Arbeit nicht (fristgerecht) eingereicht haben oder ob Sie nicht bestanden haben, weil Sie Ihre Leistung ungenügend (unter 5 Notenpunkten) war.
Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Prüfung direkt wiederholen oder erst in einem späteren Semester. Es ist in jedem Fall für jeden Prüfungsversuch eine eigenständige Anmeldung in MARVIN erforderlich! Sollten Sie sich im dritten und letzten Prüfungsversuch befinden, läuft die Anmeldung über das Prüfungsbüro und das Formular.
Fragen rund um die Organisation von Studien- und Prüfungsleistungen
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Ich habe erst ein Seminar in dem Modul besucht - kann ich mich trotzdem schon prüfen lassen?!
Prüfungsleistung sind in den meisten Modulen veranstaltungsunabhängig zu erbringen. Sie können auch dann abgelegt werden, wenn noch nicht alle Lehrveranstaltungen des betreffenden Moduls absolviert wurden.
Es wird empfohlen, vor der Anmeldung der Prüfungsleistung die einführende Vorlesung gehört zu haben. Sie können auch in einem Semester geprüft werden, in dem Sie gar keine Lehrveranstaltungen in diesem Modul belegt haben. Es ist theoretisch auch möglich, die Prüfungsleistung anzutreten, obwohl man noch keine einzige Lehrveranstaltung darin besucht hat. Sinnvoll ist das jedoch sicher nicht.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Woher weiß ich, bei wem ich mich in einem Modul prüfen lassen kann?
Alle Kolleg*innen, die auch prüfen, sind in MARVIN unter der entsprechenden Prüfungsnummer angelegt.
Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Woher weiß ich, welche Studien- oder Prüfungsleistungen ich schon angemeldet/abgelegt habe und was mir noch fehlt?
Welche Leistungen in welchem Modul vorgesehen sind, geht aus der Prüfungsordnung hervor, im Modulhandbuch für Ihren Studiengang BA oder MA können Sie das schnell nachschlagen.
Um zu erfahren, welche dieser Leistungen Sie angemeldet, bestanden oder noch gar nicht begonnen haben, nutzen Sie am besten den "Studienplaner mit Modulplan" auf MARVIN. Eine Einführung in dieses Feature erhalten Sie z. B. über ein Erklärvideo.Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Kann ich eine Studienleistung auch in der Sprechstunde einer Lehrenden ablegen (z. B., weil ich keinen Platz mehr in einem Seminar bekommen habe)?
Studienleistung werden in der Regel in Lehrveranstaltungen und nur in absoluten Ausnahmen zu einem gesonderten Termin außerhalb abgenommen.
Sie haben einen Anspruch darauf, so viele Zulassungen zu Seminaren in MARVIN zu erhalten, wie die Prüfungsordnung für das Modul vorschreibt. Daher haben Sie auch immer die Möglichkeit, alle notwendigen Studienleistungen im Rahmen einer Lehrveranstaltung zu erbringen.
Es gibt keinen Anspruch darauf, Studienleistungen außerhalb von Lehrveranstaltungen zu erbringen!
Achten Sie unbedingt selbst darauf, sich von Lehrveranstaltungen, in denen Sie wider Erwarten keine Studienleistung abgelegt haben, obwohl die Prüfungsordnung das so vorsieht, innerhalb der Fristen in MARVIN wieder abzumelden, damit Sie sich im nächsten Semester erneut zu einer Lehrveranstaltung anmelden können!Inhalt ausklappen Inhalt einklappen Wird die Abschlussarbeit (Bachelorarbeit oder Masterarbeit) auch über MARVIN gemeldet?
Nein, die Abschlussarbeiten werden über das jeweils zuständige Prüfungsbüro gemeldet. Sie können jedoch sehen, wenn Sie zugelassen wurden (in MARVIN erscheint ein "ZU")
Neue Prüfungsordnungsversion ab SoSe 22
Alle Informationen rund um die neue Prüfungsordnungsversion, die für alle Studierenden in BA und MA ab SoSe 22 in Kraft tritt, finden Sie in der ILIAS-Gruppe für die Studienberatung in den erziehungswissenschaftlichen Studiengängen.
Downloadcenter
- Absprache von Themen für Hausarbeiten und mündliche Prüfungen
- Nachträglichen Anmeldung von Prüfungen (nur bis Ende der Rücktrittsfrist möglich!)
- "Was passiert, wenn ich..." - Übersicht für Hausarbeiten
- Prüfungsnummern für alle Module
- Technische Anleitung für die Anmeldung von Prüfungen
- Übersicht über die Fristen im Institut für Erziehungswissenschaft
- (Selbst)Beurteilungsbogen für Hausarbeiten