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Anerkennungen von Leistungen aus zurückliegenden Studiengängen 

Leistungen aus zurückliegenden Studiengängen können für Module Ihres aktuellen erziehungswissenschaftlichen Studienganges oder für erziehungswissen­schaftliche Exportmodule für andere Studiengänge anerkannt werden, wenn sie inhaltliche Äquivalente zu den Modulen in der Erziehungs- und Bildungswissenschaft darstellen. 

Für eine Bewerbung auf ein höheres Fachsemester kann es ebenfalls notwendig sein, sich zuvor Leistungen aus einem zurückliegenden Studium anerkennen zu lassen.

Fall I: Anerkennung von erziehungswissenschaftlichen Leistungen für "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" 

Sie haben an einer anderen Uni erziehungswissenschaftliche Module abgeschlossen und möchten Sie sich für den BA oder MA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" oder den Importbereich eines anderen Faches anerkennen lassen? So geht's:

  • 1. Vorbereitung und anschließende Erstprüfung

    Bevor Sie einen Antrag stellen, müssen Sie zunächst selbst in Vorleistung treten und prüfen, welche Module Sie für eine Anerkennung in welchem Bereich für aussichtsreich halten. Erstellen Sie hierfür eine entsprechende Übersicht  und schicken Sie diese zusammen mit allen notwendigen Hintergrundinformationen (ausführliche Modulbeschreibungen zu den relevanten Modulen bzw. entsprechend markierte Auszüge aus den Studienordnungen) sowie einem aktuellen Transcript per E-Mail an den Anerkennungsbeauftragten. Erst im Anschluss daran wird Ihr Anliegen vorgeprüft und ggf. im Rahmen einer Sprechstunde besprochen (ggf. reicht auch ein Austausch per Mail: ).

    Wichtig:
    Bitte warten Sie mit dem Anstoß des Vorgangs, bis alle Leistungen, die Sie ggf. anerkannt bekommen möchten, Ihnen auch in Form eines offiziellen Leistungsnachweises vorliegen!

    +++ Für die Anerkennung von Modulen aus anderen Studiengängen, die Sie als Nebenfach/Profilmodule in Ihr erziehungswissenschaftliches Hauptfach importieren möchten, ist der Prüfungsausschuss/Fachbereich des Nebenfaches zuständig, wenden Sie sich bitte an die dort zuständige Studienberatung!+++

  • 2. Antrag mitsamt Unterlagen einreichen

    Im Anschluss an die Erstprüfung und eine erfolgte Rücksprache stellen Sie dann einen Antrag auf Anerkennung zurückliegender Leistungen  an den Prüfungsausschuss (allerdings z. Hd. Dr. Michael Börner, Anerkennungsbeauftragter). Wichtig: Der Antrag kann erst dann bearbeitet werden, wenn Sie bereits an der Philipps-Universität Marburg immatrikuliert sind!

    Zum Prozedere:
    Füllen Sie den Antrag bitte am Bildschirm aus, drucken Sie ihn aus, unterschreiben Sie ihn und reichen Sie ihn unterschrieben zusammen mit einem vollständigen Leistungsnachweis beim Anerkennungsbeauftragten ein. Der Antrag muss unterschrieben sein, die Zustellung als Scan (nicht als Foto!!) per Email ist explizit erwünscht!
    Damit der Antrag bearbeitet werden kann, sind neben einem aktuellen und vollständigen Leistungsnachweis auch hier Informationen zu den Modulen, die anerkannt werden sollen, mitzuschicken. In diesem Schritt reicht in der Regel ein Link zu der Prüfungsordnung oder dem Modulhandbuch, in dem die Module geregelt sind. Benötigen Sie die Anerkennung der Leistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt, planen Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit ein (mindestens zwei Wochen) und berücksichtigten Sie, dass es in der vorlesungsfreien Zeit zu urlaubsbedingten Verzögerungen kommen kann. 
    Insbesondere dann, wenn Sie aus einem anderen Studienstandort wechseln, kann es sinnvoll sein, wenn Sie im Vorfeld mal in die Beratung kommen, das klärt viele Fragen im Vorfeld. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Studienberatung (Dr. Christine Hartig).

  • 3. Bescheid und Leistungserfassung

    Der Anerkennungsbeauftragte bearbeitet Ihren Antrag und stellt Ihnen einen Bescheid über die möglichen Anerkennungen aus und veranlasst zugleich die Erfassung der beantragten Leistungen in Ihrem Konto.
    Sie haben nach Erhalt des Bescheides vier Wochen Zeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Nach Ablauf der Frist sind die Leistungen verbindlich erfasst und können - genau wie andere Prüfungsergebnisse auch - nicht mehr geändert oder gelöscht oder durch andere Module ersetzt werden. 

  • Planung des weiteren Studiums

    Sofern Sie jetzt nicht genau wissen, was die Anerkennungen für Ihr weiteres Studium, insbesondere natürlich die Belegungen des folgenden Semesters betrifft, sind Sie - am besten unter Vorlage Ihres Anerkennungsbescheides - in der  Studienberatung herzlich willkommen!

Fall II: Fachfremde Module für den Import/das Nebenfach im BA/MA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft"

Grundsätzlich können Sie Leistungen aus einem anderen Fach häufig für den Import-/Nebenfachbereich im BA oder MA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" anrechnen lassen. Im BA/MA "Erziehungs- und Bildungswissenschaft" können Module von solchen Studiengängen in den Import angerechnet werden, mit denen eine Austauschvereinbarung besteht. Im Studienplaner mit Modulplan sehen Sie, welche Fächer/Studiengänge in unsere Studiengänge exportieren. Haben Sie Leistungen aus einem dieser Fächer, können Sie prüfen, ob diese im Import/Nebenfach angerechnet werden können. Handelt es sich um einen Studiengang, der überhaupt nicht im Importbereich Ihres Studiengangs wählbar ist (z. B. Medizin oder Keltologie), ist eine Anerkennung für den Import nicht möglich. 

  • Module/Leistungen aus einem anderen Fach einer anderen Universität (Orts- und Fachwechsler)

    Die Anerkennung von Leistungen aus einem anderen Fach einer anderen Uni müssen Sie bei dem jeweils zuständigen Fachbereich (also z. B. Psychologie oder Sozialwissenschaften) beantragen! Anerkennungsbeauftragten anderer Fachbereiche sind unter diesem Link aufgeführt! Das Prüfungsbüro des jeweils anerkennenden Faches trägt die Anerkennung in Ihrem Leistungskonto ein. Bitte beachten Sie, dass das nur möglich ist, wenn Module anerkannt werden konnten, die Sie auch in MARVIN als Nebenfachmodule belegen könnten! 
    Gelegentlich landen diese Leistungen im Überlaufkonto. In so einem Fall geben Sie bitte dem Prüfungsbüro Bescheid. Das Prüfungsbüro kann die Module Ihrem Nebenfachkonto zuordnen.

  • Module aus einem anderen Studiengang der Uni Marburg (Fachwechsler oder Doppelstudium)

    Sie haben in einem anderen Studiengang der Uni Marburg Module abgeschlossen.
    Finden Sie diese Module auch im Studienplaner mit Modulplan im Nebenfachbereich ihres erziehungswissenschaftlichen Studiengangs? Diese Module können dann einfach in den entsprechenden Bereich ihres erziehungswissenschaftlichen Studiengangs zugeordnet ("importiert") werden. Dies kann der Anerkennungsbeauftragte der Erziehungswissenschaft (s.u.) veranlassen. Er benötigt dazu die Modulnummer(n) und -titel. Legen Sie ein Transcript vor. 
    Finden Sie die Module nicht dort bzw. sie heißen geringfügig anders oder haben nur andere Modulnummern? Dann kann es sein, dass das an einer älteren Prüfungsordnungsversion dieser Module liegt, die Inhalte aber durchaus äquivalent sind. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit dem/der Anerkennungsbeauftragten desjenigen Faches auf, in dem Sie die Module studiert haben und lassen prüfen, ob Sie sich ihre älteren Module für die aktuellen Module anerkennen lassen können. Ist dies der Fall, trägt das Prüfungsbüro des anderen Faches in Ihrem Leistungskonto ein. 

Haben Sie noch Fragen? Nutzen Sie hierfür die folgende E-Mail-Adresse: .

FAQ

Kontaktinformationen:
Dr. Michael Börner; E-Mail-Adresse: .